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IGNORED

Armbrust-Garten


BJ68

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Allerdings... Der Witz bei der Sache war nämlich, meine örtliche Behörde hat die Ausnahme pauschal für zehn Jahre erteilt und dafür die 50 Euro genommen. 

Die Abschreiber haben natürlich nur einmalig Ausnahme genehmigt und die 50 Euro meist genau so übernommen 

Bearbeitet von Mittelalter
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Bei Ausnahme und Mittelaltermarkt fällt mir noch was ein..

Nur mal nebenbei und ohne Themenzusammenhang.

 

Ich bin ja auch oft da unterwegs und da sind mir schon öfter Stände aufgefallen die "Sternwerfen" anbieten.

 

Dort kann man mit relativ großen, sternförmigen, schmiedeeisernen Wurfgegenständen auf Holzwände werfen und was gewinnen.

Meist sind dort Kinder am Werke, weil die Dinger im Gegensatz zu den Äxten halt immer stecken bleiben und es mehr Spaß macht.

 

Erstens glaube ich nicht, daß dort jeder Betreiber eine Ausnahmegenehmigung hat und zweitens dürfte dann trotzdem kein Kind diese bösen Wurfsterne in die Hand nehmen.

 

Anscheinend hat noch kein Mitglied der Ordnungsmacht Lunte gerochen. Und ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, daß die Standbetreiber überhaupt wissen, daß ihre selbstgeschmiedeten Sterne verbotene Gegenstände darstellen.

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  • 5 Monate später...
vor 23 Minuten schrieb pulvernase:

Der Herr Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte das WaffG nochmal lesen und versuchen, es diesmal zu verstehen.

Okay....Punkt für Dich.....mal sehen, wenn der Virus zur Gewohnheit geworden ist, werde ich mich mal an die zuständige Waffenbehörde wenden und da mal einfach nachfragen, was die meinen....falls die Stammesführung nichts dagegen hat, kann ich mir ein Pfaditunier da durchaus vorstellen...

 

bj68

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Generell ist die Benutzung einer Armbrust auf dem eigenen Grundstück kein Problem. Ein gutes Beispiel ist der Herr, wegen dem die Pfeilabschussgeräte inzwischen im WaffG stehen. Es wird nur wenige andere geben, deren waffenrechtliche Aktivitäten in der Öffentlichkeit genauer von behördenseite beobachtet wird.

Teile der letzten Gesetztesänderung waren explizit auf ihn zugeschnitten und trotzdem schießt er öffentlich auf Youtube mit allerlei Gerätschaften munter in seinem Garten in der Nähe einer Straße. Wenn es da rechtlich irgend eine Handhabe gäbe, dann hätte man ihm schon längst einen Strick daraus gedreht.

 

Bleibt halt die Problematik, dass Armbrüste Waffen sind und damit erst ab 18 der Umgang erlaubt ist. Das könnte zum Problem werden, je nach dem, was du vor hast.

Bearbeitet von pulvernase
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vor 16 Stunden schrieb pulvernase:

Bleibt halt die Problematik, dass Armbrüste Waffen sind und damit erst ab 18 der Umgang erlaubt ist. Das könnte zum Problem werden, je nach dem, was du vor hast.

 

Hm...da wäre der §3 Abs. 3 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__3.html der bemüht werden könnte, wenn da z.B. ein Turnier gemacht wird. Begründung wäre, dass eine Armbrust u.U. sicherer und handhabbarer ist, als ein Bogen....ansonsten ist ja weder im §27 Abs. 3 noch in der Ausnahme Abs. 6 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html noch in der Anlage 2 das Schießen mit einer Armbrust erwähnt bzw. freigestellt....

 

Würde in Richtung "Pistolenarmbrust Ninja 50 lbs Kunststoffkorpus" gehen, die gäbe es für 23 Euro pro Stück....d.h. so 4 bis 5 St. wären jetzt nicht so die große Anschaffung und ich würde sagen mit so einem Teil wäre ein Turnier, Wettbewerb oder Fun-Schießen durchaus möglich....und unter Aufsicht auch für Kinder (wir haben sie ab sechs Jahren) auch geeignet (potentielle Eltern-Meinung mal ausgeklammert, dat dürfte noch ein anderer Brocken sein*). 

 

*= allerdings kommt drauf an wie man es verkauft.....Zwille, Blasrohr, geworfener Stein, Stock (Knüppel), Speer usw. sind schnell mal selber gebaut oder besorgt....und ich werde da, aus Betreuersicht, das Gefühl nicht los, dass den Kindern immer mehr

a) der Sinn für Gefahr oder besser riskante Situationen und

b) auch die u.U. Auswirkung auf sich und vor allem andere 

abhanden kommt.....daher könnte ich mir vorstellen, dass sich, wenn man es auf diese Weise verkauft/ankündigt u.U. der Widerstand oder die Kritik der Eltern in Grenzen hält....

 

Btw. "meine" Kids dürften zündeln bis zur Vergasung....mit Lupen Feuer machen (gab dann 10 kleine Feuer) usw. die wussten dann wie schnell sowas z.B. mit trockenem Gras aus dem Ruder laufen kann, wie sie ein Feuer auch wirklich ausmachten usw. plus die hatten auch kein Bedürfnis mehr irgendwo zu zündeln, weil sie konnten ja wenn sie wollten....

 

 

bj68

 

 

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