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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch

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Geschrieben

Wir LWBs stehen uns da mitunter selber im Weg.
In dem wir genau das Verhalten zeigen, das uns in ein schlechtes Licht rückt. Elitär und privilegiert, zwielichtig, weil nicht offen kommunizierend und offenbar immer am Rande der Legalität agierend, wenn schon das Vorzeigen der Waffen vom Nimbus des Verbotenen begleitet wird.


Ich gehe mit meinem Hobby nicht hausieren, mache aber sicher auch kein Geheimnis daraus und wer sich dafür interessiert dem zeige ich auch meine Waffen. Ich empfange zu Hause ja keine wildfremde Laufkundschaft sondern Familie, Freunde und gute Bekannte.


Und dabei erzeuge ich auch kein Klima der Angst, mit vorheriger, halbstündiger Sicherheitsunterweisung, dass schon beim Anblick des Tresors der Eindruck höchster akuter Gefahr entstehen muss. Ohne Phatos, Drillsergeant gehabe und Vodoo werden die Waffen gezeigt und dürfen befingert werden. Ich sorge für die Sicherheit und bin vollumfänglich dafür verantwortlich. Die sollen das ganz entspannt und angstfrei erleben und das ist schwierig, wenn ich vorher erkläre, dass die Waffe nie als entladen betrachtet werden darf und auf nichts zeigen darf, was sie nicht zerstören wollen. Ich sorge für Cooper, ohne es zu kommunizieren.


Ich zeige die verschiedenen Waffenarten, erkläre die zugehörigen Disziplinen, die völlig unterschiedlichen Anforderungen. Und danach verstehen die in der Regel auch warum ich ein AR15 besitze und warum das für mich genauso eine Sportwaffe ist, wie der so nostalgisch-harmlos anmutende Unterhebelrepetierer.


Bis jetzt haben das alle überlebt und ich bin 100%ig sicher, dass ich vieles erklären und aufklären konnte und ihre Einstellung zum sportlichen Schießen positiv beeinflusst habe. Die Meisten waren in der Folge auch schon (mehrfach) mit auf dem Stand, dann natürlich auch mit Sicherheitsunterweisung. 


Schießen ist Breitensport, keine halblegale, aussterbende Randsportart von und für Waffennarren und so sollten wir das auch präsentieren.


LG HvM
 

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Geschrieben

Danke an alle die sachlich und zielführend geantwortet haben.

Ich bin jetzt etwas schlauer. Rufe heut bei der Waffenbehörde an und hoffe das ich da eine fundierte Antwort bekomme.

 

MfG. doggy2

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb doggy2:

Rufe heut bei der Waffenbehörde an und hoffe das ich da eine fundierte Antwort bekomme.

 

Da würde ich mir vorher nochmal drüber Gedanken machen, solltest Du durch ein Bedürfnis in den Besitz der Waffe gelangt sein, das alle Anforderungen aus Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 WaffG voraussetzt.

Je nach Waffenbehörde könnte die nämlich Zweifel hegen, ob das dann auch wirklich der Fall ist.

Geschrieben

Es gibt dazu doch ein Urteil vom OLG Hamm, das besagt so in etwa, wer die Möglichkeit einer Schußabgabe hat übt die tatsächliche Gewalt aus.

Also muss ich sicherstellen dass ich immer selbst die Kontrolle über die Waffe habe.

§ 12 Abs. 3 WaffG sagt dazu ja auch etwas, also das eigene befriedete Besitztum beachten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb doggy2:

Danke an alle die sachlich und zielführend geantwortet haben.

Ich bin jetzt etwas schlauer. Rufe heut bei der Waffenbehörde an und hoffe das ich da eine fundierte Antwort bekomme.

und damit ist die ganze Aktion hier ad absurdum geführt!! Glückwunsch!

 

... als ob ichs nicht gewusst hätte ...

 

 

... Du musst bei Deiner Behörde noch viele öfter anfragen, bei jeder waffenrechtlich relevanten Aktion! dann wissen die ganz genau, dass Du auch wirklich und tatsächlich ganz dolle sachkundig bist ...

 

 

 

 

im Übrigen bin ich der Ansicht, dass zwingend eine jährliche Sachkundewiederholungsprüfung eingeführt werden muss.

