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IGNORED

Wechsellauf aus Waffe A fest in Waffe B verbauen lassen - Ist das möglich ?


Christian_Z

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Hallo zusammen,

 

vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Und zwar liegt bei einem Vereinskameraden (mit Handelslizenz und nebenher Händler für Schusswaffen) noch ein Wechsellauf, der außer dem Beschuss noch keinen weiteren Schuss gesehen hat.

Die Basiswaffe, zu welcher er gehörte ist verkauft, der Lauf blieb, da der Käufer kein Interesse daran hatte.

 

Es ist jetzt angedacht, ein neues Gewehr in dem Kaliber bauen zu lassen. Daher die Frage, ob es möglich ist, den Lauf für die neue Büchse zu verwenden ?
Klar, er muss angepasst werden, da anderes System, aber geht das schon mal grundsätzlich, das aus einem Wechsellauf ein fest verbauter Lauf wird ?

 

Konnte dazu nichts finden und dachte, hier könnte es jemand wissen.

 


Gruß Christian

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vor 6 Minuten schrieb Christian_Z:

Klar, er muss angepasst werden, da anderes System, aber geht das schon mal grundsätzlich, das aus einem Wechsellauf ein fest verbauter Lauf wird ?

 

Ja, geht, der ausführende Büxxer weiss auch wie. ;)

 

 

 

 

Bearbeitet von Gunny Highway
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die Frage steht in "Waffenrecht" und nicht "Basteln", also geh ich von einem Ansinnen nach rechtlicher Klärung aus.

 

das sollte der "Händler" leisten können. er besitzt die nötige Fachkunde.

 

 

selbst wenn es um die technische Seite gehen sollte, dann sind die technischen Informationen und Vorgaben (Hersteller, Modell, Waffe, System, Kaliber) bislang nur dem Fragesteller und dem Händler bekannt. also wäre auch hier der Händler zu befragen, was die technische Machbarkeit angeht.....

 

darum nochmal:

 

vor 27 Minuten schrieb alzi:

und dieser Kamerad Fachmann kann Deine Frage nicht beantworten? hmmmmmm.....

 

Bearbeitet von alzi
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möglich ist für einen Büxer auch, dir aus einem Hammer eine Knarre zu kneten!

 

das macht der für Dich auch........wenn Du die entsprechenden Finanzmittel bereitstellen kannst.

 

 

....würde Dir diese Aussage auch genügen?

 

 

 

apropos...... wo war da jetzt der waffenrechtliche Bezug bei der Frage?

Bearbeitet von alzi
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Wenn ein Wechsellauf zu einer anderen Waffe zusammen gebaut wird, gibt es den ja Waffenrechtlich nicht mehr, muß in den Dokumenten gelöscht werden.

Der Lauf wird im Prinzip zerstört.

Ist der Lauf dann in dem neuen System, sollte er auch die passende Nummer zu dem System haben.

Bei mir kann man aus den Nummern der Wechselläufe die Zugehörigkeit zum System erkennnen, da sie auch auf das eine System angepasst sind.

 

Bei einem Bekannten von mir wurde vor Jahren nachträglich ein Wechsellauf eingetragen. Die Nummer dazu bekam er von dem LKA. Irgend eine

Nummer, mit der man keine Zugehörigkeit erkennen konnte.

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Du bist also auch irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich um eine waffenrechtliche Fragestellung handelt........

 

 

 

Edit: nachdem der TE inzwischen bestätigte, dass eine waffenrechtliche Betrachtung hier nicht beabsichtigt war, kann man das nicht in die Bastelecke verschieben?

Bearbeitet von alzi
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Natürlich geht das!

 

Handwerklich, wenn der Büchsenmacher sein Handwerk versteht und passende Teile vorhanden sind und ebenso auch Waffenrechtlich. Wir eine "neue" Waffe gebaut, dann bekommt diese eine Herstellerkennung, es wird eine Nummer eingeschlagen usw. Dann geht alles zum Beschuss. Von dort zurück, kann der neue Besitzer die Waffe als ganzes mit einer einheitlichen Nummer übernehmen.

 

Wie Händler/Büchsenmacher die Komponenten (Hier Wechsellauf) durch ihre Handelsbücher laufen lassen, sollten die selbst am besten wissen, oder ihre Lizenz abgeben!

 

Gruß

Frank

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