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Waffenverkauf - Waffenversand


palikari

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

 

ich möchte zum ersten Mal privat eine Waffe verkaufen (Hera 15th).

 

Ich habe im Forum verschiedene Firmen für den Versand gefunden: waffenkurier-neu, overnite, Waffentaxi. Sind die Firmen alle "gleich gut"? 

 

Und noch 'ne Frage. Kann man bei einer der Firmen bei Übergabe auch die WBK prüfen lassen?

 

Ich möchte halt rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

 

Viele Dank & Grüße

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vor 3 Minuten schrieb MT80:

Nein, die Kuriere prüfen nur die Identität des Empfängers.

Für die Prüfung der Erwerbserlaubnis bist Du selbst verantwortlich!

 

Ich habe das Thema gerade durch. Der Käufer hat mir seine WBK gescannt und gemailt, ebenso Personalausweis und seinen SB auf dem LA.

Zur Verifizierung der Telefonnummer habe ich diese erst selbst rausgesucht und verglichen -> passt. Dort also angerufen, nach dem tausendsten

Versuch ging dann auch mal jemand ran, freundlich den Sachverhalt erklärt, die Antwort des SB war: Auf Grund von Datenschutz darf ich ihnen keine Auskunft erteillen.

Ihm nochmal den Sachverhalt erklärt und freundlich darauf hingewiesen was mit bspw. Photoshop man alles machen kann, das hat den SB überhaupt

nicht interessiert, der hat erneut auf den Datenschutz verwiesen.

Mir war es dann egal, ich hatte einen Scan von Perso, WBK und einen Kaufvertrag. Habe heute bei mir austragen lassen.

Die sind hier in D doch nicht alle ganz dicht....

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Nimmst du Overnite kommt Herr Müller und holt ab. Nimmst du waffenkurier kommt auch Herr Müller. Nur diesmal ist es günstiger. 

Manche Behörden geben Auskunft ob der jeweilige was erwerben darf, andere nicht. Machs per Mail, dann hast du im Fall der Fälle einen Beleg das du dir Mühe gegeben hast.

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@~Axel~

Trotzdem ist er selbst für die Überprüfung der EWB verantwortlich - da wird sich kein Kurier in die Nesseln setzen.

 

Bei meiner UJB musste ich ein Papier unterschreiben, damit sie Anfragen von Händlern zur Gültigkeit meines JJS beantworten können.

Man konnte verschiedene Felder ankreuzen, wer alles Auskunft bekommen darf (Händler, Privat, Waffenbehörde...)

 

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vor 16 Minuten schrieb ~Axel~:


Auf Grund von Datenschutz darf ich ihnen keine Auskunft erteillen.

........ , das hat den SB überhaupt

nicht interessiert, der hat erneut auf den Datenschutz verwiesen.

Alle legen Wert auf Datenschutz, wird er durchgesetzt isset auch wieder nicht richtig.

Der SB hat alles richtig gemacht.

Der Gesetzgeber sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf Verkäufe von Waffen ein wenig sicherer zu machen.

Bearbeitet von chapmen
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vor 6 Stunden schrieb chapmen:

Alle legen Wert auf Datenschutz, wird er durchgesetzt isset auch wieder nicht richtig.

Der SB hat alles richtig gemacht.

Der Gesetzgeber sieht offensichtlich keinen Handlungsbedarf Verkäufe von Waffen ein wenig sicherer zu machen.

Der Gesetzgeber sieht die Vertragspartner eigenverantwortlich in der Pflicht die Erlaubnisse selbst zu kontrollieren.

 

Zur angedachten Perspektive Waffen grundsätzlich nur noch über einen Händler verkaufen zu lassen, hat auch keiner gejubelt.

Da solte man sich freuen, dass einem noch etwas eigenverantwortung bleibt und auch, dass der Datenschutz ernstgenommen wird.

So billige Abfragen gehen garnicht ohne vroheriges Einverständnis.

Bearbeitet von Gast
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vor 9 Stunden schrieb ~Axel~:

Der Käufer hat mir seine WBK gescannt und gemailt, ebenso Personalausweis und seinen SB auf dem LA.

Das ist doch ein Einverständnis!

 

Wenn der SB lediglich die richtien Daten bestätigt

gibt er auch keine Daten preis.

 

Spannend wäre es jetzt mal mit falschen Daten

anzufragen. Ob Ihm egal ist daß Anis Amri gar

keine WBK hat?

Bearbeitet von WOF
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vor 20 Stunden schrieb palikari:

..........

 

Ich habe im Forum verschiedene Firmen für den Versand gefunden: waffenkurier-neu, overnite, Waffentaxi. Sind die Firmen alle "gleich gut"? 

 

.........

Und noch 'ne Frage. Kann man bei einer der Firmen bei Übergabe auch die WBK prüfen lassen?

Weil es etwas günstiger bei meinen Paketen war, habe ich Waffenkurier-Neu gewählt. Alles nur online ohne das ich mit denen telefoniert habe. Lief genauso wie die es auf ihrer Webseite beschreiben.

Abgeholt wurden die Pakete durch einen örtlichen Kurierdienst. Der Fahrer kommt mit dem gleichen Ausdruck, vom Fahrer unterschrieben, den man als Kunde bereits per eMail von W-Neu erhalten hat. 

 

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

 

Das liegt in deinem Zuständigkeitsbereich bzw. der Käufer hat es zu belegen. 🙂

Lass dir immer, falls angebracht, die komplette / zusammenhängende Seite einer EWB (innen + aussen), Ausweis (vorne + hinten) mailen. Nicht nur Teilaufnahmen / Teilausschnitte dieser Dokumente!

Der Käufer kann ja den unbedeutenden Bereich schwärzen, falls er meint ein Problem zu sehen. Damit verstösst auch er nicht gegen Datenschutz was andere Käufer / Verkäufer angeht die in seiner WBK stehen. Auch geht es dich ja nichts an, was er ggf. noch so besitzt.

Bearbeitet von Astanase
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