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IGNORED

Röhm ersteigert, Reck bekommen.


steven

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb gipflzipfla:

Artikel-ID: 14750789

Danke. In der Auktion wird auch nicht auf das F hingewiesen. 

Meine 4mm Waffen , waren aber nur KW, gingen auf Grün mit Voreintrag. Wie dieses Gewehrchen jetzt behandelt wird ist eine gute Frage. Und abhängig davon ob Bedürfnisfrei oder eben nicht.Der Schreibt nur EWB Pflichtig, nicht ob Bedürfnisfrei oder nicht......

Die Kiste wäre MIR zu Heiß............................................

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vor 8 Minuten schrieb PetMan:

....

Die Kiste wäre MIR zu Heiß............................................

Ich würde aus Prinzip kein Bier nehmen wenn ich Milch haben will, nur weil Beides in Flaschen ist ;)

Es bleibt aber fest zu stellen, dass das WaffGes in Deutschland mächtig viele Fallstricke beinhaltet 😞

 

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vor 20 Minuten schrieb PetMan:

Gibts die Disziplin für Feuerstutzen nohc? Da wurde doch 4mm RLang ohne F geschossen ??? Wenn die da reinpasst ginge auf Gelb.

Hallo

 

Mensch, jetzt bringt ihr mich zum nachdenken! Gibt es eine Disziplin für die Waffe?

 

Steven

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Gerade eben schrieb steven:

Mensch, jetzt bringt ihr mich zum nachdenken! Gibt es eine Disziplin für die Waffe?

Steven............JETZT machst du dir Gedanken darüber? Wenn es keine gibt und die Waffe kein F hat passt sie auf KEINE eurer WBK´s. Dann hast du eine Waffe gekauft für die du kein Bedürnis hast. Ich hoffe du hast sie noch nicht zu Hause.....................ICH würde die erst mal zu einem befreundeten Händler liefern lassen bis ich den Sachverhalt geklärt hätte. Oder vom Kauf zurücktreten.

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Gerade eben schrieb PetMan:

 Dann hast du eine Waffe gekauft für die du kein Bedürnis hast. Ich hoffe du hast sie noch nicht zu Hause.....................

Hallo PetMan

 

wie ich schon schrieb: Ich habe für eine Röhm Waffe geboten. Dafür habe ich eine "Rote". Also, alles ok. Jetzt wurde die "Röhm" danach auf "Reck" umgewidmet.

Beim Ende der Auktion war ich mit 2,50 Euro Höchstbieter. Mehr ist bisher nicht passiert. Also: ruhig Brauner!

Aber, wenn ich die schon ersteigert habe, versuche ich die schon in die Familie zu integrieren. Und soweit ist es bisher.

 

Steven

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Ich sehe keine Probleme .

 

Die Waffe wurde als Röhm angeboten .

Das Gebot kam zu einer Waffe von Röhm . 

 

Danach bemerkte der Verkäufer das es eine Reck ist , und schreibt das bei egun . 

 

Die zugesichert Eigenschaften bei der Gebotsabgabe von Steven war also nicht erfüllt .

Somit kein gültiges Rechtsgeschäft . 

 

 

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vor 9 Minuten schrieb steven:

Ich habe für eine Röhm Waffe geboten. Dafür habe ich eine "Rote".

 

Da das aber keine "Röhm Waffe" ist/war, hast Du eben nicht für eine Röhm Waffe geboten. Das hätte man vor Gebotsabgabe prüfen können und müssen und im Zweifelsfall halt nicht bieten dürfen bzw. vorher mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen müssen.

Dass Du in der Lage sein musst, das auch bei falscher Bezeichnung durch den Händler zu unterscheiden, ergibt sich aus dem Umstand, dass Du als Sammler des entsprechenden Themengebietes zwingend sachkundig bist (Sammelplan und so...), sonst hätte die rote WBK nicht erteilt werden dürfen.

 

 

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vor 1 Minute schrieb Kreppel:

 

Da das aber keine "Röhm Waffe" ist/war, hast Du eben nicht für eine Röhm Waffe geboten. Das hätte man vor Gebotsabgabe prüfen können und müssen und im Zweifelsfall halt nicht bieten dürfen bzw. vorher mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen müssen.

Dass Du in der Lage sein musst, das auch bei falscher Bezeichnung durch den Händler zu unterscheiden, ergibt sich aus dem Umstand, dass Du als Sammler des entsprechenden Themengebietes zwingend sachkundig bist (Sammelplan und so...), sonst hätte die rote WBK nicht erteilt werden dürfen.

 

 

Das stimmt so nicht. 

Der Käufer muss nicht die zugesicherten Eigenschaften überprüfen .

Der Verkäufer muss die zugesicherten Eigenschaften einhalten , sonst ist der das Rechtsgeschäft nichtig. 

