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IGNORED

Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?


Quetschkopf

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Nein, aber es liegt noch einiges aus diversen Bastelprojekten irgendwo herum. Wer zum September 2020 Besitzer und Eigentümer dieser Sachen war, wird sich wohl jemand mit einer entsprechender Spitzfindigkeit überlegen müssen.

 

Ich habe aber noch einen eigenen Lower in der Nutzung, den ich eintragen lassen werde. Notfalls lasse ich den halt vom Büchser mit einem Wechselsystem in eine komplette Waffe "verwandeln", wenn es mir zu blöde wird.

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Gerade eben schrieb drummer:

Nein, aber es liegt noch einiges aus diversen Bastelprojekten irgendwo herum. Wer zum September 2020 Besitzer und Eigentümer dieser Sachen war, wird sich wohl jemand mit einer entsprechender Spitzfindigkeit überlegen müssen.

 

Ich habe aber noch einen eigenen Lower in der Nutzung, den ich eintragen lassen werde. Notfalls lasse ich den halt vom Büchser mit einem Wechselsystem in eine komplette Waffe "verwandeln", wenn es mir zu blöde wird.

Dann Berichte doch bitte ob er einzeln eingetragen wurde ohne Bedürfnisnachweis. Backup über ganze Waffe hast du ja immer noch

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Ich würde erst mal "Altbesitz" angeben. Mal schauen was dabei rauskommt. Bei Widerstand könnte ich dann auch auf "Jagd" wechseln. Wenn alles nichts wird und ich gezwungen werde eine zusätzliche Waffe - nache dem Grundsatz mehr Waffen ins Volk - zu erwerben, dann ist das eben so. 😆

Bearbeitet von drummer
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vor 8 Minuten schrieb drummer:

Ich würde erst mal "Altbesitz" angeben. Mal schauen was dabei rauskommt. Bei Widerstand könnte ich dann auch auf "Jagd" wechseln. Wenn alles nichts wird und ich gezwungen werde eine zusätzliche Waffe - nache dem Grundsatz mehr Waffen ins Volk - zu erwerben, dann ist das eben so. 😆

Na mit Jagd bist du eh fein raus wenn du Gesamtwaffe fahren musst.

 

Wesentliche Teile  dürften unter allen Aspekten der Tabelle von @Quetschkopf  die größte bundesweite inhomogenität ausweisen, was die Behandlung durch die Behörden anbelangt

Spezielle bei der Frage nach dem Bedürfnis,  da ja keine reinrassige Altbesitzreglung expressis verbis geschaffen wurde. Bei Lowern evtl sogar noch am einfachsten, was die Bedürfnisbescheinigung durch die Verbände anbelangt 

Bei andere wesentlichen Teilen(Systemhülsen/leere Upper, Verschlussträger) nicht wirklich vorstellbar das da was bescheinigt werden kann.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Müssen die ganzen Upper und lower nicht schon lange eingetragen sein ?

Ist der 1.9. nicht nur der Termin für die Magazine ?

ICh meine das ist so, dann ist ein nicht eingetragener lower schon hundepfui,

das wäre dann evtl unerlaubter besitz ?

@drummer

ich glaube du solltest Deine Bastelobjekte schnell verschrotten, denn wenn DU jetzt

zum eintragen rennst, kann es passieren das man DIch fragt - warum erst jetzt ?

Bearbeitet von ALBA
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Ich renne nicht, ich schicke denen einfach ein Formular. Und wenn die fragen, warum erst jetzt, dann werde ich einfach auf §58 Abs 13 verweisen.

 

Übrigens habe ich gerade nochmal nachgelesen: Altbesitz aus persönlichem und wirtschaftlichem Interesse ist durchaus vom §8 1. gedeckt.

Bearbeitet von drummer
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vor 37 Minuten schrieb ALBA:

Müssen die ganzen Upper und lower nicht schon lange eingetragen sein ?

Ist der 1.9. nicht nur der Termin für die Magazine ?

 

Nein, auch hier gilt der 1.9.2021 als frist für die Beantragung.

 

Du verwechselst das mit der Erlaubnispflicht dieser Teile. Die gilt seit 1.9.2020, daher nur noch überlassen an Berechtigte und im Waffenschrank zu lagern

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vor 12 Stunden schrieb drummer:

Ich renne nicht, ich schicke denen einfach ein Formular. Und wenn die fragen, warum erst jetzt, dann werde ich einfach auf §58 Abs 13 verweisen.

 

Übrigens habe ich gerade nochmal nachgelesen: Altbesitz aus persönlichem und wirtschaftlichem Interesse ist durchaus vom §8 1. gedeckt.

Kann zwar mit Nr. 2 Geeignetheit usw. ausgehebelt werden, aber daran werden sich vernünftige Behörden orientieren. Mit den anderen wird halt gestritten.

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Am 12.3.2021 um 19:41 schrieb ALBA:

Müssen die ganzen Upper und lower nicht schon lange eingetragen sein ?

Ist der 1.9. nicht nur der Termin für die Magazine ?

Nein.

Nein.

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Am 13.3.2021 um 08:20 schrieb Muck:

Kann zwar mit Nr. 2 Geeignetheit usw. ausgehebelt werden, aber daran werden sich vernünftige Behörden orientieren. Mit den anderen wird halt gestritten.

Da liegt das Problem, wirtschaftliche Interesse wird  ist  wie ich weiter oben dargestellt habe vom Gesetzgeber vorgesehen,  in den Gesetzesentwürfe wird als "Regelfall" durch nicht-Sammler die Abgabe an Berechtigte oder Polizeidienststellen betrachtet.

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