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IGNORED

Aufbewahrung Schreckschusswaffe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich habe heute einen kleinen Waffenschein beantragt und dabei einige Informationsunterlagen bekommen.

Unter anderem steht dort zur Aufbewahrung:

Zitat

...

Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden.

...

Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen ist ein festes, abgeschlossenes Behältnis anzusehen.

Gleiches gilt für die Aufbewahrung der Munition.

Nun überlege ich, wie ich das am besten erfüllen kann.

Brauche ich dafür dann zwei Tresore oder reicht auch ein Tresor, der im Inneren noch ein abschließbares Fach hat, in das man die Munition einschließen kann?

Wie lagert Ihr eure Waffen?

 

LG Tim

Geschrieben

Getrennt von Munition bedeutet in diesem Fall ausserhalb der Waffe.

Darf im gleichen Schrank liegen.

Tresor ist auch nicht nötig, ein einfacher Kleiderschrank reicht völlig

aus, nur einen Schlüssel muss er haben (nicht stecken lassen).

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tmmueller:

Hallo, ich habe heute einen kleinen Waffenschein beantragt und dabei einige Informationsunterlagen bekommen.

Unter anderem steht dort zur Aufbewahrung:

Nun überlege ich, wie ich das am besten erfüllen kann.

Brauche ich dafür dann zwei Tresore oder reicht auch ein Tresor, der im Inneren noch ein abschließbares Fach hat, in das man die Munition einschließen kann?

Wie lagert Ihr eure Waffen?

 

LG Tim

wenn du keine Kinder unter 18 Jahren hast ist das eh hinfällig!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fantasy:

warum soll ich eine Waffe die ich führen darf wegschließen, widerspricht sich oder?

 

Das nennt sich Kontrolle.

Wenn Du Deine Waffe führst, dann hast Du jederzeit Kontrolle über die Waffe. Wenn sie in der Wohnung rumliegt, dann hast Du keine Kontrolle mehr.

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Shiva:

Das nennt sich Kontrolle.

Wenn Du Deine Waffe führst, dann hast Du jederzeit Kontrolle über die Waffe. Wenn sie in der Wohnung rumliegt, dann hast Du keine Kontrolle mehr.

 

wenn ich zuhause bin führe ich die Waffe nicht?

Geschrieben

Nein. Führen ist außerhalb der Wohnung :)

Wenn du schläfst hast du keine Kontrolle => wegschließen.

Wenn du weggehst hast du keine Kontrolle => wegschließen.

Sogar wenn du dich in einem anderen Raum aufhältst hast

du keine Kontrolle => wegschließen.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fantasy:

wenn ich zuhause bin führe ich die Waffe nicht?

Genau.

So definiert sich nämlich der spezielle Umgang mit Waffen: "Führen"

- Außerhalb der Eigenen Wohnung oder der Eigenen Geschäftsräume oder einer Schießstätte

+ Kontrolle über die Waffe haben.

= Führen.

 

Wenn man nicht die Kontrolle (im WaffG heißt das "tatsächliche Gewalt") über die Waffe hat, dann bewahrt man sie meist auf. Dabei ist immer ein Abhandenkommen oder der Zugriff durch einen Nichtberechtigten auszuschließen. Zu den Aufbewahrungspflichten sagt die AwaffV einiges aus, für "scharfe" Waffen darf die Munition definitiv nicht danebenliegen. Ich meine sogar für die SSW wäre Mun und Waffe getrennt (in getrennten Behältnissen) aufzubewahren. Also 1 Geldkassette für die Waffe und 1 für die Munition.

 

Dies ist kostenlose Rechtsberatung, sie ist soviel wert, wie Du dafür bezahlt hast.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Tyr13:

Ich meine sogar für die SSW wäre Mun und Waffe getrennt (in getrennten Behältnissen) aufzubewahren.

Seit der Gesetzgeber das spezifiziert hat (2018) nicht mehr.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb WOF:

Nein. Führen ist außerhalb der Wohnung :)

Wenn du schläfst hast du keine Kontrolle => wegschließen.

Wenn du weggehst hast du keine Kontrolle => wegschließen.

Sogar wenn du dich in einem anderen Raum aufhältst hast

du keine Kontrolle => wegschließen.

 

du darfst also theoretisch die SSW zuhause nicht einsetzten da ich angeblich keine Kontrolle darüber habe obwohl ich immer zuhause bin. Aber dagegen auf der Straße darf ich sie einsetzten und geladen dabei haben. 

