Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenhandelserlaubnis (WHE) - Voraussetzungen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

Der-Denunziant-757x410.png

Selbst wenn. Hat die Waffenbehörde das Recht meine Steuerunterlagen einzusehen? Das NWR weiß ja nur, ob was gehandelt wurde. Mit Gewinn oder Verlust, weiß das NWR nicht. 

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

Klingt interessant. Hast Du einen Link und oder weitere Informationen?

Infos gibts bei jeder IHK, die Liste der IHK SV über google.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb JägermitHut:

Selbst wenn. Hat die Waffenbehörde das Recht meine Steuerunterlagen einzusehen? Das NWR weiß ja nur, ob was gehandelt wurde. Mit Gewinn oder Verlust, weiß das NWR nicht. 

Ja, sie darf deine geschäftsunterlagen einsehen. Dazu Geschäftsräume und wohnräume betretetn.

Waffengesetz ist ein netter Text, der dies alles bereithält.

Prüfungsthema ;)

 

Und nochmal zum Thema Gewinne: Gewerbesteuern, Aufsichtbehörden, Ordnungsbehörde, Waffenbehörde. Finanzamt alle die rücken dir turnusmäßig und gesetzlich garantiert auf die Pelle.

Und die dürfen beliebig alles mögliche einsehen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chapmen:

die Liste der IHK SV

https://svv.ihk.de/svv/content/home/trefferliste.ihk?cid=1264204

 

Ja, da  ist eben eine Liste von Leuten, die da drinnen sind.
Aber ..... oder kann man sich da einfach eintragen lassen, weil man eine WHE hat und dann mit dem Eintrag Sachverständiger ist?

Oder, gibt es da eine IHK Prüfung mit Zertifikat, dass man dann ist und dann auch kann?

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb JägermitHut:

In der Liste finde ich keinen Sachverständigen für Vollautomaten.

Dr. Rolf Gminder, Bestellungsthema :

"Schuß- und Maschinenwaffen..... "

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb JägermitHut:

Niemals. 

Weil es im Waffengesetz steht.

Wie gesagt, Prüfungsinhalt. Da sollte man von ganz vorne, bis nach ganz hinten, sehr viele Details kennen.

Ein Ladengeschäft mit behördlich abgenommener Aufbewahrung ist auch nochmal ein schöner Kostenfaktor ;)
Ein gewerbe will Gewinnerzielungsabsicht sehen. Das Gewerbe ist Bedürfnisgrund.

Und so schließt sich der Kreis.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

Waffel-Tommy hat mich auf seiner Ignorliste, weshalb seine Antworten sich recht eigenwillig lesen, sobald ich mitschreibe. 🙂

Ach so. Kam mir schon seltsam vor. Ich hatte schon mal einen Blumenhandel. Online, kein Ladengeschäft. 90 % aller Probleme hatten sich damit erledigt. Habe nie Gewinn erzielt, aber immer super geile Blumen.😋

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

Komme nicht weiter.

Wende dich an "deine" IHK.

Das IfS hat nichts mit der eigentlichen Bestellung zu tun.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Waffen Tony:

Und nochmal zum Thema Gewinne: Gewerbesteuern, Aufsichtbehörden, Ordnungsbehörde, Waffenbehörde. Finanzamt alle die rücken dir turnusmäßig und gesetzlich garantiert auf die Pelle.

Hast du da nicht IHK und BG vergessen?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.