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IPSC Production 2019


Tom17977

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Ja die Abzugseinheit ist glaub ich ansich auch gleich, halt nur der gerade 90 Grad Abzug. Wie gesagt beim schießen kann ichs nicht beurteilen, lag mir nur einfach so erstmal gut in der Hand ?

Ja das Gewicht und der SRT Abzug waren bei mir auch der Hauptgrund mich für die LDC zu entscheiden, der Abzug is ja ab Werk schon richtig klasse, da hab ich (in der Preisklasse/Kategorie) glaub ich auch noch nichts geschossen was mir besser gefallen hätte. 

Hehe ja mit DA sollte das erste Ziel für mich am besten auch bei ca. 1,50m max. Abstand stehen ? 
Mal ganz abgesehen davon dass meine Künste natürlich auch keiner der genannten Waffen annähernd gerecht werden. Aber DA ist bei mir echt schwierig mit den kurzen Griffelchen.
Hatte deshalb dann auch schon nen verlängerten Magazinhalter verbaut, was mir beim SuRT dann erstmal bitter aufgestossen ist da mir beim schießen mit der schwachen Hand dann dauernd das Magazin rausgefallen ist... man war ich da stolz auf mich ?  

Oh, bei BUL hatte ich neulich auch mal reingeschaut, die machen ja tatsächlich auch echt richtig schöne Sportgeräte zu nem fairen Kurs (auch bei den 2011ern) ? 

Mal so ganz am Rande... vielen Dank schonmal für die zahlreichen und interessanten Antworten. Das macht ja echt Spaß hier! ?

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  • 1 Jahr später...

Aftermarket ist nicht zugelassen. Nur vom Originalhersteller produzierte Komponenten sind es.

 

Auszug aus dem Regelwerk, Appendix D4:

Zitat

16. Originalteile und Komponenten, die vom Originalhersteller (OFM) für ein spezifisches auf der IPSC-Website gelistetes Kurzwaffenmodell als Standard oder als Option angeboten werden, sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:


16.1 Modifizierungen an ihnen, außer geringfügigen Passarbeiten (die Entfernung von Grat und/oder unvermeidbar nötige Nacharbeiten, um Austauschteile oder - komponenten des OFM einzupassen), sind verboten. Andere verbotene Veränderungen beinhalten solche, die schnelleres Nachladen erleichtern (z.B. angefaste, aufgeweitete und/oder nachträglich angesetzte Magazintrichter etc.), das Ändern der Originalfarbe und/oder Oberflächenbeschichtung der Waffe und/oder das Hinzufügen von Streifen oder anderen Dekorationen.

Bedeutet, der Alu-Trigger für die P-10F, der von CZ angeboten wird um das Kunststoff-Teil zu ersetzen, wäre demnach legal für die P, PO und POL.

 

Ganz sicher bin ich mir aber zB nicht bei dem vergrößerten Schlittenfang und Mag-Knopf. Beide ermöglichen schnelleres Nachladen. Denke, ich werde nur den Trigger wechseln. Am Gewicht ändert sich nix.

Bearbeitet von Benjamin Arendt
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vor einer Stunde schrieb Benjamin Arendt:

Aftermarket ist nicht zugelassen.

Die Frage von @Pibros zielte auf die Unterschiede internationalem und nationalem Regelwerk. Und da gilt m. W., dass das Internationale - AUSSER unser Waffenrecht betreffend - gilt. Die einfache Erklärung dazu ist, dass wir in Deutschland nicht das Regelwerk ergänzen können/dürfen.

Kann mir nicht vorstellen, dass technische Änderungen in Deutschland bei der nächsten Aktualisierung nicht übernommen werden.

 

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  • 6 Monate später...
Am 6.11.2020 um 06:41 schrieb Pibros:

Ich wärme das Thema nochmal auf, da die Regelfrage unbeantwortet ist.

 

Im internationalen Regelwerk sind für Production in Apendix D4 18.4 After market trigger zugelassen. Im deutschen Regelwerk gibt des diese Freigabe nicht.

