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IGNORED

Aus einer Komplettwaffe ein Wechselsystem machen


JuppW

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Eine Glock 19 soll aufs Altenteil und ein 9mm-Wechselsystem für eine Glock 23 in .40 S&W werden.

Dazu soll die komplette Waffe von der WBK (SpoSchü-Bedürfnis laut NWR) runter und das Griffstück vernichtet werden. Das daraus entstandene Wechselsystem soll dann als kaliberkleineres in 9mm für eine Glock23 in .40 S&W auf die WBK (Jäger-Bedürfnis laut NWR).

Soweit so schwierig.

Selbst machen geht wohl nicht.

Bleibt eigentlich nur ein Verkauf an Händler/BüMa mit anschließender Schlachtung und Neuerwerb als WS?

Mein Stammhändler (m. BüMa) hat aber schon abgelehnt, wegen angeblicher Schwierigkeiten in der letzten Zeit bei seiner zuständigen Waffenbehörde bzgl. Vernichtungsnachweis.

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geht auch ohne Händler, nur mit fähigem SB. So geschehen bei einem SSG3000, dessen Lauf ich separat verkaufen wollte.

Der SB hat es in Verschlussgehäuse mit Abzug und Wechselsystem,  bestehend aus Lauf mit Verschlusskopf, "zerlegt".

Danach habe ich den Lauf mit Verschlusskopf verkauft und in dem Gehäuse sitzt nun ein .223 Lauf. Gekostet hat dies 32 €.

 

Einfach mal beim SB des geringsten Misstrauens nachfragen. 

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vor 55 Minuten schrieb vorwerk:

Einfach mal beim SB des geringsten Misstrauens nachfragen. 

Normalerweise ja.

Aber bei unserem PP ist mitundmit fast die gesamte SB-Mannschaft ausgetauscht worden. Da ich denen vor Jahresfrist noch behilflich war, waffenrechtlich das Laufen zu lernen (z.B. denen ausgeredethabe, dass für einen Eintarg in die Gelbe WBK eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes erforderlich wäre) habe ich da einfach keine Lust mehr, dort Nachhilfestunden zu geben.

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vor 37 Minuten schrieb Suerlaenner:

Eventuell die gesamte Waffe verkaufen und neues Wechselsystem z.B. über WF Sport anschaffen

Das wäre ultima ratio.

Aber eigentlich ich will ja nur mein altes Göckchen in wesentlichen Teilen behalten. Der Neukauf einer weiteren seelenlosen Polymerpuffn steht eh danach an, wenn der Platz im Kontingent wieder frei ist. 🙂

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Ohne jetzt in Gesetz, Verordnungen oder Verwaltungsanweisungen geschaut zu haben: Mir kommt aus dem Bauch raus ein "bewaffneter" Termin mit dem Sachbearbeiter in den Sinn, vorausgesetzt Du besitzt die Waffe selbst, und die Bedürfnis- und Grundwaffenlage gebe das Vorgehen her.

Griffstück (die unwesentlichen Teile evtl. entnommen) bei der Behörde zur Vernichtung abgeben, Schlitten und Lauf als Wechselsystem ein- bzw. umtragen.

 

Mir fällt gerade nichts ein, was dagegen sprechen sollte.

 

Theoretisch könntest Du wohl das Griffstück sogar selbst vernichten. Das ist keine erlaubnispflichtige Umgangsart, wenn der Besitz rechtmäßig ist. Bloß glauben muß es Dir die Behörde halt...

 

 

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Am 14.10.2021 um 11:45 schrieb lrn:

Theoretisch könntest Du wohl das Griffstück sogar selbst vernichten. Das ist keine erlaubnispflichtige Umgangsart, wenn der Besitz rechtmäßig ist. Bloß glauben muß es Dir die Behörde halt...

 

Die will mit Sicherheit eine Vernichtungsbescheinigung eines Büchsers o.ä. mit Stempel sehen.

Nebenbei, kurzzeitig steht dann in deiner WBK und NWR eine "Waffe", besitzen tust du aber nur noch einen "Verschluss mit Lauf".

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  • 1 Monat später...

So, die Geschichte hat ein erfreuliches Ende gefunden - wie oben schon von einigen dargestellt.

 

Die Komplettwaffe wurde in WBK und NWR ausgetragen, im NWR in Wechselsystem und Griffstück "zerlegt" und als Waffenteile in die WBK eingetragen. Der Bedürfnisgrund wurde von SpoSchü auf Jäger umgetragen. Das Griffstück habe ich bei der Behörde zur Vernichtung abgegeben und wurde aus der WBK wieder ausgetragen.

 

 :victory:

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