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IGNORED

Waffenerwerb im EU-Ausland (hier Belgien)


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Geschrieben

Hallo zusammen

ich habe ein günstiges privates Angebot für eine Waffe aus Belgien bekommen.

Ich bin Sportschütze und könnte mir problemlos den passenden Voreintrag auf die grüne WBK bei meinem Ordnungsamt besorgen.

Kann mir jemand erklären, wie hier nachfolgend der Ablauf ist?
Ich habe eine ungefähre Ahnung, dass der Verkäufer eine Exporterlaubnis beibringen muss und ich im Anschluss eine Importerlaubnis.
Darüberhinaus müsste ich noch einen Dienstleister mit dem Transport beauftragen.
Gibt es hier Mitglieder, die das häufiger machen?

Geschrieben

Ja, die Waffe ist Germany Compliant 😁

Muss mal meinen Bedürfnisantrag an den Verband schicken und meinen Voreintrag abholen.

Einen Versender habe ich schon gefunden, jedenfalls werben sie auf der Webseite mit Import aus Belgien.

Gibt es für die Importerlaubnis einen Vordruck oder ein Formular?

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Domenicus:

Einen Versender habe ich schon gefunden, jedenfalls werben sie auf der Webseite mit Import aus Belgien.

Gibt es für die Importerlaubnis einen Vordruck oder ein Formular?

Kümmert sich nicht normalerweise dier " Importeur " um die entsprechenden Papiere und du erwirbst dann von ihm ? DIe entsprechenden " Exporteure " machen das jedenfalls so. Wir haben mal 2 Waffen nach USA und glaub Finnland bei Egun verkauft ( obwohl ausländische Bieter ausgeschlossen wurden....). Die Käufer meldeten sich schon direkt mit dem passenden Exporteur, glaube das war Waffen Bock , und wir haben die Waffen an den überlassen und der machte den Rest. Sicher gegen eine " geringe Gebühr"...........................aber die zahlten die Käufer.......

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb CZM52:

und die gilt bundesweit in jeder Behörde? Kaum!
 

Das ist EU-Recht. Wird wohl in ganz D gelten. Dass jeder Fürst sein eigenes Papierchen bastelt ändert daran nichts. 

 

vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Kümmert sich nicht normalerweise dier " Importeur " um die entsprechenden Papiere und du erwirbst dann von ihm ? DIe entsprechenden " Exporteure " machen das jedenfalls so.

Kannst du so machen, die wollen aber extra Geld für den Service. Wer schreiben kann, kann es auch selbst machen. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Kümmert sich nicht normalerweise dier " Importeur "

Importeur bin in dem Fall ich.

 

vor 10 Minuten schrieb PetMan:

aber die zahlten die Käufer

Das gilt es zu vermeiden.

 

vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Wer schreiben kann, kann es auch selbst machen. 

Darum gehts, wir leben, um zu lernen.

Geschrieben

Korrekte Reihenfolge der Verbringungserlaubnisse seit letzter WaffG-Änderung:

 

1. Einfuhrerlaubnis

2. Ausfuhrerlaubnis.

 

Belgien hat CIP-Beschuss, das ist schon mal gut.

 

Welches Antragsformular Du verwendest ist eigentlich wurscht. Wichtig ist der Inhalt, den Deine Genehmigungsbehörde braucht (neben den vollständigen Angaben zum Verkäufer und der Waffe auch dessen Passdaten (Perso oder Reisepass) sowie auch Deine eigenen.

 

Frühestens zusammen mit dem Voreintrag kann Dir Deine Waffenbehörde auch die Einfuhrerlaubnis erteilen. Erst wenn auch die Ausfuhrerlaubnis aus Belgien erteilt worden ist, darf die Verbringung erfolgen.

 

Gruß aus dem Regen SBine

Geschrieben

So wie die SBine sagt :)

Ich habe so mal einen schicken SW M29 aus Holland geholt. Der Verkäufer wohnte in der Nähe von Arnheim. Ich habe daraus einen kurzweiligen Roadtrip mit nem Kumpel gemacht, beim Verkäufer ein wenig geschnackt und  eine schöne Museumstour gemacht. Geht auch, völlig problemlos.. 

  • 3 Monate später...
Geschrieben

So, bringen wir das Thema zum endgültigen Abschluss.
Vorweg großes Lob an den privaten Verkäufer, er war sehr geduldig, wobei das warten auf Anträge und Genehmigungen in Belgien auch Tradition hat.

Der Ablauf war wie beschrieben

  • Bedürfnisantrag beim Verband (Ende Oktober 21)
  • Voreintrag beim Landratsamt als zuständige Waffenbehörde (Anfang Dezember 21)
  • Einfuhrgenehmigung beim LRA mit den notwendigen Angaben zu Waffe, Käufer und Verkäufer (Antrag Erlaubnis § 29 Abs. 1 WaffG) (Ende Dezember 21)
  • Verkäufer beantragt damit eine Verkaufs-/Exportgenehmigung (Mitte Januar 22)
  • Erwerb (Ende Januar)
  • Eintragung in WBK (Mitte Februar)

Das ganze hat für mich neben dem Beantragen der Erlaubnis §29 eigentlich keinen grösseren Aufwand erzeugt als der Kauf im Inland.
Für den Verkäufer war es auch kein vermehrter Aufwand, denn die Verkaufsanzeige ist in Belgien länderunabhänig, zumindest was die EU betrifft. Kostenlos ist sie auch 😡

Da aber ich aber kein internationales Transportunternehmen für den Waffentransport von Belgien nach Deutschland gefunden habe, bzw. eins mit Verweis auf Corona abgesagt hat, musste ich in den sauren Apfel beissen und selber nach Belgien fahren.
Der Verkäufer war aber so nett, mir bis an die Grenze entgegen zu fahren, so bin ich mit 1150km und 12h Fahrtzeit davongekommen.

 

Alles in allem eine erfolgreiche Aktion mit einem großen Lerneffekt, vereinfacht durch freundliche Ansprechpartner und CIP-Beschuss.
In die Schweiz wärens nur 2 Kilometer gewesen, aber den Import von einem unbeschoßenen CHF50 K31 üben wir ein andermal.😜

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