 

Was gilt jetzt?

 

Am 6.11.2020 um 08:12 schrieb Benjamin Arendt:

Aftermarket ist nicht zugelassen. Nur vom Originalhersteller produzierte Komponenten sind es.

 

Auszug aus dem Regelwerk, Appendix D4:

Bedeutet, der Alu-Trigger für die P-10F, der von CZ angeboten wird um das Kunststoff-Teil zu ersetzen, wäre demnach legal für die P, PO und POL.

 

Ganz sicher bin ich mir aber zB nicht bei dem vergrößerten Schlittenfang und Mag-Knopf. Beide ermöglichen schnelleres Nachladen. Denke, ich werde nur den Trigger wechseln. Am Gewicht ändert sich nix.

 

Hi, ich bin Neuling hier (wird man ohnehin am Postcounter erkennen), komme aus Österreich und möchte in den ISPC Sport einsteigen. 

Meine Walther Q5 Match Champion ist in der Liste der Zugelassenen Pistolen für Production enthalten. Allerdings hat der Vorbesitzer der Waffe scheinbar gleich nach dem Kauf einen APEX Trigger verbaut, der originale ist vermutlich unbenutzt (keinerlei Spuren) bei gelegen.

 

Ich hab mir auch das Internationale IPSC Regelwerk angesehen mit der Fassung von 2019 (das ist die aktuelle,  korrekt?) und dort über oben zitierten Apendix D4 18.4. gefunden. Über eine Internetrcherche bin ich auf dieses Forum bzw. diesen Post gestoßen und frage mich jetzt noch immer:

Darf ich mit meiner Q5 mit APEX Trigger in der Production starten, oder muss ich den Abzug rückbauen?

 

Gruß,

Batwing

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vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Damit beantwortet sich die Frage von selbst, oder? ;)

Nein, für mich nicht. Ich bin jetzt kein Jurist und auch kein IPSC Experte (hat man schon gemerkt, nicht?) ABER im internationalen Regelwerk findet man im APPENDIX D4: Handgun Production Division:

 

Zitat

18. Aftermarket parts, components and accessories are prohibited, except as follows:

18.1 Aftermarket magazines are permitted, subject to 17.2 above.

18.2 Aftermarket open sights (see Rule 5.1.3.1) are permitted, provided their installation and/or adjustment requires no alteration to the handgun.

18.3 Aftermarket grip panels which match the profile and contours of the OFM standard or optional grip panels for the approved handgun and/or the application of tape on grips (see Appendix E3a) are permitted. However, rubber sleeves are prohibited.

18.4 Aftermarket springs and trigger assemblies are permitted.

Für mich gibt es aus den vergangenen Posts einen Widerspruch - im internationalen Regelwerk lese ich, dass es erlaubt ist. Im Deutschen fehlt der Punkt 18.4 in der Übersetzung, auf  ipscaustria.at finde ich nur das Internationale Reglement (ich vergaß zu erwähnen, dass ich aus dem südlichen Nachbarland komme).

 

Daher nochmals: APEX Trigger erlaubt in Production oder nicht?

 

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Wo willste denn IPSC schießen? Das ist die Frage.

 

Hier in D gilt das deutsche Regelwerk, damit also nicht zulässig--> Open Division.

 

Nochmal, die dazu passende Regel aus dem deutschen Regelwerk (Hervorhebungen von mir):

Zitat

16. Originalteile und Komponenten, die vom Originalhersteller (OFM) für ein spezifisches auf der IPSC-Website gelistetes Kurzwaffenmodell als Standard oder als Option angeboten werden, sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:


16.1 Modifizierungen an ihnen, außer geringfügigen Passarbeiten (die Entfernung von Grat und/oder unvermeidbar nötige Nacharbeiten, um Austauschteile oder - komponenten des OFM einzupassen), sind verboten. Andere verbotene Veränderungen beinhalten solche, die schnelleres Nachladen erleichtern (z.B. angefaste, aufgeweitete und/oder nachträglich angesetzte Magazintrichter etc.), das Ändern der Originalfarbe und/oder Oberflächenbeschichtung der Waffe und/oder das Hinzufügen von Streifen oder anderen Dekorationen.