Werden zugesichert Eigenschaften wissentlich nicht eingehalten ,ist es Betrug. 

 

VW musste seine Diesel nach dem Abgasskandal zurück nehmen , wenn der Käufer das wollte . 

Kein Autohändler musst damals bei einem neuen Diesel einen Prüfstandlauf machen , um zu überprüfen ob die Abgaswerte eingehalten wurden. 

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vor 1 Minute schrieb Kreppel:

dass Du als Sammler des entsprechenden Themengebietes zwingend sachkundig bist (Sammelplan und so...), sonst hätte die rote WBK nicht erteilt werden dürfen.

Hallo Kreppel

 

das ist natürlich Unsinn.

Gerade in dem Bereich kommen manchmal seltsame Teile zu Tage, die in keinem Sammelplan aufgelistet sind.

Besonders prägnant ist das Thema "NHM". Da wurden ständig Waffen als Einzelanfertigung verändert. 

Und bei Röhm und Landmann erlebt man auch immer wieder Überraschungen. 

Auch besonders spannend ist es bei einer Roten WBK von mir, die "Die Waffen, die auf John M Browning" zurückzuführen sind. Ist eine Uzi zivil (John M Broning lies sich den ersten Feder-Masse-Verschlusspatentieren) in das Thema zu integrieren?

 

Steven

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vor 2 Minuten schrieb raze4711:

Der Verkäufer muss die zugesicherten Eigenschaften einhalten , sonst ist der das Rechtsgeschäft nichtig. 

Der das Rechtsgeschäft ist hier aber nicht das Thema, hier geht es um das Bedürfnis und die Sachkunde. Beides sind Voraussetzungen für einen Erwerb.

Und beides ist auch der Unterschied zwischen einer Sammlung und einem bloßen Anhäufen von Waffen. Zumindest aus Sicht der Behörden.

Das es hier scheinbar nur um Letzteres geht, sieht man ja an den restlichen Beiträgen von steven, wie er mit diesem Fehlgriff gedenkt umzugehen und die Schuld nur bei anderen sucht und sieht.

 

vor 4 Minuten schrieb raze4711:

Werden zugesichert Eigenschaften wissentlich nicht eingehalten ,ist es Betrug. 

Das es ein Versehen des Händlers und keine Absicht war, ist ja mittlerweile geklärt. Das lässt den nicht unbedingt gut dastehen, kommt aber vor. Dem Händler passiert aber deswegen auch nichts, weil der nicht nur auf Grundlage eines eng umrissenen Bedürfnisses nur Waffen eines Herstellers verkaufen darf.

Das sieht auf Käuferseite anders aus. Hier geht's nunmal nicht um aus Versehen falsch gekaufte Käsesorten sondern um Waffen.

 

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Kreppel:

Das es hier scheinbar nur um Letzteres geht, sieht man ja an den restlichen Beiträgen von steven, wie er mit diesem Fehlgriff gedenkt umzugehen und die Schuld nur bei anderen sucht und sieht.

Hallo Kreppel

 

irgendwie bist du merkwürdig drauf.

Ich kann Waffen ohne ende kaufen. Solange ich sie nicht in Besitz nehme (also Erwerbe) ist das völlig ok.

Und bei dem jetzigen Problem eine Lösung zu finden, darum geht es. 

Die Lösungen sehen folgendermaßen aus:

1. Kauf rückabwickeln.

2. Kauf durchziehen auf eine Erwerbsberechtigung.

Alles, was du rein interpretierst, ist surreal.

 

Steven

 

P.S. kommst du zufällig aus Solingen und fängst mit chapm... an?

 

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vor 23 Minuten schrieb Kreppel:

Der das Rechtsgeschäft ist hier aber nicht das Thema, hier geht es um das Bedürfnis und die Sachkunde. Beides sind Voraussetzungen für einen Erwerb.

Und beides ist auch der Unterschied zwischen einer Sammlung und einem bloßen Anhäufen von Waffen. Zumindest aus Sicht der Behörden.

Das es hier scheinbar nur um Letzteres geht, sieht man ja an den restlichen Beiträgen von steven, wie er mit diesem Fehlgriff gedenkt umzugehen und die Schuld nur bei anderen sucht und sieht.

 

Das es ein Versehen des Händlers und keine Absicht war, ist ja mittlerweile geklärt. Das lässt den nicht unbedingt gut dastehen, kommt aber vor. Dem Händler passiert aber deswegen auch nichts, weil der nicht nur auf Grundlage eines eng umrissenen Bedürfnisses nur Waffen eines Herstellers verkaufen darf.

Das sieht auf Käuferseite anders aus. Hier geht's nunmal nicht um aus Versehen falsch gekaufte Käsesorten sondern um Waffen.

 

 

 

 

Steven will die Waffe nicht erwerben , weil die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt sind .

