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Waffenrecht 2021 - Privatperson Handfeuerwaffen besitz?!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hey zusammen,

 

ich bin der Neue :) 

Heisse Tom bin 33 und habe eine frage zum Thema Waffenrecht.

 

Ich hab bereits versucht mich im internet schlau zu machen aber bisher bin ich mehr verwirrt als aufgeklärt. 

 

Meine Frage wäre:

Welche Möglichkeit habe ich als privat Person meine eigene Schusswaffe (klein Kaliber Pistole) legal zu besitzen und zu halten im Haus.

 

Mir geht es darum, mein Bruder und mein Vater sind beide Jäger und ich würde gerne mit ihnen gemeinsam hin und wieder auf dem Schiessstand üben gehen. Ansonsten wäre die Waffe eben zuhause im Tresor (welchen genau ich benötige, müsste ich auch noch in Erfahrung bringen).

 

Und im schlimmsten Fall zur Notwehr zum Schutz meiner Frau und Kind. 

 

Ich benötige die Waffe nicht um mich zu Profilieren, zu Posen oder sonstiges. Ich bin ein Erwachsener Gesunder Mann :) nicht das hier was falsch auf kommt :) 

 

Besten Dank für eure Hilfe und Infos.

 

Ich Wohne in NRW, falls das für die Gesetzeslage wichtig ist.

 

Gruss 

Tom

Geschrieben

Ich schau nochmal rein danke. 

Hatte die Links aber schon gesehen und versucht mich dutch zu lesen aber das klingt alles sehr verwirrend! Für mich zumindest nicht leicht zu verstehen.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb tom2021:

Für mich zumindest nicht leicht zu verstehen.

Und Vater & Bruder können auch kein Licht ins Dunkel diesbezüglich bringen ?

  • Gefällt mir 9
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb tom2021:

Mir geht es darum, mein Bruder und mein Vater sind beide Jäger

Die sind dann ja somit sachkundig und sollten Dir alle Fragen beantworten können...

 

  • Gefällt mir 7
Geschrieben

Zum Thema Notwehr. 
Ich verstehe es so das wenn jemand bei mir im haus einbricht (rechtswidrieg) und ich dadurch das leben meiner kinder und frau und mein eigenes gefährdet sehe, wäre ich berechtigt ihn z.b. mit einem Kantholz, oder z.b. legal in meinem besitz befindlicher Schusswaffe kampfunfähig zu machen? bzw. die gefahr gegenüber mit und meinen liebsten dadurch abwenden? 

Oder wäre es im Fall das der Einbrecher dabei verstirbt, das ich dann einen Mord begangen habe?

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb SC:

Und Vater & Bruder können auch kein Licht ins Dunkel diesbezüglich bringen ?

auch unklar, hatten mal drüber gesprochen aber die kennen sich eher mit ihren jagdrechten, jagdschein, grosse waffenbesitzkarte aus. Wie es für mich als Privat Person  die sich auch nicht in einem Schiessverein, SportschützenVerein oder der gleichen befindet wissen die auch nicht genau. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Longhair:

Geh in einen Verein, probeschiessen, wenn das wieder

möglich ist.

Dann siehst Du, ob das Hobby, etwas für Dich ist.

Dort wird Dir auch der Rest erklärt.

 

mfG Long

 

das ist es was ich eigentlich nicht möchte, verpflichtet in einem Schiessverein Beiträge zu zahlen. Da ich beruflich für solch ein Hobby keine Zeit habe. 

  • Gefällt mir 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ohmann. Also, schau dir sorgfältig die §10, 13 und 14 an. Da steht drin, was du machen musst um an Schusswaffen zu kommen.

 

Alternativ: Frag deine Verwandten mit JS. Die sollten! dir das ausreichend erklären können.

 

Kurz: Ohne JS und ohne Willen in einem Verband zu schießen sieht es übel aus mit Schusswaffen.

Bearbeitet von Benjamin Arendt
  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Kurz:

Entweder:

-Jagdschein machen

-Sportschütze im Verein werden (1 Jahr Training, regelmäßig schießen,Waffensachkundeprüfung absolvieren)

 

ok also einfach so die notwenigen anträge stellen wird nicht funktionieren. Sachkunde nachweis ist für mich kein thema das könnte ich ja entsprechend ablegen und vorweisen. 

wenn dann die behörde sagt das alles ok ist, wird die waffenbesitzkarte ausgestellt? oder kleiner waffenschein? ich blick da nicht mehr durch. Und das würde aber nur bedeuten das ich eine waffe in einem schiessverein nutzen/besitzen darf. diese darf ich dann aber nicht privat zuhause in entsprechendem waffenschrank aufbewahren.