Apex ist nicht der Originalhersteller der Waffe.

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vor einer Stunde schrieb Batwing:

(ich vergaß zu erwähnen, dass ich aus dem südlichen Nachbarland komme).

Sorry, du hattest es erwähnt - nur ich habe es überlesen. :D

 

Wenn du in Österreich an IPSC Matches teilnehmen willst, sollte es dann keine Probleme geben, sobald du aber nach D kommst und hier bei Matches antreten willst, schon. Da du beim Einstieg sicherlich erstmal auf regionale Wettkämpfe beschränkt bleibst, kannst du die Waffe erstmal so lassen. Oder du machst es gleich richtig und baust die Waffe um, dann musst du dich später nicht wieder umgewöhnen.

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vor 1 Stunde schrieb Batwing:

Daher nochmals: APEX Trigger erlaubt in Production oder nicht?

Ist es denn ein APEX-Trigger?

 

Es gibt von Walther einen Abzug, der genauso aussieht und sich genauso anfühlt wie ein APEX, aber direkt von Walther kommt. Den Unterschied haben wir hier im Forum erst gemerkt, als jemand deutlich erklärt hat, dass der Apex-Abzug von Walther nicht von Apex kommt. Da war der Begriff aber schon geboren... :)

 

 

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Prima, danke für die Erklärungen - jetzt ist alles klar!

 

Vorerst ist Ausland eh kein Thema, wenns das mal werden sollte wirds vermutlich ohnehin eine Stahl-Matchwaffe werden denke ich.

Der APEX Trigger ist schon sehr gut und an und für sich würde ich den beibehalten wollen.

 

Nur interessehalber: hat das einen waffenrechtlichen Hintergrund, warum das in Deutschland nicht im Reglement übernommen wurde?

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vor 8 Minuten schrieb Shiva:

Ist es denn ein APEX-Trigger?

 

Es gibt von Walther einen Abzug, der genauso aussieht und sich genauso anfühlt wie ein APEX, aber direkt von Walther kommt. Den Unterschied haben wir hier im Forum erst gemerkt, als jemand deutlich erklärt hat, dass der Apex-Abzug von Walther nicht von Apex kommt. Da war der Begriff aber schon geboren... :)

 

 

Dein Post war jetzt fast gleichzeitig mit meinem, bist mir aber zuvor gekommen.

 

Das müsste der Abzug sein:

https://www.apextactical.com/apex-walther-forward-set-trigger-trigger-bar-2

 

40% kürzerer Abzugsweg, kürzerer Reset, gleiches Abzugsgewicht. Preis in .AT liegt wohl bei etwa 200.-

 

Ich hab mir die Q5 Match Champion beim Händler gebraucht gekauft. Es wurde kaum geschossen damit und der APEX Trigger war schon verbaut. Der Preis wäre auch ohne den APEX Trigger sehr interessant gewesen, den sah ich als nettes Extra (mit der Option wieder rückbauen zu können)

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vor 43 Minuten schrieb Batwing:

Ich hab mir die Q5 Match Champion beim Händler gebraucht gekauft. Es wurde kaum geschossen damit und der APEX Trigger war schon verbaut. Der Preis wäre auch ohne den APEX Trigger sehr interessant gewesen, den sah ich als nettes Extra (mit der Option wieder rückbauen zu können)

Man kann bei Walther den Walther-eigenen-APEX-Abzug nachrüsten lassen. Keine Ahnung, ob man dabei den alten Abzug zurückgeschickt bekommt. Das Upgrade bei Walther kostet ebenfalls um die 200,- EUR.

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Am 2.6.2021 um 15:12 schrieb Batwing:

Prima, danke für die Erklärungen - jetzt ist alles klar!

