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Schießsport draußen trotz Notbremse, Bayern


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich blick nicht mehr durch mit dem bayerischen Sonderweg und dem Bremsending. Darf man jetzt noch als Sportschütze in Bayern draußen zu zweit Wurfscheibe schießen, auch wenn die Inzidenz über 100 ist? Ich dachte, ja?

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
Geschrieben

Stand 26. April 2021 BSSB Bayern

 

  • Ab 100er-Inzidenz
    In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands.
Geschrieben

Ich frag mich auch, warum z.B. der Bockenberg auch außen nur für Jäger geöffnet hat, wo es lt. Gesetz doch für Sportschützen erlaubt wäre.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Fridolin Freudenfett:

Ich frag mich auch, warum z.B. der Bockenberg auch außen nur für Jäger geöffnet hat, wo es lt. Gesetz doch für Sportschützen erlaubt wäre.

Vermutlich, weil dann nur zwei auf den Stand dürften und ordentlich Umsatz flöten geht. Jäger sind eben hart wie Stahl und kriegen daher kein Corona.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Fridolin Freudenfett:

Ich blick nicht mehr durch mit dem bayerischen Sonderweg und dem Bremsending. Darf man jetzt noch als Sportschütze in Bayern draußen zu zweit Wurfscheibe schießen, auch wenn die Inzidenz über 100 ist? Ich dachte, ja?

Hattenhofen hat z.b. den Jagdparcours für Sportschützen geöffnet.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Fridolin Freudenfett:

Ich blick nicht mehr durch mit dem bayerischen Sonderweg und dem Bremsending. Darf man jetzt noch als Sportschütze in Bayern draußen zu zweit Wurfscheibe schießen, auch wenn die Inzidenz über 100 ist? Ich dachte, ja?

 

Richtig, darf man, aber nur auf offenen oder teiloffenen Schießanlagen. Bei Inzidenz über 50 oder über 100 ändert sich nur was bei den Kontaktbeschränkungen (Personenzahl und Zusammensetzung) und bei Kindergruppen.

 

Leider öffnen viele geeignete Stände trotzdem nicht. Oft vermutlich aus Unwissen, teils vielleicht auch Unwillen, teils fehlendem Personal.

 

Momentan haben wir die Situation, daß die Bay. 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (deren Auswirkungen auf den Schießbetrieb der BSSB ganz gut darstellt, wurde ja oben schon zitiert) über das (Bundes-)Infektionsschutzgesetz hinausgeht.

 

Nach ersterem (wurde hier im Forum ebenfalls schon thematisiert) wäre nun unter bestimmten Voraussetzungen auch der Schießbetrieb in Raumschießanlagen zulässig, nach der bayerischen Verordnung aber nicht. Meines Erachtens zu unrecht.

 

Momentan scheint die Staatsregierung nichts daran ändern zu wollen, zumindest ist mir nichts bekannt. Unsere Landesverbände offenbar auch nicht, zumindest hat meines Wissens keiner bisher was verlauten lassen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb switty:

Vermutlich, weil dann nur zwei auf den Stand dürften und ordentlich Umsatz flöten geht. Jäger sind eben hart wie Stahl und kriegen daher kein Corona.

Aber die Zweierregel gilt doch auch für Jäger?

Geschrieben

Guter Einwand. Die allgemeine Kontaktbeschränkung gilt grundsätzlich für alle, also auch für Jäger.

 

Was die Betreiber für Gründe haben könnten, den Schießbetrieb auf Jäger zu beschränken, weiß ich nicht. Kann man nur mutmaßen. Vielleicht wollen sie ihren Stand nicht als Sportstätte im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sehen, warum auch immer. Oder sie haben irgendeine Ausnahmegenehmigung unter Auflagen, auch möglich. Oder man hängt noch im Gedanken einer älteren, restriktiveren Regelung fest. 

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb lrn:

 

Richtig, darf man, aber nur auf offenen oder teiloffenen Schießanlagen. Bei Inzidenz über 50 oder über 100 ändert sich nur was bei den Kontaktbeschränkungen (Personenzahl und Zusammensetzung) und bei Kindergruppen.

 

Leider öffnen viele geeignete Stände trotzdem nicht. Oft vermutlich aus Unwissen, teils vielleicht auch Unwillen, teils fehlendem Personal.

 

Momentan haben wir die Situation, daß die Bay. 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (deren Auswirkungen auf den Schießbetrieb der BSSB ganz gut darstellt, wurde ja oben schon zitiert) über das (Bundes-)Infektionsschutzgesetz hinausgeht.

