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10 Schuß Magazin


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Geschrieben

Hallo Leute ich weiß das wir seit dem neuen Waffengesetz nur noch 10 Schußmagazine bei Langwaffen verwenden dürfen. Ich bin nun auf der Suche nach einem Unterhebelrepetierer 357 Mag  und stoße dabei auf Röhrenmagazine von 12 oder sogar 13 Schuß. Das verwirrt mich ..

 Gilt das Magazinverbot da nicht ??? 

 Viele Grüße und danke im Voraus

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb OSG_TG:

Hallo Leute ich weiß das wir seit dem neuen Waffengesetz nur noch 10 Schußmagazine bei Langwaffen verwenden dürfen.

dann weißt Du ja auch wo im WaffG das steht!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb OSG_TG:

Gilt das Magazinverbot da nicht ??? 

Du darfst größere Magazine nicht mehr besitzen, nicht bloß nicht verwenden.

 

Und nein, es gilt nur für Zentralfeuer-Wechselmagazine. Röhrenmagazine sind üblicherweise nicht wechselbar.

Geschrieben

Nö, es gilt für:

-Wechselmagazine für Zentralfeuermunition

-fest eingebaute Magazine von halbautomatischen Waffen für Zentralfeuermunition. Das können auch Röhrenmagazine sein

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich muss mich dennoch etwas präzisieren: ein fest eingebautes Magazin für Halbautomaten ist einzeln für sich, im Gegensatz zu den zu großen Wechselmagazinen, nicht verboten. Erst die Waffe mit eingebautem "großen" Magazin ist verboten.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)

Tja, und wenn das Magazin nur in einem wesentlichen Teil eingebaut ist, das bisher noch nicht Bestandteil einer Waffe war? (Lower)

 

🙂

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gruger:

Tja, und wenn das Magazin nur in einem wesentlichen Teil eingebaut ist, das bisher noch nicht Bestandteil einer Waffe war? (Lower)

 

🙂

Dann ändert sich nichts an der Vorrausetzung:

Wechselmagazin oder eben fest eingebautes Magazin Zentralfeuer für halbautomatiusche Waffen ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Gruger:

Korrekt. Der Lower weiß aber noch nicht, ob er später in einen HA oder einen Geradezugrepetierer eingebaut wird.

 

Da (oder ist es ein wenn?) er zugeordnet wird, bekommt er das bestimmt mit ;)

Aber das werden die (fast eine ?) Handvoll Betroffenen schon herausbekommen.

Bearbeitet von Gast

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