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Waffensachkunde nach § 7 für PMII


birdbanger

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 Am Samstag den 2.11.2019 ab 9:00 Uhr findet ein Lehrgang mit Prüfung(bundesweite Anerkennung!) für PM II inkl. Kaliber .4 beim Sportschützenverein Dahn, Südwestpfalz satt.

 

Interessenten einfach per PN melden:

 

Interessensgruppe: Jagdscheininhaber, Winzer, Landwirte, Bootsbesitzer, Sammler, etc....

 

Notwendig für die Beantragung einer WBK bzw. MES

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Nuja, wenn man eine Sachkundevermittlung bewerben möchte, täte man IMHO schon gut daran, ganze 4 Zeilen Text fehlerfrei zu gestalten. Insbesondere wenn es bei diesem Punkt (wortwörtlich) um etwas Fachspezifisches geht. Aber das kann ja jeder sehen wie er mag.

 

Und ja, wenn man Fehler macht, muss man damit rechnen, darauf angesprochen zu werden. Insbesondere in einem Diskussions- und Fachforum. Möglichst fehlerfreies Schreiben gehört irgendwie zwingend zur Kommunikation in Schriftform.

Edited by German
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Ich bin sehr dafür daß man Texte ordentlich verfasst.

Aber die Kirche darf auch im Dorf bleiben.

Daß man für so einen Fehler hochgenommen wird ist

ja ok, aber es ist nicht der Untergang der Forenkultur.

Ernstgemeinte Kritik an so einem Quatsch kann man

doch nicht ernst nehmen!

 

Edited by WOF
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Was bedeutet PM II ?????

 

muss eigentlich immer mit Abkürzungen geschrieben werden ??

 

Frage : was soll das mit Kal. 4 ??? erschliesst sich mir nicht , Sachkunde ist doch für alle Art von Waffen gleich, ich habe das noch nie gehört, dass es für Leuchtpistolen extra was gibt.

 

Zwei meiner Vereinskollegen habe den Bootsführerschein , bei denen reichte die normale Sachkunde für den Erwerb einer Leuchtpistole aus .

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vor 21 Minuten schrieb Roter-Baron:

Was bedeutet PM II ?????

 

muss eigentlich immer mit Abkürzungen geschrieben werden ??

Das ist eine Unterklasse für (erwerbsberechtigungspflichtige) pyrotechnische Signalmittelmunition. Und der Begriff "PM II" ist dafür halt der Fachbegriff. Soweit IMHO Okay, den zu verwenden, denn der, der diese Art der Sachkunde erwerben will, sollte eigentlich wissen, warum er sie benötigt und kennt damit sehr wahrscheinlich auch die Klassifikation der gewünschten Signalmittel.

 

vor 27 Minuten schrieb Roter-Baron:

Frage : was soll das mit Kal. 4 ??? erschliesst sich mir nicht , Sachkunde ist doch für alle Art von Waffen gleich, ich habe das noch nie gehört, dass es für Leuchtpistolen extra was gibt.

 

Richtig ist, dass der offizielle Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes im Kapitel IV (aktueller Stand) auch 16 Seiten Fragen zu Signalwaffen und -munition enthält.

 

Fakt ist aber, dass sicher jenseits der 90% aller Sachkundeschulungen keine Inhalte zu diesem Themenbereich vermitteln, nicht in der Prüfung abfragen und dementsprechend auch nicht als vermittelte Kenntnisse auf dem Zertifikat ausweisen können bzw. dürfen.

 

Beim Schiesssport ergibt es keinen Sinn, weil man da kein Bedürfnis für diese Dinge hat.

In der jagdlichen Ausbildung wird das - zumindest meines Wissens nach - auch nicht vermittelt.

Bleibt das Bedürfnis für Bootsführer, Bergsteiger & Co. Und für die gibt es eben eine abgespeckte Sachkunde, weil diese Nutzer wiederum den ganzen anderen Kram nicht benötigen.

 

vor 23 Minuten schrieb Roter-Baron:

Zwei meiner Vereinskollegen habe den Bootsführerschein , bei denen reichte die normale Sachkunde für den Erwerb einer Leuchtpistole aus .

Dann haben sie Glück gehabt oder das in (geraumer) Vergangenheit beantragt oder ihre Sachkundeschulung war vollumfänglich (was ich z.B. bei einer durch einen Sportschützenverein ausgerichteten Sachkunde grundsätzlich in Zweifel ziehen würde, alleine schon mangels Übungsmaterial) und das Sachkundezertifikat weist die Sachkunde über pyrotechnische Signalwaffen und -munition explizit aus.

 

Heute wird das nur noch dann funktionieren, wenn das Sachkundezertifikat entsprechendes enthält. Dafür gibt es eben diese gezielten Sachkundekurse.

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Fuer die Boaties:

T1 sind Rauchmittel und Leuchtsignale (alles sogenannte Handfackeln oder Handkoerper), welche frei ab 18 zu erwerben sind. Meist kennt man die als "Bengalos" vom Fussball 🙂

T2 sind erwerbbar, wenn man B im Boots-Fuehrerschein einen entsprechenden Hinweis eingedruckt hat. (Weiss nicht genau, ob das noch so gueltig ist)

Darunter fallen die Fallschirmraketen, welche aus der Hand gestartet werden koennen. 300m Steighoehe. Im Ausland sind diese meist gegen Bootschein frei erwerbbar.

Wir hatten diese z.B. auf den Kanaren gekauft, bevor wir den Atlantik ueberquert hatten.

 

PM II sind dann meist die SigPi Kal 4 Raketen und Leuchtsignale. Diese haben die gleichen Daten wie die T2 Raketen (300m, 30Sekunden) udn ich wuerde daher immer die T2 empfehlen!

Diese sind vor Allem in der Handhabung einfacher. Vorteil der SigPi ist aber das einhändige abfeuern, z.B. bei hohem Seegang.

 

Fuer Berufsschiffe muessen diese Signale eine SOLAS-Zulassung haben (haben trotzdem auch BAM-P2) und steigen dann auf 350m und brennen 40Sekunden...). Diese sind fuer Freizeitskipper nicht erwerbbar.

 

Das ist von ca 2009, als wir unser Sabbatical gemacht hatten. 

 

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Am 26.9.2019 um 00:16 schrieb Floppyk:

Oh je, inzwischen muss man mit jedem Tippfehler fürchten als Legastheniker bezeichnet zu werden.

Der Unterschied zwischen Kaliber 4 und Kaliber .4 sind nun mal deutlich über 15 mm ...

Edited by EkelAlfred
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  • 1 year later...

Hallo,

 

findet auch 2021 ein Lehrgang für Vogelschreck Munition statt? Bin Jungwinzer und würde gerne so einen Lehrgang machen, um den Munitionserwerbschein zu bekommen. Weiß allerdings nicht wo ich diesen Lehrgang machen kann. Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

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