Edit: und das kommt jetzt in meine Signatur!

 

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Es gibt dazu doch ein Urteil vom OLG Hamm, das besagt so in etwa, wer die Möglichkeit einer Schußabgabe hat übt die tatsächliche Gewalt aus.

Also muss ich sicherstellen dass ich immer selbst die Kontrolle über die Waffe habe.

 

Hm, die Möglichkeit zu einer Schussabgabe, setzt doch eine geladene Waffe voraus? Oder mache ich hier einen Denkfehler?

Das Waffen nicht geladen übergeben werden, setze ich mal voraus..

 

mfG Long

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb alzi:

im Übrigen bin ich der Ansicht, dass zwingend eine jährliche Sachkundewiederholungsprüfung eingeführt werden muss.

 

das passiert sicher, wenn das Waff.Ges. wieder mal verschärft wird..

 

... Du musst bei Deiner Behörde noch viele öfter anfragen, bei jeder waffenrechtlich relevanten Aktion! dann wissen die ganz genau, dass Du auch wirklich und tatsächlich ganz dolle sachkundig bist ...

 

Hier bewährt sich das alte Sprichwort:" Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.."

 

mfG Long

Bearbeitet von Longhair
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Es gibt dazu .... übt die tatsächliche Gewalt aus.

Also muss ich sicherstellen ......

§ 12 Abs. 3 WaffG sagt dazu .....

ja darum beruft man sich (als sachkundige Person) auch auf §12 Abs.1 Nr.5 und braucht sich über sonst garnix mehr n Kopf machen.....

... gibts dann keinen Graubereich oder Interpretationsspielraum oder irgendwelche nickeligen Diskussionen um irgenwelche Feinheiten/Kleinigkeiten...weil der ist eindeutig.

Auch lässt sich das prima mit §12 Abs.4 Satz1 verbinden.

 

 

 

..... is ja nicht so, dass darauf nicht schon mehrfach hingewiesen worden wäre.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

.. Du musst bei Deiner Behörde noch viele öfter anfragen, bei jeder waffenrechtlich relevanten Aktion! dann wissen die ganz genau, dass Du auch wirklich und tatsächlich ganz dolle sachkundig bist ...

 

Hallo Doggy

alzi gibt dir hier die --- richtige Antwort --- befolge seinen Rat, dann musst du solche Fragen nicht mehr im Forum stellen......

 

was mich eigentlich interessiert, wo und wann hast du deine Sachkunde abgelegt ????? in welchem Jahr ??

und welcher Verband hat dir dann ein Bedürfnis bestätigt ???

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Roter-Baron:

was mich eigentlich interessiert, wo und wann hast du deine Sachkunde abgelegt ????? in welchem Jahr ??

und welcher Verband hat dir dann ein Bedürfnis bestätigt ???

Denkt einer der TE würde nach den Antworten noch darauf eingehen? Egal wieviele Fragezeichen dahinter stehen. ICH würde es nicht. Was in meiner Sachkunde alles gesagt wurde weiß ich auch nicht mehr. Und die Frage des TE zeigt wie unsicher manche mit ihren Rechten sind. Und in den Vereinen sitzen genausoviele Klugscheisser wie hier im Board und jeder erzählt was anderes. Insofern finde ICH nix befremdliches dran wenn hier einer sowas nachfragt. Nur, mit solchen Antworten wie hier werden viele verprellt irgendwann noch was zu fragen. Und wir jammern über zuwenig Nachwuchs..................scheissen aber jeden an der was fragen kommt. Und machen Witze drüber......echt nicht meine Art von Humor.................

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Longhair:

Hm, die Möglichkeit zu einer Schussabgabe, setzt doch eine geladene Waffe voraus? Oder mache ich hier einen Denkfehler?

Das Waffen nicht geladen übergeben werden, setze ich mal voraus..

 

mfG Long

Im Urteil ging es um die Möglichkeit!

Das bedeutet dass der Berechtigte keine Herrschaft mehr über seine Waffe hat.

