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Einlegepatronen als Ersatz für 4mm M20


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Geschrieben

Moin!

 

Erich Bischof hat mal Einlegepatronen für 4mm M20 vertieben.

https://web.archive.org/web/20140103094723/http://erich-bischof.de/

 

Bei konvertierten Waffen ist es ja so, daß die 4mm M20 Patrone in eine Adapter-Patrone eingesetzt wurde und dann aus der konvertierten Waffe verschossen werden konnte.

 

4mm M20 wird ja nicht mehr gefertigt und jetzt wären ja solche Einlegepatronen nach Art von Erich Bischof nicht schlecht.

 

Frage: Wäre solch eine ungeladene Einlegepatrpone nach Art von Erich Bischof waffenrechtlich irgendwie reguliert? Oder ist die wie eine reine Patronenhülse ein waffenrechtliches Garnix.

 

Gruß,

 

frogger

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb WOF:

Solche Patronen sind waffenrechtlich relevant sobald Sie

dem Geschoß eine Führung bieten. Ab 1,5-fachem Kaliber

Führungsläge sind Sie erlaubnispflichtig.

damit wäre das Bischof System erlaubnispflichtig ?

Geschrieben

Ich weis nicht genau wie die gearbeitet sind. Wenn nur gerade so

eine Kugel hineinpasst nicht, sonst schon.

Darüber hinaus besteht eine Zulassungspflicht lt. § 7 BeschG.

 

Geschrieben

OK,

um also zulassungs- und genehmigungsfrei zu bleiben, müsste man etwas anders konstruieren:

einteilige Einlegerpatrone mit

Aufnhame für das SP Boxer Zündhütchen

etwas verengter Zündkanal damit die Rundkugel nicht durchrutschen kann und ihr auch keine Führung gegeben werden kann

und kalibergrosser Aufnahme in der Spitze für die Rundkugel

 

Einfache Drehteile halt...

 

Nachteile gegenüber EB Eilegepatronen wäre die Notwendigkeit das Zündhütchen ausstossen zu müssen. Vorteil wäre die Einteiligkeit.

Geschrieben

Ich denke nicht daß die 2-teiligkeit das Problem macht.

Mit den Ausstoßen hätte ich aber auch kein Problem.

Das geht mit einen langen Durchtreiber schneller als

aufschrauben. Und ein ZH-Setzer ist auch preiswert.

 

Wenn man es richtig auslegt ist es nur eine Patronenhülse.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb WOF:

Solche Patronen sind waffenrechtlich relevant sobald Sie

dem Geschoß eine Führung bieten. Ab 1,5-fachem Kaliber

Führungsläge sind Sie erlaubnispflichtig.

Deshalb sollte man einen Lauf auch der Länge nach aufschlitzen, wenn man ihn ganz korrekt zerstören möchte.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Deshalb sollte man einen Lauf auch der Länge nach aufschlitzen, wenn man ihn ganz korrekt zerstören möchte.

Und ebenfalls Gewehrgranatgeräte mit Drallrohr entsprechend abändern wenn nötig.

 

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