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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Colt S.:

Sorry,

mich interessiert es nicht wie dick die Akte ist, ich will meine komplette Akte einsehen.

Ich sehe es ehr so, damit die Akte besser manipuliert werden kann, man könnte ja aufgrund des Umfangs der Akte etwas gravierendes vergessen zu entfernen.

Gruß Colt S.

 

Dann musst du der Behörde schreiben , das du deine komplette Akte einsehen willst .

Hast du das getan ?

Wurde dir Akteneinsicht in deine komplette Akte verwehrt ? 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb drummer:

Das ist richtig! In Heidenheim würde ich sogar noch Bild- und Tonüberwachung der Privaträume und jeweils einen Zeugen mehr als die Behördenmitarbeiter mitbringen vorschlagen. Und ausserdem jeden Schritt sofort von den Behörden und Zeugen bestätigen und abzeichnen lassen.

Hallo,

das habe ich in diesem Raum gemacht, wenn hier bei einer Kontrolle die Behördenmitarbeiter dieses nicht akzeptieren wollen müssen sie dieses schriftlich hinterlegen und das war es dann mit der Kontrolle.

Das mit den Zeugen ist so eine Sache, wie will man den so schnell in dieser Richtung reagieren können wenn die Herrschaften überraschend vor der Türe stehen?

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb ForecaztDead:

Genau so ist es. Meine Mutter hat 0,0 Zugriff auf meinen oder den Schrank meines Vaters.

An die Kombination kommt man nur ran, wenn jeweils einer von uns beiden verstirbt, die liegt nämlich schön im Bankschließfach.

Wird halt dann problematisch wenn Frau / Mutter und / oder Kind/er ebenfalls Zugriff auf das Bankschließfach haben. 😉 Da es aber unwahrscheinlich ist, dass die Behörde das mit bekommt ist das alles sehr hypothetisch.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb raze4711:

 

Dann musst du der Behörde schreiben , das du deine komplette Akte einsehen willst .

Hast du das getan ?

Wurde dir Akteneinsicht in deine komplette Akte verwehrt ? 

Hallo,

wenn ich im Vorfeld keine Eingrenzung vornehme ist doch logischer Weise die gesamte Akte gemeint.

Bis dato noch nicht verweigert, ich rechne aber damit.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Colt S.:

Hallo,

das habe ich in diesem Raum gemacht, wenn hier bei einer Kontrolle die Behördenmitarbeiter dieses nicht akzeptieren wollen müssen sie dieses schriftlich hinterlegen und das war es dann mit der Kontrolle.

Das mit den Zeugen ist so eine Sache, wie will man den so schnell in dieser Richtung reagieren können wenn die Herrschaften überraschend vor der Türe stehen?

Gruß Colt S.

 

Du hast also Bild - und Tonaufnahmen bei der Behörde gemacht . 

Ohne Genehmigung der Behörde .

Ohne Genehmigung des Behördenmitarbeiters , dessen Persönlichkeitsrecht du verletzt hast ?

 

Und dann wunderst du dich , das du raus geworfen wurdest ?

Sei froh das du keine Anzeige bekommen hast. 

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb drummer:
vor 14 Stunden schrieb raze4711:

Der Unterschied zwischen  ..... jetzt holen sie mal den Schlüssel bei ihrer Mutter , und ....kein Problem , ich hole schnell den Schlüssel bei meiner Mutter sind gewaltig.

 

Exakt! Das erste ist eine Aufforderung (die von der Behörde kommend durchaus als Erlaubnis zum vorübergehenden Erwerb zwecks Waffenkontrolle gewertet werden kann) und das zweite ist eine klare Unzuverlässigkeit, wenn die Mutter den Schlüssel rausrückt.

Hallo,

so sehe ich das auch.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Colt S.:

das habe ich in diesem Raum gemacht, wenn hier bei einer Kontrolle die Behördenmitarbeiter dieses nicht akzeptieren wollen müssen sie dieses schriftlich hinterlegen und das war es dann mit der Kontrolle.

Das mit den Zeugen ist so eine Sache, wie will man den so schnell in dieser Richtung reagieren können wenn die Herrschaften überraschend vor der Türe stehen?

