JuppW Posted October 13, 2021 Share Posted October 13, 2021 Eine Glock 19 soll aufs Altenteil und ein 9mm-Wechselsystem für eine Glock 23 in .40 S&W werden. Dazu soll die komplette Waffe von der WBK (SpoSchü-Bedürfnis laut NWR) runter und das Griffstück vernichtet werden. Das daraus entstandene Wechselsystem soll dann als kaliberkleineres in 9mm für eine Glock23 in .40 S&W auf die WBK (Jäger-Bedürfnis laut NWR). Soweit so schwierig. Selbst machen geht wohl nicht. Bleibt eigentlich nur ein Verkauf an Händler/BüMa mit anschließender Schlachtung und Neuerwerb als WS? Mein Stammhändler (m. BüMa) hat aber schon abgelehnt, wegen angeblicher Schwierigkeiten in der letzten Zeit bei seiner zuständigen Waffenbehörde bzgl. Vernichtungsnachweis. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
CZM52 Posted October 13, 2021 Share Posted October 13, 2021 Geht nur über Händler/Büma ist halt etwas Aufwand, je nachdem ob da schon Teile im NWR stehen oder nur die Waffe bei bedarf meld dich 2 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuppW Posted October 13, 2021 Author Share Posted October 13, 2021 vor 58 Minuten schrieb CZM52: bei bedarf meld dich Da komme ich gerne drauf zurück Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
vorwerk Posted October 13, 2021 Share Posted October 13, 2021 geht auch ohne Händler, nur mit fähigem SB. So geschehen bei einem SSG3000, dessen Lauf ich separat verkaufen wollte. Der SB hat es in Verschlussgehäuse mit Abzug und Wechselsystem, bestehend aus Lauf mit Verschlusskopf, "zerlegt". Danach habe ich den Lauf mit Verschlusskopf verkauft und in dem Gehäuse sitzt nun ein .223 Lauf. Gekostet hat dies 32 €. Einfach mal beim SB des geringsten Misstrauens nachfragen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Suerlaenner Posted October 13, 2021 Share Posted October 13, 2021 Eventuell die gesamte Waffe verkaufen und neues Wechselsystem z.B. über WF Sport anschaffen 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuppW Posted October 13, 2021 Author Share Posted October 13, 2021 vor 55 Minuten schrieb vorwerk: Einfach mal beim SB des geringsten Misstrauens nachfragen. Normalerweise ja. Aber bei unserem PP ist mitundmit fast die gesamte SB-Mannschaft ausgetauscht worden. Da ich denen vor Jahresfrist noch behilflich war, waffenrechtlich das Laufen zu lernen (z.B. denen ausgeredethabe, dass für einen Eintarg in die Gelbe WBK eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes erforderlich wäre) habe ich da einfach keine Lust mehr, dort Nachhilfestunden zu geben. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuppW Posted October 13, 2021 Author Share Posted October 13, 2021 vor 37 Minuten schrieb Suerlaenner: Eventuell die gesamte Waffe verkaufen und neues Wechselsystem z.B. über WF Sport anschaffen Das wäre ultima ratio. Aber eigentlich ich will ja nur mein altes Göckchen in wesentlichen Teilen behalten. Der Neukauf einer weiteren seelenlosen Polymerpuffn steht eh danach an, wenn der Platz im Kontingent wieder frei ist. 🙂 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Großkalibrige Posted October 14, 2021 Share Posted October 14, 2021 Muss dann die Seriennummer an Lauf und Schlitten ersetzt werden oder bleiben die? Kriegt gar das Griffstück eine neue? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
CZM52 Posted October 14, 2021 Share Posted October 14, 2021 (edited) Warum sollte das so sein? Edited October 14, 2021 by CZM52 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
lrn Posted October 14, 2021 Share Posted October 14, 2021 Ohne jetzt in Gesetz, Verordnungen oder Verwaltungsanweisungen geschaut zu haben: Mir kommt aus dem Bauch raus ein "bewaffneter" Termin mit dem Sachbearbeiter in den Sinn, vorausgesetzt Du besitzt die Waffe selbst, und die Bedürfnis- und Grundwaffenlage gebe das Vorgehen her. Griffstück (die unwesentlichen Teile evtl. entnommen) bei der Behörde zur Vernichtung abgeben, Schlitten und Lauf als Wechselsystem ein- bzw. umtragen. Mir fällt gerade nichts ein, was dagegen sprechen sollte. Theoretisch könntest Du wohl das Griffstück sogar selbst vernichten. Das ist keine erlaubnispflichtige Umgangsart, wenn der Besitz rechtmäßig ist. Bloß glauben muß es Dir die Behörde halt... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sebastians Posted October 15, 2021 Share Posted October 15, 2021 Am 14.10.2021 um 11:45 schrieb lrn: Theoretisch könntest Du wohl das Griffstück sogar selbst vernichten. Das ist keine erlaubnispflichtige Umgangsart, wenn der Besitz rechtmäßig ist. Bloß glauben muß es Dir die Behörde halt... Die will mit Sicherheit eine Vernichtungsbescheinigung eines Büchsers o.ä. mit Stempel sehen. Nebenbei, kurzzeitig steht dann in deiner WBK und NWR eine "Waffe", besitzen tust du aber nur noch einen "Verschluss mit Lauf". Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
lrn Posted October 15, 2021 Share Posted October 15, 2021 Rechtlich möglich ist es meines Erachtens, habe es mittlerweile nachgeschlagen. Ob es praktisch empfehlenswert ist, naja. Einvernehmliche Abstimmung mit der Behörde wäre sicher sinnvoller. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuppW Posted December 9, 2021 Author Share Posted December 9, 2021 So, die Geschichte hat ein erfreuliches Ende gefunden - wie oben schon von einigen dargestellt. Die Komplettwaffe wurde in WBK und NWR ausgetragen, im NWR in Wechselsystem und Griffstück "zerlegt" und als Waffenteile in die WBK eingetragen. Der Bedürfnisgrund wurde von SpoSchü auf Jäger umgetragen. Das Griffstück habe ich bei der Behörde zur Vernichtung abgegeben und wurde aus der WBK wieder ausgetragen. 1 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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