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IGNORED

Wie kommt das BKA zur Aussage zu Wesentlichen Waffenteilen?


Georg

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

... und in anderen Teilen schlichtweg von der kompletten Unwissenheit des Erstellers zeugt.

 

"Gaslauf" ist in WaffG definiert. Das BKA macht da mal eben schnell die Gasröhrchen von Selbstladern draus.

Nun, das ist ja lange geklärt, Layout Fehler .....  Aber Hr. B Unwissenheit zu unterstellen ist schon mehr als Frech.......

Bearbeitet von CZM52
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Dafür mal die Stelle aus dem WaffG Anl 1 Nr. 1.3.1

Zitat

der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;

das zugehörige Vollzitat, damit der Kontext erhalten bleibt.

Zitat

1.3.1
der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

Vielleicht dämpft das Diskussionsfreude zur angeblichen Auslegung und der Eindeutigkeit im WaffG

 

Im Merkblatt des BKA hab ich allerdings nicht gelesen, dass Gasrörchen wäre ein Gaslauf oder ein wesentliches Teil.

Die in Frage stehende Abbildung deutet am Beispiel des Laufes auf die Unterscheidung zw. Kriegswaffe und erlaubsnispflichtiges Teil hin.

Bearbeitet von Gast
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Ja, aber nix von gaslauf 

 

einfach im Layout einer nen punkt  in falscher Farbe  hingesetzt, weil alle anderen  Teile auch  die Farbe hatten.

 

ganz einfach ein Layout Fehler, wie falsche Bilder in nem Artikel wenn der Autor nicht der ist der Nummern/Bilder platziert.

 

das Gaslauf ist ne reine Spekulation in WO,  sonst nix.

 

 

Bearbeitet von CZM52
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Seite 35

 

Erlaubnispflichtig oder Teil einer Kriegswaffe.

Screenshot_20200404-113210.png

Das steht doch nirgends das Gasrörchen ein Gaslauf (ich meine nichtmal, wäre wesentliches Teil).
Da ist das Thema der Lauf könnte wesentliches Teil sein oder eben Teil einer Kriegswaffe.

Bearbeitet von Gast
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  • 4 Monate später...

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