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Kosten Verbringungserlaubnis nach §31 (1) WaffG


steyrfan

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen!

 

Habe die Möglichkeit einen Großkaliber Revolver mit 3 Wechselläufen von einer Privatperson in Deutschland zu erwerben. 

Um mir zuvor über die Nebenkosten klar zu werden, ersuche ich um Auskunft zu folgenden Fragen: 

1. wie hoch sind aktuell die Gebühren für die Verbringungserlaubnis nach §31 Abs. 1 WaffG?

2. ist diese Gebühr einmalig zu entrichten oder pro Waffenteil (d. h. 1x für Revolver und 3x für Wechselläufe)?

Abschließend rein aus Interesse:

hat der Verkäufer für die Austragung aus seiner Waffenbesitzkarte eine Gebühr zu entrichten?

 

Für den Transport habe ich an Overnight gedacht, hier wurden mir für die kleinste Versandeinheit Euro 93,- angeboten. 

Sollte es hierzu Alternativen geben, würde ich gerne davon hören. 

Rein informativ: die österreichischen Behörden nehmen Euro 56,- für das Importformular, auf diesem Formular ist ausreichend Platz für einige Importwaffen. 

 

Bedanke mich im Voraus für alle Antworten und wünsche einen schönen Feiertag!

 

Mit Schützengrüßen aus Österreich

steyrfan 

 

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Die Deutschen Preise sind gleich der im Ösiland.Der Verkäufer zahlt auch.

In ein Packerl dürfen mehr Waffen sein.

Ich versende immer mir GLS,in beide Richtungen.Kostet nur ein Drittel vom Overnight.Bei Abgabe vor 12h Mittags ist der Kram  meistens am nächsten Tag schon beim Empfänger.

Ich habe nach D,I.ES und F versand.

Piet

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GLS schließt Waffenversand in seinen AGB aus. Ein Verstoß könnte (neben weiteren unangenehmen Folgen) die Zuverlässigkeit kosten, also besser gleich im Tresor versenden, damit das Paket nicht an irgendeiner Stelle so beschädigt werden kann, dass man den Inhalt sieht. Als Privatperson dürfte sich - insbesondere beim grenzüberschreitenden Versand - kein "regulärer" Dienstleister für den legalen Versand finden.

 

Die Kosten sollten sich auf 12 Euro für die Verbringungserlaubnis (für alle Waffen zusammen) und 10 Euro für die Austragung belaufen.

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Danke für eure Antworten!

 

Ich fasse zusammen: 

1. Verbringungserlaubnis nach Österreich: Ein Formular auch für mehrere Kanonen, d. h. 1x Gebühren bezahlen.

2. Kosten dieser Verbringungserlaubnis nach Österreich variieren (wirklich?! Ist die Grundlage dafür keine Gebührenverordnung oder kocht jedes Budesland seine eigenen Suppe?): Euro 12,- bis Euro 56,-.

3. Ebenso bei der Austragung von Waffen aus deutschen WBKs? Euro 10,- bis 20,- 

4. GLS und andere, nicht befugte Paketdienste, scheiden für mich aus. Meine Zuverlässigkeit ist mir etwas wert.

5. Overnight versendet auch im Auftrag für Privatpersonen und ist dazu befugt.

 

Gut, d.h. ich kalkuliere für mich mal Nebenkosten von Euro 200,-, damit sollte ich auf der sicheren Seite sein. 

 

Schön das wir alle in der EU sind und uns dadurch der grenzüberschreitende Warenverkehr so erleichtert wird...

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vor 3 Stunden schrieb steyrfan:

2. Kosten dieser Verbringungserlaubnis nach Österreich variieren (wirklich?! Ist die Grundlage dafür keine Gebührenverordnung oder kocht jedes Budesland seine eigenen Suppe?): Euro 12,- bis Euro 56,-.

 

ich schätze unterschiedliche Landesabgaben zusätzlich zu den Amtsgebühren

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Am 1.5.2020 um 11:41 schrieb steyrfan:

 

Schön das wir alle in der EU sind und uns dadurch der grenzüberschreitende Warenverkehr so erleichtert wird...

In Österreich solltest du dich auch über die wirtschaftsrechtliche Seite informieren.

Dort hat man nämlich im Vergleich zu Deutschland auf den §11(1) AWV vergessen weshalb juristisch gesehen Zivilwaffen, Munition und Wiederladegeräte Militärgüter bleiben:

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Militaerische_Gueter_nach_dem_Aussenwirtschaftsgesetz.html

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vor 22 Minuten schrieb boarhunter416:

...In Österreich solltest du dich auch über die wirtschaftsrechtliche Seite informieren...

Danke für den Hinweis Boarhunter416!

Sollte aber durch die Einholung der österreichischen Verbringungserlaubnis §37 WaffG erledigt sein.

 

Siehe: 

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Innergemeinschaftliche_Verbringung_von_Militaerguetern.html

Diese Absätze:

Nationale Allgemeingenehmigungen (nachstehend aufgezählte innergemeinschaftliche Verbringungen sind zwar genehmigungspflichtig, gelten aber bei Einhaltung der jeweils vorgeschriebenen Bedingungen, Registrierungen, Meldungen ex lege als erteilt. Es muss daher im Einzelfall keine Voraus-Genehmigung eingeholt werden)

Allgemeingenehmigungen (AG) sind in folgenden Fällen anwendbar:

  • Innergemeinschaftliche Verbringung von Schusswaffen und Munition lt. Militärgüterliste, für die bereits die waffenrechtlichen Dokumente vorliegen (Erlaubnisschein gem §37 Abs1 WaffG oder Genehmigung für einschlägig Gewerbetreibende gem. §37 Abs2 WaffG) (IVER6).
    Für diese Waffen und Munition entfällt somit das zuvor vorgeschriebene Doppelgenehmigungsverfahren (nach Waffengesetz und nach Außenwirtschaftsgesetz).
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Am 1.5.2020 um 11:41 schrieb steyrfan:

2. Kosten dieser Verbringungserlaubnis nach Österreich variieren (wirklich?! Ist die Grundlage dafür keine Gebührenverordnung oder kocht jedes Budesland seine eigenen Suppe?): Euro 12,- bis Euro 56,-.

3. Ebenso bei der Austragung von Waffen aus deutschen WBKs? Euro 10,- bis 20,- 

Hier bei uns kosten Eintragungen oder Austragen aus der WBK 15 Euro. 

Andere berichten hier im Forum von hohen zweistelligen Beträgen... 

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