 

Ich möchte die waffe nicht in der öffentlich kein mit führen (ausgenommen transport, zum schiessstand) 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb tom2021:

Da ich beruflich für solch ein Hobby keine Zeit habe. 

Sind Deine Problem beruflicher Natur ?

Bearbeitet von SC
  • Gefällt mir 3
Geschrieben

Okay vielen Dank euch für die Infos. 


Gut dann werd ich nochmal mit der Familie sprechen und muss sehen ob ich es regelmässig zum Schiessstand / Verein schaffe als Nachweis. 
 

beruflich ist halt das ich viel unterwegs bin und eingespannt daher nicht wirklich Zeit für regelmässige hobbys. Daher war ja auch für mich zu klären da ich gerne hin und wieder mit meinem bruder und vater zum schiessstand gehe ich hier aber gerne meine eigene waffe nutzen wollen würde. Welche ich mir dann noch kaufen würde wenn alles geklärt wäre.

 

Aber gut dann ist das hier besprochen und ich hab die nötigen infos erstmal.

 

Vielen Dank euch :) geniesst die Zeit sogut es geht und bleibt gesund! :) 

 

beste grüsse

Tom

Geschrieben

Jetzt erklärt doch dem Troll wie er ohne Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen an seine Waffe für die Haus- und Hofverteidigung oder den Sturm aufs "Capitol" kommt... 

  • Gefällt mir 5
Geschrieben

Notwehr mit Schusswaffen läuft so:

 

Im Kampfschießen untrainierter Schütze wird angegriffen oder hält sich für angegriffen und entscheidet in Sekundenbruchteilen, wie zu handeln ist.

Im Anschluss sezieren Juristen in zT jahrelangen Verfahren ob rechtmäßige Notwehr vorliegt oder eben nicht. Das führt dann zu den unterschiedlichsten Ergebnissen:

 

Totschlag: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sittensen-rentner-nach-toedlichen-schuessen-auf-einbrecher-verurteilt-a-999523.html

(Hätte er nur seinen Mund gehalten, wäre es Notwehr gewesen - wegen dem geraubten Portemonaie, aber davon wusste er ja nichts)

 

Ob Putativnotwehr oder echte Notwehr wollte das Gericht nicht entscheiden: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-spricht-hells-angel-frei-toedlicher-irrtum-ohne-strafe/

 

Rechtlich einwandfreies , doppeltes Waidmannsheil:  https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=newssearch&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjQxqqF3afuAhVLPuwKHb6sA4YQxfQBCFswBQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bild.de%2Fregional%2Fhannover%2Fhannover-aktuell%2Fbernd-h-72-erschoss-zwei-raeuber-keine-anklage-gegen-juwelier-74524298.bild.html&usg=AOvVaw25BfF6cwAbxyQRsRQR_8yp

 

Egal, wie es final ausgeht: Bei einem Schusswaffeneinsatz ist immer mit 1500-2500 Euro Rechtsanwaltskosten für das Ermittlungsverfahren zu rechnen. Diese Kosten bekommt man nie erstattet. Bei einem rechtswidrigen Schusswaffeneinsatz ist mit Strafe, Schmerzensgeld und neuerdings auch mit Schmerzensgeld für Angehörige zu rechnen, wobei jeder Angehörige seinen eigenen Anspruch hat. Bei 25000€ pro nahen Angehörigen kommen da stattliche Summen zusammen.

 

Wenn es geht, sollte nach Möglichkeit ein Schusswaffeneinsatz vermieden werden. Spart jede Menge Ärger.

 

Gruß,

 

frogger

 

 

 

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Im Zweifel, müsste er ja erstmal den Tresor öffnen und die Waffe,

schussbereit, machen..

Ob bei einer Home Invasion, dafür Zeit bleibt?

@tom2021

frag Deine Jäger Angehörigen, ob sie den Schein, für die Standaufsicht haben. Wenn nicht,

spendiere ihnen den Schein.

Ist nicht teuer, dann kannst Du mit denen auf den Stand gehen und mit deren Fangschusswaffen schiessen - sie können Dich dann beaufsichtigen.

 

mfG Long

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb ProArma:

Jetzt erklärt doch dem Troll wie er ohne Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen an seine Waffe für die Haus- und Hofverteidigung oder den Sturm aufs "Capitol" kommt... 

👍

Geschrieben

Danke euch, wie gesagt ich werde nochmal mit meinem Vater und Bruder besprechen wie und was die dazu sagen bzw. mich sonst im Schießverein erkundigen und bzgl. der Pflichten und Rechte als Mitglied besprechen. 


Vielen Dank euch :) 

Gast
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