 

Vorerst ist Ausland eh kein Thema, wenns das mal werden sollte wirds vermutlich ohnehin eine Stahl-Matchwaffe werden denke ich.

Der APEX Trigger ist schon sehr gut und an und für sich würde ich den beibehalten wollen.

 

Nur interessehalber: hat das einen waffenrechtlichen Hintergrund, warum das in Deutschland nicht im Reglement übernommen wurde?

Es gilt das internationale Regelwerk - auch in Deutschland.

Das deutsche Regelwerk ist einfach noch nicht angepasst da es jedesmal zur Genehmigung dem BVA vorgelegt werden muss. 

 

Die Benutzung deines APEX triggers bumped dich nicht in die Open.

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@kontra

Interessant- ich selber bin auf meinem letzten Pre Corona Match wegen einem flat faced trigger ( der aus dem CZ Programm stammt) in meiner Shadow 2 Production Optics in die Open gesteckt worden - ein Kollege hatte den Timney in seiner Glock - selbes Spiel.

Wie kommt diese Differenz zustande ?

Die Frage ist garnicht aggressiv gemeint sondern ganz ernsthaft.

Bearbeitet von Gast
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vor 17 Minuten schrieb TTi:

Wie kommt diese Differenz zustande ?

Weil es garnicht so einfach zu entscheiden ist, wo das deutsche und wo das internationale Regelwerk gilt.

Meiner Meinung nach gilt vollumfänglich das Deutsche einschließlich Kommentaren. Und wenn die GROI den Trigger zulassen möchte, nimmt sie ihn in den Kommentaren auf.

@kontra sieht es anders ... und so unterschiedlich sind dann wahrscheinlich auch die Auslegungen der RM.

 

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vor 23 Stunden schrieb MAHRS:

Meiner Meinung nach gilt vollumfänglich das Deutsche einschließlich Kommentaren.

So sehe ich das auch. Es kann m.E. auch gar nicht anders sein. Wozu sollte es dann überhaupt ein deutsches Regelwerk geben?

 

Und es gilt auch nicht vorrangig das deutsche, und dann - bei Regelungslücken - das internationale. Aber selbst dann gälte immer noch das deutsche, selbst, wenn es (noch) nicht "aktualisiert" wurde. Spielt keine Rolle.

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Am 6.6.2021 um 09:27 schrieb TTi:

@kontra

Interessant- ich selber bin auf meinem letzten Pre Corona Match wegen einem flat faced trigger ( der aus dem CZ Programm stammt) in meiner Shadow 2 Production Optics in die Open gesteckt worden - ein Kollege hatte den Timney in seiner Glock - selbes Spiel.

Wie kommt diese Differenz zustande ?

Die Frage ist garnicht aggressiv gemeint sondern ganz ernsthaft.

 

Das tut mir leid für dich. Da hat der RO vielleicht einen Fehler gemacht. Selbst nach dem alten Regelwerk von 2018 (welches deutlich restriktiver bei Tuningmaßnahmen ist) hättest du in der PDO gewertet werden müssen. Es sei denn, durch die Verwendung deines flachen Abzugs hattest du eine SAO Waffe. Wenn du das nächste mal Zweifel hast, einfach den RO bitten die Entscheidung zu erläutern.

Zitat

...

17. Originalteile und Komponenten, die vom Originalhersteller (OFM) für ein spezifisches auf der IPSC-Website gelistetes Kurzwaffenmodell als Standard oder als Option angeboten werden, sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

17.1 Modifizierungen an ihnen, außer geringfügigen Passarbeiten (die Entfernung von Grat und/oder unvermeidbar nötige Nacharbeiten um Komponenten des OFM einzupassen), sind verboten. Andere verbotene Veränderungen beinhalten solche, die schnelleres Nachladen erleichtern (z.B. Slideracker, Durchladehebel, angefaste, aufgeweitete und/oder nachträglich angesetzte Magazintrichter etc.), das Ändern der Originalfarbe und/oder Oberflächenbeschichtung der Waffe und/oder das Hinzufügen von Streifen oder anderen Dekorationen.