 

 

Ist das Verhältnis so übel:

Am besten ist ein Fenster, Spiegel oder eine eine Kamera an der Sprechanlage. Im Zweifel öffnet ein Angehöriger und sagt dass der Berechtigte nicht da ist oder man öffnet gar nicht. Da sie dann nicht mehr ohne Termin kommen können, kann man sich mit den Zeugen vorbereiten.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Colt S.:

Hallo,

wenn ich im Vorfeld keine Eingrenzung vornehme ist doch logischer Weise die gesamte Akte gemeint.

Bis dato noch nicht verweigert, ich rechne aber damit.

Gruß Colt S.

 

Das ist so logisch , wie sich 5 Jahre nicht um sein laufendes Verfahren zu kümmern .

 

99% der Bürger fragen dort nach Akteneinsicht . 

Keiner von denen schreibt , daß er nur einen Teil davon einsehen möchte . 

Aber die 99% regen sich auf , wenn dann ein ganzer Papierberg und die Kosten dafür ins Haus flattern. 

 

Also woher soll die Behörde wissen was du willst und denkst , wenn du dein Anliegen nicht genau definieren kannst ? 

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb raze4711:

 

Du hast also Bild - und Tonaufnahmen bei der Behörde gemacht . 

Ohne Genehmigung der Behörde .

Ohne Genehmigung des Behördenmitarbeiters , dessen Persönlichkeitsrecht du verletzt hast ?

 

Und dann wunderst du dich , das du raus geworfen wurdest ?

Sei froh das du keine Anzeige bekommen hast. 

 

Hallo,

momentmal was versuchst du zu konstruieren?

Ich habe nicht geschrieben das ich bei der Aufbewahrungskontrolle Bild- und Tonaufzeichnungen gemacht habe!

Meine Kontrolle fand vor Jahren statt, hier hatte ich meine Mutter und meinen Vater als Zeugen zugegen.

Nach dem ich nun meinen Waffenraum mit einer Alarmanlage und einer Videoüberwachung versehen habe und an der Eingangstüre eindeutig auf die Videoüberwachung hingewiesen habe ist es zweitrangig ob die Herrschaften etwas gegen diese Überwachungsmittel haben oder nicht, es handelt sich nicht um einen öffentlichen Raum sondern um privaten Raum, hier habe ich aufgrund des Hausrechts das Sagen.

Wer das nicht will kann drausen bleiben.

Nimm doch mal das Beispiel, im Einzelhandel gibt e auch die Videoüberwachung und auch auf einem Werksgelände gibt es Videoüberwachung ist alles zulässig, es ist nur zu beachten das kein öffentlicher Raum überwacht werden darf und das auf diese Videoüberwachung hingewiesen werden muss, Wer nicht in dieser Form überwacht werden will braucht es auch nicht.

Und wenn du gelesen hättest wieso der Rauswurf entstanden ist wäre es nicht zu deinem Konstrukt bezüglich des Rauswurfs gekommen!

Gruß Colt S.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb raze4711:

Das ist so logisch , wie sich 5 Jahre nicht um sein laufendes Verfahren zu kümmern .

Sorry,

was soll der Quatsch, wer sagt dir das ich mich um ein laufendes Verfahren 5 Jahre lang nicht gekümmert habe?

Ich habe meinem ehem. Anwalt laufend Kopien und anderes Material zu kommen lassen und wenn mir dieser Schreiben  zu kommen lässt die zur Beruhigung dienen und vor Gericht nichts macht?

Du machst dir es mit deinen Mutmaßungen sehr einfach.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Colt S.:

momentmal was versuchst du zu konstruieren?

 

Mach Dir nichts draus!

 

Wie ich schon geschrieben habe: Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr!

 

Keine Ahnung ob das beauftragte Agent Provocateurs der Behörden sind oder warum die sowas hier abziehen. Natürlich hast Du jedes Recht in Deiner Wohnung Video- und Tonaufnahmen zu machen. Wem das nicht passt der muss Deine Wohnung ja nicht betreten.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb drummer:

Ist das Verhältnis so übel:

Am besten ist ein Fenster, Spiegel oder eine eine Kamera an der Sprechanlage. Im Zweifel öffnet ein Angehöriger und sagt dass der Berechtigte nicht da ist oder man öffnet gar nicht. Da sie dann nicht mehr ohne Termin kommen können, kann man sich mit den Zeugen vorbereiten.