 

Nach ersterem (wurde hier im Forum ebenfalls schon thematisiert) wäre nun unter bestimmten Voraussetzungen auch der Schießbetrieb in Raumschießanlagen zulässig, nach der bayerischen Verordnung aber nicht. Meines Erachtens zu unrecht.

 

Momentan scheint die Staatsregierung nichts daran ändern zu wollen, zumindest ist mir nichts bekannt. Unsere Landesverbände offenbar auch nicht, zumindest hat meines Wissens keiner bisher was verlauten lassen.

Als Standbetreiber Indoor haben wir die aktuelle Situation kürzlich mit unserem zuständigen Amt geklärt. Natürlich zählt für uns was das Land Bayern vorgibt. Es gibt Stände in anderen Bundesländern die unter Auflagen durchgehend geöffnet haben aber das ist deren Sache. Bei uns gilt Bayern und natürlich das jeweilige zuständige Amt das für ihre Stadt oder Landkreis zusätzlich Auflagen machen kann abhängig von der Inzidenz. Somit ist es logisch das lockerungen erst möglich sind unter einem Wert von 100 und dann halt mit den Auflagen des Landes Bayern / zuständiges Amt. Wir hatten ja bis Dez. 2020 unter Auflagen offen und das ging ganz gut. 

Ein Landesverband hat da sicher nicht zu bestimmen oder zu ändern. Unwissen oder Unwillen ist lächerlich oder glaubt du das in den Vereinen die jeweilige Vorstandschaft nur aus Deppen besteht ? 

Das schwierige Thema ist die Umsetzung da in den Vereinen in der Regel ehrenamtlich gearbeitet wird und da sind Probleme und Hürden die ein Außenstehender nicht sieht oder sehen will. 

Wer hat die Zeit und regelt manche Vorgaben und wer übernimmt die Verantwortung ? Das ist in der Praxis leider oft schwierig. Die Leute sind berufstätig, haben Familie, oder wollen einfach ihre Freizeit nicht für andere opfern. 

Überleg mal folgendes : zB. Schießbetrieb mit gültigen negativen Test ( 24 St. gültig ) wäre möglich. Wer kontrolliert die Mitglieder, verwaltet nach Datenschutzbestimmungen die Tests ? Da ist einer den ganzen Abend beschäftigt

und kann vielleicht noch sinnlose Diskusionen führen warum und wiso. Solche ehrenamtlichen zu finden ist sicher nicht einfach. Jetzt kann man sich denken na dann sollen sie das halt nicht so genau nehmen man kennt sich ja usw. 

Vielleicht ist das auch meine Meinung nur wenn dan ein Problem auftaucht und man nicht zu 100% nachweisen kann das alles eingehalten wurde muß jemand Verantwortung übernehmen und das macht dann aber keiner. 

Als Vorstand mußt du das aber dann und überlege mal ob du nicht sogar deine Zuverlässigkeit gefährdest ? Das kann von keinem verlangt werden und deshalb ist die Situation für jeden Verein anders und jeder muß nach seinen

Möglichkeiten entscheiden.      

Geschrieben

Jetzt hab ich recht ausführliche Erläuterungen dazu geschrieben, versehentlich einmal danebengeklickt -> alles weg. Könnt kotzen.

 

Kurz: https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

Da steht eigentlich alles geschrieben. Man kann als Verein in Bayern durchaus mit Einschränkungen in Zweiergruppen Schießbetrieb machen. Hat nichts mit Negativtest, Inzidenzen oder Lockerungen zu tun. Ist erprobt und läuft z.B. bei uns im wesentlichen reibungslos.

 

Allerdings geht es nicht in Raumschießanlagen. Insofern hast Du, HT308, als Indoor-Betreiber schon die richtige Entscheidung getroffen, und die wird Dir doch auch keiner zum Vorwurf machen? Das zu ändern ist Aufgabe der Verbände, auf Landesebene, im Verhandlungs- oder Klagewege. Nichts anderes habe ich behauptet, und deswegen verstehe ich ehrlich gesagt Deinen obigen Anschiß nicht.

 

Die von Dir darüber hinaus geschilderten Probleme sind teils keine, der Rest läßt sich im Verein lösen, wenn man a) Wissen (->siehe Link), b) Willen und c) Entscheidungsvermögen hat und die Mitglieder mitmachen (Verein heißt: mit vereinten Kräften). Daß einige immer mehr Arbeit machen als andere, ist im jedem Verein auch ohne Corona so...

