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Eimerweise Messinghülsen gesammelt, wohin damit (gewinnbringend)?


Sebastians

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vor 22 Minuten schrieb Sebastians:

Kann man Hülsen eigentlich auch an Händler abgeben die gewerblich wiederladen?

Ist euch da was bekannt?

Auch wenn es wiederladen heißt werden die wenigsten gewerblichen Wiederlader aus Haftungsgründen gebrauchte Hülsen wiederladen, außer Du möchtest Deine Ladung in Deinen Hülsen oder es handelt sich um Raritäten von welchen Hülsen nur noch sehr schwer und nicht mehr neu zu beschaffen sind . Meistens bekommst Du dort Neuhülsen.

Es gibt aber immer weniger gewerbliche Wiederlader. Die Auflagen sind mittlerweile sehr hoch. Die Kunden wollen mittlerweile alles am liebsten umsonst und sind selten mit dem was sie bekommen haben zufrieden.

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vor 1 Minute schrieb Rene2109:

werden die wenigsten gewerblichen Wiederlader aus Haftungsgründen gebrauchte Hülsen wiederladen

Klingt eigentlich logisch.

Mir haben aber auch schon Kollegen angeboten ein paar Hülsen nah am Mindestfaktor zu laden.

Dann eben auf eigenes Risiko.

Die Wiederladeausrüstung wäre wohl ähnlich wie bei einem kleinen, gewerblichen Wiederlader.

 

Aber im Haftungsfall:

Bei Gewerblich wird die Abwicklung bzgl. Personenschaden und ggf. sogar Rentenansprüche evtl. einfacher sein (oder auch nicht) als bei privaten "Verursachern".

Irgendeine Versicherung zahlt aber doch immer und holt sich das Geld dann eben woanders zurück (kriegt man dann vielleicht gar nicht mehr mit)?

Sind gewerblich höhere Summen zu holen?

Wäre doch logisch, weil aus der Fabrik/bei berufsmäßiger Herstellung die Schadenshäufigkeit geringer ist?

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vor 16 Minuten schrieb Sebastians:

Klingt eigentlich logisch.

Mir haben aber auch schon Kollegen angeboten ein paar Hülsen nah am Mindestfaktor zu laden.

Dann eben auf eigenes Risiko.

Die Wiederladeausrüstung wäre wohl ähnlich wie bei einem kleinen, gewerblichen Wiederlader.

 

Aber im Haftungsfall:

Bei Gewerblich wird die Abwicklung bzgl. Personenschaden und ggf. sogar Rentenansprüche evtl. einfacher sein (oder auch nicht) als bei privaten "Verursachern".

Irgendeine Versicherung zahlt aber doch immer und holt sich das Geld dann eben woanders zurück (kriegt man dann vielleicht gar nicht mehr mit)?

Sind gewerblich höhere Summen zu holen?

Wäre doch logisch, weil aus der Fabrik/bei berufsmäßiger Herstellung die Schadenshäufigkeit geringer ist?

Der Mindestfaktor stellt eigentlich kein großes Risiko da, außer das Du bei der Munitionskontrolle beim Wettkampf durchfallen könntest, weil der Faktor unterschritten wurde. Sind ja schwache Ladungen weit entfernt vom Grenzbereich.

Trotzdem können auch dort Fehler passieren. Falsches Pulver gegriffen, falsche Pulvermenge, Doppelladung, kein Pulver und Steckschuss mit Nachschuss. Dann kommt dazu Personenschaden oder nicht. Waffe wahrscheinlich auf jeden Fall im Eimer. Die Behörde wird unangenehme Fragen stellen, da ist es egal ob privater oder gewerblicher Wiederlader. Streit wegen der Haftung, evtl. auch alte Freundschaften kaputt.

Eigenes Risiko gibt es da nicht. Es haftet immer derjenige der den Unfallverursacher produziert hat. Spätestens im Schadensfall will derjenige der den Schaden hat von der Absprache nichts mehr wissen.