Hallo, 

aufgrund des Vorfalls bei meinem Bekannten und meiner Absicherung bezüglich der Unterbringung meiner Waffen wurde diese Videoüberwachungsanlage entsprechend installiert, das ich hier die Überwachungsmöglichkeit auch diesbezüglich nutzen kann ist nicht verwerflich, es braucht sich ja niemand gegen seinen Willen in meinem Eigentum bewegen es steht ihm jederzeit zu vor meinem zu bleiben und diese nicht zu betreten.

Gruß Colt S.

Geschrieben

Ich würde trotz Kamera im Ernstfall Zeugen vorschlagen: Richter sind in Deutschland sehr kreativ und erfinderisch, wenn es darum geht Video- und Tonaufzeichnungen - natürlich ausschliesslich die zugunsten von Bürgern vorgebrachten - nicht zuzulassen!

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb drummer:

 

Mach Dir nichts draus!

 

Wie ich schon geschrieben habe: Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr!

 

Keine Ahnung ob das beauftragte Agent Provocateurs der Behörden sind oder warum die sowas hier abziehen. Natürlich hast Du jedes Recht in Deiner Wohnung Video- und Tonaufnahmen zu machen. Wem das nicht passt der muss Deine Wohnung ja nicht betreten.

Hallo,

ich empfinde ihn nicht als Agent Provocateurs, eher als unwissend bezüglich dieser Thematik mit dem Hang einiges in seiner Unwissenheit durcheinander zu bringen.

Da ich auch Werkschutzfachkraft bin habe ich natürlich ein entsprechendes Fachwissen was in dieser Thematik möglich ist und von was man lieber die Finger weg lässt.

Gruß Colt S.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, aber dass versucht wird, jemandem bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Worte im  Mund umzudrehen und immer eine Interpretation zugunsten jeglicher Behördenaktion zu (er)finden, habe ich bei anderen Hobbys noch nie erlebt. Dort arbeitet man zusammen und pflegt ein gemeinsames Interesse und versucht nicht, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Gegner und Neider (die man bei jeder Beschäftigung findet) zu unterstützen. Das ist bei den Waffenbesitzern und speziell den Sportschützen in Deutschland einmalig.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben

Hallo,

hier spielen sicherlich solche Faktoren wie Neid, Obrigkeitshörigkeit, das nachplappern um "mit den Wolfen zu heulen", mangelndes Verständnis um was es überhaupt geht und vieles mehr eine gewisse Rolle, dass es auch um sie als zukünftige Betroffene drehen kann können diese nicht im Ansatz wahrnehmen, dazu müssten sie ihr "Oberstübchen" erstmal in Schwung bringen.

Es ist nur traurig wie die Legalwaffenbesitzer miteinander umgehen, die haben es immer noch nicht geschnallt nur Einigkeit macht stark.

Gruß Colt S.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb drummer:

 

Exakt! Das erste ist eine Aufforderung (die von der Behörde kommend durchaus als Erlaubnis zum vorübergehenden Erwerb zwecks Waffenkontrolle gewertet werden kann) und das zweite ist eine klare Unzuverlässigkeit, wenn die Mutter den Schlüssel rausrückt.

Kannst du mir mal zeigen in welchem Gesetzestext oder Beschluss der Behördenmitarbeiter einen "vorübergehenden Erwerb" in dem Zusammenhang erlauben darf? Du ziehts dir hier Sachen aus den Fingern nur um irgendeinen Fall zu konstruieren in dem der Fehler bei den Mitarbeitern liegt. Selbst mit Brief und Siegel würde ich mit dem Sachverhalt als erstes zum Anwalt rennen.

Geschrieben

Da die unteren Waffenbehörden sich nicht einfach irgendwann mal hingesetzt haben und beschlossen haben wir sind jetzt hier die Hüter des Waffenrechts, handeln sie wohl im Auftrag der obersten Landesbehörden.

Zitat

§ 12 (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

...

