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IGNORED

Munition in der Schweiz kaufen.


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Domenicus:

Den Strafregisterauszug brauchen die Schweizer auch selbst, um Munition kaufen zu dürfen, IIRC

Exakt läuft das in der CH folgendermassen, wenn du Munition kaufen und nach Hause nehmen willst.

1. Hast du eine Waffe mit einem Waffenerwerbschein (WES) gekauft, darfst du damit ab Ausstellungsdatum 2 Jahre überall so viel Munition in allen existierenden Kalibern kaufen wie es dein Geldbeutel zulässt. Strafregisterauszug ist aber für den Erhalt des WES notwendig.

2. Ist dein WES älter als 2 Jahre oder hast du gar keinen, kannst du den Strafregisterauszug bestellen und darfst damit 6 Monate überall so viel Munition in allen existierenden Kalibern kaufen wie es dein Geldbeutel zulässt.

3. Mit Jagdschein oder Schiesslizenz (SSV oder IPSC) auch alles soviel du willst.

4. Ausweise von Polizei oder Grenzwache werden in der Regel auch akzeptiert. 

 

Und wie schon gesagt:45er findest du hier noch recht gut, vieles Andere wird schwierig bis fast unmöglich (z.B. 9x19 und .223). Onlineshops sind praktisch leer, wenige Waffenläden haben zwar noch, begrenzen aber die Kaufmenge.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Domenicus:

Den Strafregisterauszug brauchen die Schweizer auch selbst, um Munition kaufen zu dürfen, IIRC

 

Nein, die ID, Führerausweiss, Ausländerausweiss langt.

 

Art. 15 49 Erwerb von Munition und Munitionsbestandteilen

1 Munition und Munitionsbestandteile dürfen nur von Personen erworben werden, die zum Erwerb der entsprechenden Waffe berechtigt sind.

2 Die übertragende Person prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt sind. Für die Prüfung gilt Artikel 10a sinngemäss.

 

Art. 10a35 Prüfung durch die übertragende Person

1 Die Person, die eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil ohne Waf­fenerwerbsschein (Art. 10) überträgt,

muss Identität und Alter des Erwerbers oder der Erwerberin anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen.

 

 

Geschrieben

Spannend, danke. Hab ich auch schon so vorgebracht. Mir wurde dann mitgeteilt nur mit ID erhalte ich keine Munition, weil damit nicht überprüft werden kann, ob ich Waffenberechtigt sein könnte.

Vielleicht kommts auch auf den Verkäufer an.

Geschrieben

Ich finde es witzig mit den Strafregisterauszügen. Gültigkeit drei Monate. Der WES  sechs Monate und man kann ihn ggf. um drei Monate verlängern lassen.

 

Bei Einkäufen im Waffengeschäft weise ich mich heute mit dem EFWP aus - Gültigkeit fünf Jahre.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bueller:

Spannend, danke. Hab ich auch schon so vorgebracht. Mir wurde dann mitgeteilt nur mit ID erhalte ich keine Munition, weil damit nicht überprüft werden kann, ob ich Waffenberechtigt sein könnte.

Vielleicht kommts auch auf den Verkäufer an.

Oder auf den Einkäufer ................

 

Geschrieben
Am 17.4.2022 um 09:06 schrieb frosch:

Man kann es so zusammenfassen:

Lohnt nicht oder lohnt absolut nicht.

Dort erhältlich und hier nicht? Dann kann es sich unter Umständen deshalb doch lohnen.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Bueller:

Und wie schon gesagt:45er findest du hier noch recht gut, vieles Andere wird schwierig bis fast unmöglich (z.B. 9x19 und .223). Onlineshops sind praktisch leer, wenige Waffenläden haben zwar noch, begrenzen aber die Kaufmenge.

Also scheinen die Schweizer eher 9x19 und .223 zu hamstern, als Klopapier und Mehl - sympathische Leute das ...

 

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