Es ging meiner Ansicht mehr um SRS zu Silvester, wo ein Inhaber mit KWS seinem Kumpel die Waffe zeigt und der dann auch mal freudig knallt.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb PetMan:

Und die Frage des TE zeigt wie unsicher manche mit ihren Rechten sind. Und in den Vereinen sitzen genausoviele Klugscheisser wie hier im Board und jeder erzählt was anderes. Insofern finde ICH nix befremdliches dran wenn hier einer sowas nachfragt.

naja, wer nen Führerschein hat und unvermittelt auf einen Kreisverkehr trifft, sich nicht sicher ist, der haut erstmal die Vollbremse rein, zückt das smart phone und besucht ein Forum.......und wenn ihm dann die Antworten genehm sind, ruft er auf der Behörde an und lässt sich die Aussage des Forums bestätigen?

 

ja ne, is klar.

entweder ich kenne die Verkehrsregeln, oder lasse jemand anderen fahren.....und geb meinen Schein ab.

 

nicht vergleichbar? ..... ja, da gehts ja auch ums Auto... ganz was anderes.......

Geschrieben

Mit deiner Antwort , auf meine Aussage, bin ich nicht ganz deiner Meinung,

das kann man so nicht stehen lassen.

 

mich würde es schon interessieren, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt,

 

auch wenn seine Sachkunde schon vor einer gefühlten Ewigkeit abgelegt wurde, kann man sich ja mal selber weiterbilden, ich hatte ja schon weiter vorne den Hinweis auf zwei Möglichkeiten  gegeben was machbar ist, denn ich denke , dass von Zeit zu Zeit mal eine Auffrischung des Wissenstandes im Bezug zur Sachkunde keinem schadet.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb alzi:

entweder ich kenne die Verkehrsregeln, oder lasse jemand anderen fahren.

Ja, denn sonst erhöht sich die Chance auf einen Unfall...

 

vor 34 Minuten schrieb PetMan:

wie unsicher manche ... sind.

Ja, das erhöht noch einmal die Chance auf einen Unfall...

 

Hmm: Unsicherheit, Unwissen und Unselbsständigkeit  = Unfall

 

Was ein Unsinn.... ? ; Keine Ahnung von der Materie aber die Knarre einem Teenie zeigen wollen....

 

meine 2 cents

Geschrieben

Ich sehe schon einen Unterschied zwischen neuen Verkehrsregeln, die durch alle Zeitungen gehen, zu Änderungen im Waffengesetz. Und wie verschachtelt und kompliziert unser Waffengesetz ist muss ich hier keinem erklären. Ich behaupte von mir immer so ziemlich auf dem neusten Stand zu sein was das Waffengesetz angeht. Drucke ich aber zb den Referentenentwurf aus und nehme ihn mit auf den Stand sind die meisten damit Überfordert. ALLES was da drin steht werde ich selber auch nicht zu 100 % verstanden haben, aber wer hat das schon. Da K****n Juristen wenn sie das lesen. Und wenn hier auf §en hingewiesen wird, dann KANN man das da raus interpretieren. Aber wohl nicht jeder. Wo ist also das verwerfliche wenn einer hier fragt? Und " keine Ahnung von der Materie aber die Knarre einem Teenie zeigen wollen" .....Wenn Jeff Cooper hier in Deutschland einem Teenie eine " Knarre " zeigen wollte hätte der auch " keine Ahnung von der Materie ", weil er das deutsche Waffengesetz nicht kennt? Für den sicheren Umgang mit Waffen bedarf es keines Gesetzes wie wir es hier haben.  Das bringt nur noch mehr Unsicherheit in den Umgang mit Waffen, Rechtsunsicherheit. Gesetze sollten so gestaltet sein das der " Normalbürger " sie lesen und verstehen kann, was man von unseren Gesetzen nun wirklich nicht sagen kann. Also fragt man , wenn man sich mit etwas nicht sicher ist. Verwerflich finde ich da gar nix . Und ein Grund jemand runter zu machen oder Überheblich zu werden ist es allemal nicht.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb PetMan:

Wenn Jeff Cooper hier in Deutschland einem Teenie eine " Knarre " zeigen wollte hätte der auch " keine Ahnung von der Materie ", weil er das deutsche Waffengesetz nicht kennt?

der hinkt! denn dann hätte er (wie der TE auch) als WBK-Inhaber sachkundig zu sein, nach dt. Recht.