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

...

c) als Beauftragter einer in § 55 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Stelle,

...

den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

Ist also nicht mal eine formale Erlaubnis notwendig, es reicht wenn die Behörde das so "beauftragt".

Geschrieben

Und:

Zitat

§12 (5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb drummer:

ist eine Aufforderung (die von der Behörde kommend durchaus als Erlaubnis zum vorübergehenden Erwerb zwecks Waffenkontrolle gewertet werden kann) und das zweite ist eine klare Unzuverlässigkeit, wenn die Mutter den Schlüssel rausrückt.

Konstruierter Fall: Behörde zur Kontrolle. Der/die/das Berechtigte ist ü90, Bettlägerig. Der Kontrolleur gibt dem Sohn die Anweisung, die Zahlenkombination zu holen und für die Kontrolle den Schrank zu öffnen. Dies macht er so, alle sind glücklich.

 

Zwei Probleme:

- dem Sohn ist die Kombination nun bekannt

- der/die/das Berechtigte kann die Kombination nicht ändern

 

Was ist nun, wenn am nächsten Tag der Sohn alles scheisse findet, am Schrank die Waffen holt und alles und jeden über den Haufen ballert. Vielleicht ist er ja krank und hat seine Medikamente nicht genommen? Oder wegen Gewalttaten vorbestraft? Die WaffB weiß das nicht - wäre er berechtigt wüsste sie das. Und die Behörde gab ihm Zugriff ohne sicherstellen zu können, dass er keinen Zugriff mehr hat?

 

Ihr glaubt doch selbst nicht dass das so durch geht ?!

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
Gerade eben schrieb Fussel_Dussel:

Konstruierter Fall: Behörde zur Kontrolle. Der/die/das Berechtigte ist ü90, Bettlägerig. Der Kontrolleur gibt dem Sohn die Anweisung, die Zahlenkombination zu holen und für die Kontrolle den Schrank zu öffnen. Dies macht er so, alle sind glücklich.

 

Zwei Probleme:

- dem Sohn ist die Kombination nun bekannt

- der/die/das Berechtigte kann die Kombination nicht ändern

 

Sonst ist das Zahlenschloss von Vorteil (Thema Schlüsselaufbewahrung), aber in diesem speziellen Fall hätte es einen deutlichen Nachteil.

 

vor 3 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Was ist nun, wenn am nächsten Tag der Sohn alles scheisse findet, am Schrank die Waffen holt und alles und jeden über den Haufen ballert. Vielleicht ist er ja krank und hat seine Medikamente nicht genommen? Und die Behörde gab ihm Zugriff ohne sicherstellen zu können, dass er keinen Zugriff mehr hat?

 

Ihr glaubt doch selbst nicht dass das so durch geht ?!

 

Dann lag die Behörde in Form ihrer Mitarbeiter bei der Bewertung der "Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (z.B. nach §12 Abs 5) daneben und hätte unter diesen Bedingungen besser auf die Waffenkontrolle verzichtet!

Geschrieben

Wenn ich Behördenmitarbeiter wäre würde ich mich nicht auf das Glatteis begeben. Ganz einfache Nummer:

 

36 WaffG -> Verstoß -> Waffen weg

 

Käse ist gegessen. Auch wenn z.B. der berechtigte telefonisch erreicht wird und seinem Sohn sagt wo der Schlüssel ist:

 

- wer sagt, dass die Behörde wirklich da ist?

- was passiert mit dem Schlüssel in der Zeit zwischen der Abreise der Behörde und Ankunft des Berechtigten?

 

Ob die Frage nach dem Schlüssel / der Nummer moralisch in Ordnung ist - das ist ne andere Baustelle. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass man das bei den „Lieblingen“ eher fragt als bei den richtigen einfachen Kunden.

Geschrieben

§36 zieht halt nicht, wenn die Behörde selbst etwas beauftragt hat. Deshalb sollte eine Behörde erst gar nicht einen Unberechtigten bei einer Waffenkontrolle beauftragen. Macht sie es entgegen aller Vernunft trotzdem, dann kann sie nicht danach den Berechtigten dafür ihr eigenes Behördenversagen verantwortlich machen.

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