...

Appendix D6 Kennziffer Disziplin 8109 IPSC-Schießen Production-Optics-Division, Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sportordnung I IPSC-Kurzwaffe I I-K Fassung des BVA-Genehmigungsbescheids vom 21.02.2018; Red. 22.03.2018 I-K-89

_________________________________________________________________#

 

Der Timney Trigger ist gemäß internationalem Regelwerk erlaubt (wie der APEX).

Zitat

...

18. Aftermarket parts, components and accessories are prohibited, except as follows:

18.1 [...]

18.2 [...]

18.3 [...]

18.4 Aftermarket springs and trigger assemblies are permitted.

...

APPENDIX D4a: Handgun Production Optics Division, IPSC Combined Competition Rules, January 2019 Edition

Die Änderungen des deutschen Regelwerks sind begründet in der Tatsache, dass wir waffenrechtliche Auflagen erfüllen müssen - dazu gehört es, ein deutschsprachiges Regelwerk durch das BVA genehmigen zu lassen. Übersetzungen und Genehmigungen benötigen Zeit und sind deshalb immer erst versetzt möglich.

Die deutschen Änderungen bezüglich COF-Gestaltung etc. sind ja nur Ausfluss aus den deutschen Gesetzen - werden also auch bei Benutzung des internationalen Regelwerks eingehalten. Die deutschen Eigenheiten bezüglich der Ausrüstung sind aber nicht gesetzlich begründet sondern, aufgrund eines Zeitverzugs in der veröffentlichten Version des Regelwerks. Das heißt, bei der nächsten Revision des Regelwerks wird es auch in der deutschen Version analog der internationalen zu finden sein. 


Weiterhin ist IPSC ist ein internationaler Sport. Man kann von einem Wettkämpfer aus Spanien nicht verlangen, dass er vor dem Wettkampf das deutsche Regelwerk studiert, um dann dann seine Waffe passend umzubauen. Sollte tatsächlich das deutsche Regelwerk in solchen Fragen genutzt werden, würde die deutsche Wettkampfszene ziemlich mau bezüglich internationaler Beteiligung dastehen.

 

Bearbeitet von kontra
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  • 2 Jahre später...
Am 6.6.2021 um 09:50 schrieb MAHRS:

Weil es garnicht so einfach zu entscheiden ist, wo das deutsche und wo das internationale Regelwerk gilt.

Meiner Meinung nach gilt vollumfänglich das Deutsche einschließlich Kommentaren. Und wenn die GROI den Trigger zulassen möchte, nimmt sie ihn in den Kommentaren auf.

@kontra sieht es anders ... und so unterschiedlich sind dann wahrscheinlich auch die Auslegungen der RM.

 

 

Sorry, dass ich die alte Leiche nochmal hervorhole, aber da ich mich aktuell auf den SuRT vorbereite und mit meiner CZ Shadow 2 mit EEMANN Tech Trigger in der gleichen fraglichen Position befinde wollte ich nochmal versuchen etwas Klarheit reinzubringen.
(Und, da das deutsche Regelwerk immer noch auf dem Stand vom Jan 2018 ist hat es auch jetzt noch Bedeutung)

 

Fest Steht, in der englischen Version des Regelwerkes steht, dass aftermarket trigger und springs erlaubt sind (Appendix D4 / D4a 18.4) welcher Punkt im deutschen Regelwerk fehlt.

Zu dem Thema, ob das deutsche Regelwerk gilt, oder nicht, gibt es Kapitel 12 Punkt 2
 

Zitat

12.2 Sprache Die offizielle Sprache der IPSC ist Englisch. Sollten sich Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version dieses Regelwerks und Versionen in anderer Sprache ergeben, hat die englische Version stets Vorrang.

 

Eigentlich sollte damit die Sachlage klar sein.
Sonst würde es, wie @kontra schon geschrieben hat, Ungleichgewichte zwischen International und Deutschland ergeben.

 

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