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Geholstert vorgehen und schießen, ohne das der Fußboden gesichert ist.


Sig1911
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Hallo in die Runde,

 

könnt Ihr mir bei meiner Frage eventuell weiterhelfen?

 

Auf unserem 25 Meterstand ist der Fußboden nicht Kugelhemmend (Beton). Ist es legitim mit der ungeladenen Waffe und Magazinen auf 10 Meter vorzugehen und dort zu schießen? Es geht um Deutschland (BDS). Im Verein sagt der eine ja, bzw. es interessiert nicht und die anderen sagen es ist verboten.

 

 

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Ist der Stand für Zwischenentfernungen/Mehrdistanz zugelassen? Das nach vorne laufen mit ungeladener geholsterter Waffe ist in keinem Fall ein Problem. Das schießen auf 10m schon.

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Standzulassung ist hier das Stichwort,....... ist Euer Stand als begehbar zugelassen ( mehrdistanzfähig), dann ja,.....

wir müssen z.B. hinten stehenbleiben, dürfen aber auf Zwischenentfernungen Ziele aufhängen,..... und selbst das muss zugelassen sein,......

ob Du dabei die Waffe im Holster hast oder nicht ist unrelevant,..... bzw. Euer Standbetreiber gibt andere Regeln vor,....

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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

.....und wer da viel fragt, bekommt viele Antworten!

Es geht wenig um das Fragen, wenn dir einer auf die Schulter klopft und erwähnt, es wäre nicht ok, dann hat man wenig Auswahl 

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vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Das kommt ganz darauf an, was in eurer Standzulassung drin steht. 

Mir wurde damals gesagt, es fehlt der "kugelsichere" Boden, er währe daher nicht abgenommen für Mehrdistanz. Hatte mich aber gefragt ob das wenn man geholstert schießen möchte einen Zusammenhang gibt. Rein logisch würde ich sagen JA. Da ich aber kein Fachmann bin, frage ich lieber allgemein nach.

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vor 28 Minuten schrieb BBF:

Es ist immer erheiternd wenn man es als normales Mitglied wagt und um Einblick in das entsprechende Dokument bittet. 

Ich hatte bei einem ehemaligen Verein nach einigen Jahren und immer neuen Ausreden aufgegeben :rolleyes:

 

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Am 9.7.2020 um 21:40 schrieb erstezw:

Wo sind denn blanke Betonböden noch erlaubt?

Zum Beispiel in Peine/Telgte... dort gibt es dann für die Zwischendistanzen eine Art Rollbrett, dass im Falle einer unbeabsichtigten Schussauslösung in abgesenkter Haltung das Geschoss aufnehmen soll...

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Kommt ja nicht nur auf die Schießbahnsohle an, sondern auch darauf, wie der Geschossfang aufgebaut ist, die Winkelverhältnisse von der Schützenposition aus und die Art von Waffen und Munition.

 

Was in der Genehmigung nicht erlaubt ist, ist verboten. Ist der Stand nur für stationäres Schießen vom Schützenstand aus freigegeben, ist das Schießen von einer anderen Position aus nicht zulässig.

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