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IGNORED

Versand von freien Waffenteilen per DHL verboten?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hatte einen Holzschaft ersteigert, welcher per DHL an mich geschickt wurde. Leider kam er mit Rissen bei mir an, vermutlich Transportschaden.

Aus diesem Grund hatte ich ihn, zusammen mit einer Schadensmeldung, in der DHL - Filiale abgegeben.

Heute bekam ich einen Brief von DHL mit der Nachricht, dass der Versand des Schaftes den AGBs widersprochen hätte und sie deswegen den Schaden nicht ersetzen würden.

In den AGB von DHL habe ich aber keine entsprechende Passage finden können und der Hotline war auch nichts bekannt.

Ist euch zufällig bekannt, wo ich Informationen hierzu finden könnte?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb black_friday:

Hallo zusammen,

....

In den AGB von DHL habe ich aber keine entsprechende Passage finden können und der Hotline war auch nichts bekannt.

Ist euch zufällig bekannt, wo ich Informationen hierzu finden könnte?

 

https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-paket-international-agb-022017.pdf

 

Ob das auch "national" Gültigheit hat, kann ich nicht ersehen!

Zitat

Punkt 2

 


11:

Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition enthalten

 

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb black_friday:

Hallo zusammen,

ich hatte einen Holzschaft ersteigert, welcher per DHL an mich geschickt wurde. Leider kam er mit Rissen bei mir an, vermutlich Transportschaden.

 

Aus diesem Grund hatte ich ihn, zusammen mit einer Schadensmeldung, in der DHL - Filiale abgegeben.

...

Das war auch schon ein Fehler.... 😞

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb black_friday:

Hallo zusammen,

ich hatte einen Holzschaft ersteigert, welcher per DHL an mich geschickt wurde. Leider kam er mit Rissen bei mir an, vermutlich Transportschaden.

Aus diesem Grund hatte ich ihn, zusammen mit einer Schadensmeldung, in der DHL - Filiale abgegeben.

Heute bekam ich einen Brief von DHL mit der Nachricht, dass der Versand des Schaftes den AGBs widersprochen hätte und sie deswegen den Schaden nicht ersetzen würden.

In den AGB von DHL habe ich aber keine entsprechende Passage finden können und der Hotline war auch nichts bekannt.

Ist euch zufällig bekannt, wo ich Informationen hierzu finden könnte?

Kaum einer liest die AGB der Transportunternehmen durch. Waffen, Waffenteile, Munition usw haben schon fast alle vom Transport ausgeschlossen. Im Schadensfall (auch bei Paketverlust durch das Unternehmen) passiert dann genau das.

Natürlich hätten sich die Interessensgruppen von Jägern, Sportschützen und auch des Waffenhandels einsetzen können....aber denen ist es egal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb JägermitHut:

Das Versandrisiko trägt der Verkäufer.

Nein

 

vor 58 Minuten schrieb switty:

Wenn das Paket per DHL International versendet wurde, ist der Transport per AGB ausgeschlossen. Diesen Passus gibt es bei DHL National nicht.

National ist der Versand zulässig.

Allerdings lehnt DHL reflexartig immer alles ab.

Nur wenige gehen den Weg über ein Gericht weil

der Schaden oft geringer ist als die Kosten.

Dazu kommt das sehr unübersichtliche Transport-

Recht mit dem sich kaum jemand (ausser den DHL-

Anwälten) richtig auskennt.

 

Bearbeitet von WOF
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb switty:

Vermutlich saß Dein Verkäufer im Ausland?

Nein, Versand war Paket National.

Ich habe heute bei der Hotline angerufen, dort konnte man mir aber nicht sagen, auf welchen Teil der AGB sich die Aussage bezog. Ich muss schriftlich Widerspruch einreichen.

 

vor 43 Minuten schrieb gipflzipfla:

Das war auch schon ein Fehler...