 

 

der TE hat (wie leider vielzuviele Erlaubnisinhaber in D) zwar einen Sachkundenachweis - das gesetzlich geforderte Mindestmaß - ist faktisch aber nicht wirklich sachkundig.

im Zweifelsfall wird er aber genau darauf festgenagelt! das ist der Zweck des ganzen Sachkundegedöns.....Unwissenheit kann keiner, der so einen Wisch hat, mehr vorschieben. also wird ihm volle Kanne eingeschenkt!

 

 

.... das Nähkästchen lass ich jetzt zu ....

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb alzi:

bei den Verkehrsregeln hat sich ja auch jeder selbst auf dem Laufenden zu halten.........aber bei Waffen....undenkbar!

nichts anderes, versucht der TE, hier im Forum..

 

Um nochmal den Vergleich mit dem Kreisverkehr zu bemühen - viele Kreisverkehre, sind missverständlich ausgeschildert und/oder beschriftet - da kommen auch alte Hasen manchmal an ihre Grenzen -

 

sind die nun alle blöd und denen ist der Führerschein abzusprechen wenn sie fragen und sich so, kundig machen wollen?

 

Das gerade das Waff.Ges. , manchmal schwer verständlich  formuliert ist, ich denke mal, darüber brauchen wir nicht reden.. man lernt das ja nicht auswendig, bei der Sachkunde.. (ausserdem würden die Anwälte sonst arbeitslos)

 

mfG Long

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb alzi:

im Zweifelsfall wird er aber genau darauf festgenagelt! das ist der Zweck des ganzen Sachkundegedöns.....Unwissenheit kann keiner, der so einen Wisch hat, mehr vorschieben. also wird ihm volle Kanne eingeschenkt!

 

*full ack* so sieht es der Gesetzgeber vor - das muss aber  nicht heissen, das wir hier im Forum gleiches tun a la "volle Kanne einschenken"

 

mfG Long

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Longhair:

Das gerade das Waff.Ges. , manchmal schwer verständlich  formuliert ist, ich denke mal, darüber brauchen wir nicht reden.. man lernt das ja nicht auswendig, bei der Sachkunde..

Leider vergessen das manche hier und die denken das eine Sachkunde ein Jurastudium ersetzt. Warum raten wir den immer zu Fachanwälten wenn einer von uns waffenrechtliche Probleme hat? Weil ein Scheidungsanwalt mit dem Waffengesetz heillos überfordert ist. Aber Nichtjuristen sollen das alles mit der Sachkunde verstehen?

Manche hier sind einfach Arrogant, anders kann man das nicht nennen .

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb alzi:

der TE hat (wie leider vielzuviele Erlaubnisinhaber in D) zwar einen Sachkundenachweis - das gesetzlich geforderte Mindestmaß - ist faktisch aber nicht wirklich sachkundig.

Setz dich mal hin und mach den Führerschein neu. Einfach von jetzt auf sofort.Würdest du den noch bestehen? Deiner Ansicht nach dürftest du dann auch kein Auto mehr fahren. Willst du jedes Jahr auch eine neue FS Prüfung? Damit alle immer auf dem neusten Stand sind?

vor 16 Minuten schrieb alzi:

der hinkt! denn dann hätte er (wie der TE auch) als WBK-Inhaber sachkundig zu sein, nach dt. Recht.

Wenn du ins Ausland zu einem Wettkampf fährst kennst du deren Waffengesetz auch auswendig ? Da informiert man sich auf was man für diesen Wettkampf achten muss, ja. Und wo macht man das? ZB in solchen Foren wie hier. Also hinken tut der Jeff da nicht.....................

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Kanne81:

Unsicherheit, Unwissen und Unselbsständigkeit  = Unfall 

 

Lies dir den ersten Post des TE durch - und wenn dir da nur der Gedanke kommt - "Ey, das ist Jeff Cooper - der will hier nur wem den Revolver zeigen - alles ok!!!"  - Dann kannst du hier weiter nur helfen wollen. Aber bitte jeder nur "ein Kreuz"...

 

Ich für meinen Teil versuche nicht zu pauschalisieren und auch nicht gleich jemanden abzuwartschen - allerdings ganz selten/vereinzelt geht es wirklich nicht anders.

 

Aber jeder wie er mag. Und ich bin jetzt hier raus, Kindergarten ;-)

 

cheers

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