Bearbeitet von Fantasy
Geschrieben

Du darfst zuhause damit herumlaufen, kein Problem.

Wenn du allerdings nachts überfallen wirst musst du die Fachkraft

für Eigentumsübertragung auf 1 Reker Abstand halten und um einen

kurzen Aufschub bitten bis du die Waffe hervorgeholt hast.

 

 

  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb jimmypop:

Wozu dient denn eine SSW, wenn ich sie ungeladen im verschlossenem Behältnis aufbewahre, und nicht

unter dem Kopfkissen?

Zur Verbesserung der Schlafhaltung.

 

Wenn Du die Kanone nicht führst, soll sie weggeschlossen sein. Dafür gibt es eben Schnell-Öffner-Tresore. Ebenso die "echte" Schusswaffe. Ein Schneller Zugriff für Notwehr oder Affekt-Verfügbarkeit sind ja gerade die Dinge, vor denen Dich der weise Staat mit seinen Regeln schützt.

Bearbeitet von Tyr13
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Tyr13:

Zur Verbesserung der Schlafhaltung.

 

Wenn Du die Kanone nicht führst, soll sie weggeschlossen sein. Dafür gibt es eben Schnell-Öffner-Tresore. Ebenso die "echte" Schusswaffe. Ein Schneller Zugriff für Notwehr oder Affekt-Verfügbarkeit sind ja gerade die Dinge, vor denen Dich der weise Staat mit seinen Regeln schützt.

Ernst gemeint, oder auch iOS Nutzer, wo grün nicht geht?

Geschrieben

Der Gesetzgeber meint es genau so und ziemlich ernst.

Dass da nicht viel Verstand im Einsatz war ist eine ganz

andere Geschichte. Aber das widerholt sich ja gerade.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb WOF:

Der Gesetzgeber meint es genau so und ziemlich ernst.

Dass da nicht viel Verstand im Einsatz war ist eine ganz

andere Geschichte. Aber das widerholt sich ja gerade.

 

Dann nehm ich das sinnlose Ding unter dem Kopfkissen weg, und behalte es in der Hand.

Gilt das einführen in Körperöffnungen auch als sichere Aufbewahrung?

Weil es dort dann eigentlich hingehört☹️

Bearbeitet von jimmypop
typo
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb jimmypop:

Gilt das einführen in Körperöffnungen auch als sicher Aufbewahrung?

Hilft das beim Schrank-Schieben ?

Ich will gar nicht wissen, welche intime Beziehung Du zu Knallpistolen aufbaust.

 

Fragst Du mich als Dolmetscher für Waffenrecht oder als Ingenieur ?

Ersterer sagt Dir, daß "zuhause" die kanone entweder herumgeschleppt wird, dann kann sie geladen sein. Oder Du deponierst Sie irgendwo "für Alle Fälle". Dann aber getrennt von der Munition im verschlossenen Behältnis.

 

Letzterer sagt Dir, daß das gesamte Waffenrecht ein Ausdruck des tiefen Mißtrauens ist, was Politiker gegen ihre Bürger hegen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Tyr13:

Hilft das beim Schrank-Schieben ?

Ich will gar nicht wissen, welche intime Beziehung Du zu Knallpistolen aufbaust.

 

Fragst Du mich als Dolmetscher für Waffenrecht oder als Ingenieur ?

Ersterer sagt Dir, daß "zuhause" die kanone entweder herumgeschleppt wird, dann kann sie geladen sein. Oder Du deponierst Sie irgendwo "für Alle Fälle". Dann aber getrennt von der Munition im verschlossenen Behältnis.

 

Letzterer sagt Dir, daß das gesamte Waffenrecht ein Ausdruck des tiefen Mißtrauens ist, was Politiker gegen ihre Bürger hegen.

Vielen Dank,

dann werde ich das so umsetzen.

Obwohl, ich stelle mir gerade eine Aufbewahrungskontrolle vor ?

Bearbeitet von jimmypop
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb jimmypop:

Obwohl, ich stelle mir gerade eine Aufbewahrungskontrolle vor 

Beim schieben?

 

Im Ernst: Die Aufbewahrungskontrolle für Parfümzerstäuber

gibt es (noch) nicht. Man fällt nur unangenehm auf wenn

etwas passiert oder bei einer Hausdurchsuchung. Dann ist

der Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften (OWi)

aber eher weniger interessant -  es sei denn es wird nichts

gefunden. Dann bekommt man wegen so einem Blödsinn

gerne die Kosten der Veranstaltung aufgebrummt.

 

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