Somit ist er aus der Geschichte raus . 

Hätte wohl jeder erst mal einen kleinen Schock , wenn bei egun steht das er der Höchstbietende war , und es sich raus stellt,  das die Waffe nicht zu seinem Sammelgebiet passt .

 

Und diese nicht zugesicherten Eigenschaften tangiert in keinster Weise sein Bedürfnis, seine Fachwissen oder Sachkunde . 

Wenn du morgen ein AR10 kaufst , das der Hersteller als Repetierer anbietet , du bist Höchstbietender , er bemerkt das es doch eine Selbstladebüchse ist .

Du aber nur eine gelbe WBK hast . Ist jetzt deine Zuverlässigkeit ,Fach- und Sachkunde hinfällig ? 

 

Das dem Verkäufer nichts passieren kann stimmt so auch nicht. 

Hätte Steven wegen der Geschichte kosten gehabt , kann er sie beim Verkäufer geltend machen. 

 

Hätte der Verkäufer seinen Irrtum nicht bemerkt. Die Waffe kommt mit den zugesicherten Eigenschaften zu Steven . Der bemerkt beim ersten in Augenschein nehmen den Fehler .

Dann kann er seine entstandenen Kosten dafür geltend machen. 

 

Und es absolut egal ob es sich um Waffen oder Käse handelt . 

Das Gesetz macht da keinen Unterschied . 

 

 

Bearbeitet von raze4711
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vor 8 Minuten schrieb steven:

Und bei dem jetzigen Problem eine Lösung zu finden, darum geht es. 

Dazu muss erst mal klar sein was das für eine 4mm Waffe ist. Mit F oder ohne. Mit F sollte sie jedenfalls auf eine Grüne gehen. Ohne F braucht es ein bedürfnis, auch auf gelb. Also eine zugelassene Disziplin . Der BDS hat seinerzeit extra wegen dem Ärger mit konvertierten 4mm Waffen eine Disziplin ins Programm aufgenommen für sle Waffen. Gibt es die noch? Gibt es noch eine "Zimmerstutzendisziplin " und passt der UHR da rein? Dann gehts auf eine Gelbe.

 

Grad Google bemüht https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/merkblatt_zur_aufbewahrung_von_zimmerstutzen_.pdf  

 

Das scheint es noch zu geben. Dann müsste der UHR nur noch da rein passen , dann geht er auf die Gelbe deiner Frau

 

Zitat

Was sind Zimmerstutzen und Zimmerstutzenmunition? Als Zimmerstutzen wird eine Schusswaffe im Kaliber 4 mm für kurze Entfernungen bezeichnet, die traditionell zum Scheibenschießen bestimmt ist (vgl. die Wettbewerbsregeln hierzu in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. vom 28.04.2017). Bei der Zimmerstutzenmunition handelt es sich um eine Munitionsart mit Randfeuerzündung, ähnlich den Flobert- und Kleinkaliberpatronen.

 

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Wow ... so viel Diskussion / Spekulation, wo die eigentlichen Fragen bereits alle restlos geklärt sind.

 

Der Händler hat Mist gebaut. Steven könnte selbstverständlich vom Kauf zurücktreten, will er aber offenbar nicht. Er hat sich entschieden, die Waffe zu erwerben, die Frage ist nur, mit welcher Berechtigung. Die Waffe ist noch nicht verschickt. Der Händler kann (und sollte) die Waffe eh erst versenden, wenn eine gültige Erwerbsberechtigung vorliegt.

 

Aber wir kriegen bestimmt noch ein paar Seiten zusammen, weil sich eh keiner mehr die Mühe macht, den Thread zu lesen, sondern nur den Eingangspost und sich dannn berufen fühlt, die Rechtsvorschriften des BGB bezüglich eines Kaufvertrags herunterzubeten. :unknw:

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Wenn jemand dem TS aber mangelnde Sachkunde damit unterstellt .

Das trotz genannter Tatsachen mehrfach wiederholt , dann ist es manchmal notwendig die dazugehörigen Rechtsvorschriften nach BGB zu verlinken , damit er es akzeptiert . 

 

Aber du musst den Link nicht anklicken . Gibt es keine Pflicht dazu 😆

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vor 8 Minuten schrieb WOF:

Das mit dem Verstehen ist wohl gerade andersrum.

Zumindest kannst du es ja nicht erklären; obwohl du

den Sermaus gepostet hast.

 

Du verstehst das falsch.  Du verstehst das nicht.  Steven ,um den es geht , hat das auch verstanden . Auch sonst kamen sokst keine Rückfragen bezüglich Verständnis.  

Also. Alles geklärt. 

 

Und bei dir weiß ich auch , das du nur provozieren willst.

Also spar dir die Zeit. Ich springe nicht darauf an. 😉

Bearbeitet von raze4711
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