Was wäre den richtig gewesen? Der Verkäufer meinte, beim Versand wären die Risse noch nicht da gewesen und es müsse sich um einen Transportschaden handeln.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb black_friday:

Was wäre den richtig gewesen? Der Verkäufer meinte, beim Versand wären die Risse noch nicht da gewesen und es müsse sich um einen Transportschaden handeln.

wie war er denn verpackt? Daran lässt sich auch erkennen ob es ein Transport Schaden ist/war oder davor schon beschädigt war?

Geschrieben

Beim Versendungskauf ist der Gefahrübergang in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, sobald der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat. Online-Händler müssen dabei jedoch beachten, dass diese Vorschrift nicht bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf greift. Dabei handelt es sich nach § 474 Abs. 1 BGB um den Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher bei einem Unternehmer. Ein Verbrauchsgüterkauf ist also das typische Geschäft mit einem Verbraucher. In einem solchen Fall gilt die Vorschrift zur Gefahrtragung nach § 447 BGB nicht, wie § 475 BGB bestimmt. Bei einem Verbrauchsgüterkauft trägt daher immer der Unternehmer das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden oder den Untergang der Ware.

 

So mein Wissensstand. Oder ist der TE Händler? Dann gilt das nicht.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb black_friday:

Was wäre den richtig gewesen? Der Verkäufer meinte, beim Versand wären die Risse noch nicht da gewesen und es müsse sich um einen Transportschaden handeln.

Lass dich nicht abwimmeln!

Nach HGB §421 kannst Du die Ansprüche geltend machen.

Dann wird der Verkäufer zum Zeugen. Man wird sicher

behaupten der Schaft wäre bereits beschädigt gewesen!

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb JägermitHut:

TE Händler? Dann gilt das nicht.

Das ist nicht so ganz klar. Verkauft hat er als Privatperson, unter der Adresse und mit gleichem Namen ist aber auch ein Waffenhändler gemeldet.

 

vor 3 Minuten schrieb Fantasy:

wie war er denn verpackt?

Hätte man sicher besser verpacken können. Wenn ich von DHL die Aussage "beschädigt wg. schlechter Verpackung" bekommen hätte hätte ich den Schaden beim Verkäufer geltend machen können.

Aber die Aussage, dass der Schaft gar nicht hätte versendet werden dürfen finde ich seltsam.

Geschrieben

wer hat den versand beauftragt?

wer ist vertragspartner von dhl?

wer kann also nur ansprüche geltend machen bei vermeindlichem transportschaden?

 

lass das mal schön den verkäufer machen..... auch wenn der das "privat" geHANDELT hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Gehen wir von dem schlechteren Fall aus, der Verkäufer ist Privatperson, dann hat er zumindest die Sorgfaltspflicht verletzt, weil er

 

a) schlecht verpackt hat

b) mit einem Unternehmen versendet hat, dass Waffenteile explizit ausschließt.

 

Ich denke du wirst wenig Chancen bei DHL haben, aber durchaus gegen den Verkäufer.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb JägermitHut:

a) schlecht verpackt hat

b) mit einem Unternehmen versendet hat, dass Waffenteile explizit ausschließt.

 

Ich denke du wirst wenig Chancen bei DHL haben, aber durchaus gegen den Verkäufer.

a: was ist "schlecht" verpackt?

b: der Käufer hat ausdrücklich auf den Versand mit DHL bestanden.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb black_friday:

Das ist nicht so ganz klar. Verkauft hat er als Privatperson, unter der Adresse und mit gleichem Namen ist aber auch ein Waffenhändler gemeldet.

Dann ist zunächst der Angebotstext zu prüfen.

Es spricht aber einiges für gewerbliches handeln.

In dem Fall muss der VK das regeln.

Geschrieben (bearbeitet)

Anyway. Nach meinem Rechtsverständnis  ist DHL nicht haftbar zu machen. Sie haben explizit Waffenteile vom Versand ausgeschlossen.

 

Würde man den Schaft als Kunst deklarieren, ginge es vielleicht. Aber diese Chance ist vertan.

Bearbeitet von JägermitHut

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