Auch der gewerbliche wird die Schuld erstmal von sich weißen. Die wenigen welche noch existieren sind Kleinstbetriebe. Jeder Versicherungsfall führt zu höheren Beiträgen. Jeder Schadensfall führt zu Ärger mit den Behörden, evtl. negative Presse und somit ein Wegfall eines Teils der sowieso schon wenigen Kundschaft. 

 

 

Bring die Hülsen zum Altmetall. 9mm nicht Sortenrein gibt es wie Sand am Meer kostenlos in fast jedem Verein im Hülseneimer. .38 wird meist nur noch von Jägern als Fangschußpatrone in 2-3Zoll Revolvern genutzt und dann auch nur in minimalsten Mengen oder bei der Jungjägerausbildung als Fabrikmunition. Der Markt wird aktuell geflutet mit diesen Hülsen aus Nachlässen, nur schießen tut es heute fast keiner mehr. Nur die .357er bringen Geld, vor allem wenn sortenrein und die Menge stimmt. Mit 50 oder 100 Hülsen machst Du jedoch kaum einen Wiederlader happy.

Bearbeitet von Rene2109
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vor 46 Minuten schrieb Rene2109:

Bring die Hülsen zum Altmetall.

Werde ich letzten Endes wohl so machen.

 

Ich habe nochmal nachgewogen, es sind gerade knapp 21 kg Patronenhülsen. 

Eigenanlieferung in der nächsten Kleinstadt ist ab 100€ Wert möglich, bis dahin fehlen noch ca. 7 kg. 

Denke ich werfe die Hülsen in ein 15 kg Weithalsfaß, da sollten ziemlich genau 30 kg reingehen. 

Sobald das Fass fast voll ist probiere ich das beim hiesigen Schrott24-Händler. 

Evtl. kann man auch direkt mit der Händler verbleiben ohne Schrott24, der wird wohl auch etwas Marge abgreifen.

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vor 6 Stunden schrieb Mausebaer:

Aber so kann das FA fast beliebig behaupten, dass etwas "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" seien ...

Und mit dieser Begründung können wir dann, wenn es sich um Patronenhülsen handelt, eine Waffentragepflicht einführen...?😜

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Am 22.8.2021 um 10:14 schrieb Rene2109:

Auch wenn es wiederladen heißt werden die wenigsten gewerblichen Wiederlader aus Haftungsgründen gebrauchte Hülsen wiederladen

Also Haftungsgründe im Sinne von statistisch zu erwartenden Schadensersatzpflichten werden das nicht sein, denn im produkthaftungsgeilen Amerika funktioniert es. Meine MPX kriegt z.B. Impact Ammo zu fressen. Nicht sorten-, nicht einmal farbenrein, aber es läuft. Vielleicht besteht aus anderen Gründen kaum ein Markt, vielleicht wurde auch einfach ein Teil des Schützenwesens erfolgreich aus der Existenz reguliert.

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vor 17 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Also Haftungsgründe im Sinne von statistisch zu erwartenden Schadensersatzpflichten werden das nicht sein, denn im produkthaftungsgeilen Amerika funktioniert es. Meine MPX kriegt z.B. Impact Ammo zu fressen. Nicht sorten-, nicht einmal farbenrein, aber es läuft. Vielleicht besteht aus anderen Gründen kaum ein Markt, vielleicht wurde auch einfach ein Teil des Schützenwesens erfolgreich aus der Existenz reguliert.

In Deutschland tut einem Kleinbetrieb auch der kleinste Schadensanspruch weh weil die Versicherungsprämie ins unbezahlbare steigt. Auch sind hier die rechtlichen Vorschriften deutlich strenger als drüben. Ein Unfall, dann hat auch der Betrieb unter Umständen seine Zuverlässigkeit weg und die Existenz ist zu Ende. Im Gegensatz zu Amerika wird in Deutschland mit Waffenbesitzern und Betrieben, insbesondere Kleinstbetriebe wie Wiederlader und Händlern nicht so zärtlich umgegangen wie auf der anderen Seite des Atlantiks. Hier gibt es nach deutscher Gründlichkeit für alles entsprechende Regeln, Gesetze, bürokratische Hürden. Deswegen geben ja so viele Betriebe das Wiederladen auf. Die Vorschriften und Anforderungen sind kaum noch umsetzbar.

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