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IGNORED

Bedürfnis für Besitz


**Peter**

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Hallo zusammen,

 

das neue Waffenrecht unterscheidet zwischen den Bedürfnissen für Erwerb und Besitz. Bei Besitz steht, wenn nach der ersten Eintragung einer Waffe 10 Jahre vergangen sind, reicht die Mitgliedschaft in einen Schießsportverein aus.

 

Soweit so gut.

 

Beispiel:

Erste Waffe gekauft und eingetragen 1996. Zweite Waffe gekauft und eingetragen 2017. Wenn ich nun die erste Waffe verkaufe, bleibt dann der 10-jahres Passus bestehen oder fangen die 10 Jahre dann 2017 erneut an?

 

Viele Grüße

 

Peter

 

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Das interessiert mich auch.

Meine erste " Kurz " Waffe ist am 24.05.1973 in meine erste WBK eingetragen. - Ich bin seit 1962 Sportschütze -. Mit Unterbrechungen. Diese 1973 erworbene Waffe habe ich 1981 verkauft. Seit 1973 besitze ich durchgängig eine weitere Kurzwaffe. Diese wurde auch 1973 wärend einer Amnestie bei der man Waffen nachmelden konnte angemeldet. Im Ruhestand begann ich 2014 nun wieder mit dem Schießsport.

2015 kamen weitere Kurz- und Langwaffen dazu, für die nun aber weitere, neue, WBK ausgestellt wurden.

Was zählt nun bei zur Legitimation des " Besitzes " der Waffen , also der Beginn der 10 Jahres Regel. Der Zeitpunkt des Erwerbs 1973, oder der Zeitpunkt des Neuanfangs 2015.

 

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ja und morgen hast einen anderen Sachbearbeiter, oder der einen anderen Abteilungsleiter und den Schrieb kannst verbrennen.

 

und solange nicht ALLE Waffenrechts-Behörden bzw. deren Sachbearteiter in ALLEN Bundenländern bzw. deren Innenministerien das gleich sehen.......KANN Dir das garnicht egal sein. solange hat da garnix Bestand.

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Da wär ich mir nicht so sicher. Manche Waffenbehörden kochen ihr eigenes Süppchen und entsprechende Verwaltungsgerichte bestätigen dass dementsprechend noch. Z.B. Offenbach wollte Nachweise 18 pro Jahr je Waffe.(hab ich zumindest so gehört) Macht keine andere Behörde

 

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vor 6 Stunden schrieb Pikolomini:

Was zählt nun bei zur Legitimation des " Besitzes " der Waffen , also der Beginn der 10 Jahres Regel. Der Zeitpunkt des Erwerbs 1973, oder der Zeitpunkt des Neuanfangs 2015

Wenn es so richtig doof läuft, dann beginnt bei deiner Behörde die zehn-Jahres-Frist mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes im September 2020...

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vor 37 Minuten schrieb Mittelalter:

dann beginnt bei deiner Behörde die zehn-Jahres-Frist mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes im September 2020...

Das wird aber mit Sicherheit durch Gerichte geklärt. Hierzulande kann man aber das Ergebnis nicht voraussehen. Kann so oder so ausgehen. 

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Zitat

"Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt [...]"

Eine Munitionserwerbserlaubnis wird ja nicht mehrfach neu eingetragen (höchstens kommen weitere kalibergleiche hinzu), das liest sich doch also schon mal ziemlich klar. Wenn ich eine Mun.-erwerbserlaubnis erstmalig eingetragen bekommen habe, beginnen die zehn Jahre. Völlig egal, ob ich danach jedes Jahr nochmal eine neue bekommen habe. Danach gilt das Bedürfnis weiter, solange ich im Verein bin. Und ein Bedürfnis für Munitionserwerb dürfte kaum von der (bzw. einer) Waffe zu trennen sein. Also halte ich den Satz für ziemlich eindeutig? :)

 

Und um noch einen nachzuschießen: selbst, wenn man den Unterschied zwischen "ersten" und "erstmaligen" herbeireden wollte, weshalb sollte "eine Schusswaffe" mehrfach eingetragen werden sollen? Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn ich also 2020 eine Waffe erwerbe und eintragen lasse, in 2025 noch eine - dann erfolgt ja keine "erste Eintragung einer", sondern wahlweise die "zweite Eintragung einer" oder die "erste Eintragung einer zweiten ...". :)

 

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