Die waffenrechtlichen Voraussetzungen (Aufsichtsberechtigung!) müssen natürlich vorliegen, dann gibts auch kein Problem mit der Zuverlässigkeit. Warum auch? Was hast Du denn da für Sorgen?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb lrn:

.... Man kann als Verein in Bayern durchaus mit Einschränkungen in Zweiergruppen Schießbetrieb machen. Hat nichts mit Negativtest, Inzidenzen oder Lockerungen zu tun. ...

Sieh es mal aus der Sicht des Vereins. Für 2 Hanseln muss jemand zum Stand fahren und den aufschließen. Dann sitzt er rum, irgendwo im Büro, jedenfalls nicht auf dem Stand, denn da sind ja schon zwei. Nach ein oder zwei Stunden ist Schluss und der gutmütige Vorstand, der in der ganzen Zeit im Büro saß, kann den Stand wieder schließen. Am nächsten Tag das gleiche. Wieder muss man für 2 Hanseln ...

 

Welcher Vorstand will sich sowas antun?

 

Ein anderer Einwand. Zwei Leute dürfen auf den Stand. Aber die dürfen nicht gleichzeitig schießen, das dürften sie nur unter Aufsicht. Das wäre aber eine dritte Person, die darf aber wiederum nicht mit auf den Stand. Also muss einer der Schützen die Aufsicht machen, während der andere schießt. Dann würde gewechselt.

 

Mit anderen Worten - für einen einzelnen Schützen, der zweite muss ja Aufsicht machen, soll man den Stand öffnen? Daher nochmal die Frage, welcher Vorstand will sich sowas antun? Ehrenamtlich, in seiner Freizeit, mit dem Risiko, sich doch noch anzustecken?

 

Klaas

Geschrieben

Ich sehe das durchaus auch aus Sicht des Vereins bzw. sogar zweier! Bei beiden klappt das einwandfrei. Letzterer leider nur mit RSA und daher seit November dicht, hier also "klappte".

 

Einfache Lösung: Wir vertrauen den Schützen. Die haben Schlüssel und dürfen nach Reservierung innerhalb der eingeteilten Schießzeiten auch dann auf den Stand, wenn kein Vorstandsmitglied anwesend ist. Genießt jemand aus welchen Gründen auch immer kein Vertrauen, bekommt er auch keinen Schlüssel und kann dann eben nur mit einem vertrauenswürdigen Schützen auf den Stand. Schießen allein oder abwechselnd unter gegenseitiger Beaufsichtigung, Hygienekonzept der Schießstätte ist zu beachten.

Nach der neuen Bundesgesetzgebung dürfte auch eine Aufsicht anwesend sein. Nach bayerischem Landesrecht eher nicht, obwohl man darüber durchaus trefflich diskutieren könnte.

 

Wie gesagt, es geht. Man muß wissen, wie es geht, es auch wollen (!), und nicht krampfhaft nach Hindernissen suchen, die vielleicht nicht da sind. Wenn Ihr Euren Mitgliedern insgesamt nicht vertrauen wollt oder könnt, tja, dann geht es halt nur so kompliziert wie von Dir beschrieben. Dennoch, meines Erachtens darf ein Vereinsmitglied erwarten, die Vereinseinrichtungen im Rahmen des gesetzlich zulässigen und zumutbaren wenigstens eingeschränkt auch nutzen zu dürfen.

 

Und wenn es um Mitglieder geht, die noch keine Aufsichtsberechtigung oder WBK haben, dann muß halt irgendjemand mal seine Freizeit opfern und den zweiten machen - auch das gehört dazu.

 

 

Geschrieben

Hier schießen wir alleine oder zu zweit auf dem teilgedeckten Stand. 

Zwei Personen auf 25m und zwei Personen auf 50m.

Teilweise haben wir als Mitglieder einen Schlüssel und können ebenfalls zu den normalen Zeiten schießen. 

 

Werde diese Woche noch Aufsicht für einen unserer neuen Schützen machen und halt ne halbe Stunde früher kommen ;)

Geschrieben

Wir DÜRFTEN in unserer Indooranlage schiessen......mit 2 Mann oder Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Unsere RSA liegt unter einer Sporthalle der Stadt . Schließsystem ist von der Stadt für die ganze Halle, im Verein sind keine 10 Schlüssel. Unser Vorstand hat unter diesen Bedingungen und der Ausgangssperre ab 22 Uhr den Betrieb jetzt wieder eingestellt, nachdem wir grade mal wieder 2 Wochen auf hatten. Bei uns kann nicht jeder einen Schlüssel haben , ergo müsste immer einer vom Vorstand auch auf dem Stand sein. Das ganze spielt im Saarland..................

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