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IGNORED

Längerer Auslandsaufenthalt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, 

 

mich würde interessieren wie es gehandhabt wird wenn man beruflich für 1 Jahr oder evtl länger zb. In die USA geht. 

 

Verfällt die Wbk oder gibt es da Sonderregelungen? Bzw. Wie wird es mit den vorhandenen Waffen gehandhabt?

 

Vielen Dank 

 

miche 

Bearbeitet von Mike93
Geschrieben

Aus eigener Erfahrung:

Deine WBK´s gehen ans BVA nach Koeln von der Zustaendigkeit her (wenn Du deinen Wohnsitz in DL aufgibst).

Waffenaufbewahrung und Beduerfnis muss man im Einzelfall klaeren.

Ich durfte die Waffen in meinem Buero lagern, da ich dort einen grossen 1er Schrank und eine VDS Alarmanlage hatte. Inzwischen sei das wohl nicht mehr moeglich.

Achtung: Die Erlaubnis SprengG §27 bleibt bei deiner alten Behoerde und die Verlaengerung ist fuer Auslandsdeutsche eine "KANN"-Regelung.

Mir wurde der Schein nicht verlaengert und ich habe ihn danach einfach nochmal gemacht.

Immer, wenn ich mal in DL war, habe ich bei einem Wettbewerb oder Training teilgenommen. Ebenso im Ausland und dies dokumentiert.

Damals war ich noch kein Jaeger.

Die Waffen mit nach Indien zu nehmen war keine Option. Mit Tschechien spaeter kein Problem.

Auch diese Infos sind fuer die Behoerden von Interesse. Mein Tip: Einfach mal mit denen Reden...

 

 

Geschrieben

Der für dich wichtige Passus aus dem verlinkten Dokument von Frau Triebel

 

Zitat

WaffVwV zu § 45: Rücknahme und Widerruf 45.3 § 45 Abs. 3 trifft eine besondere Regelung für den Wegfall der Erlaubnisvoraussetzung des Bedürfnisses (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8). 45.3.1 Ob der Wegfall eines Bedürfnisses nur vorübergehender Natur ist, bemisst sich zum einen nach dem Zeitraum, in dem das Bedürfnis tatsächlich entfällt, und zum anderen nach der Wahrscheinlichkeit des zu erwartenden Wiederauflebens des Bedürfnisses. So kann ausnahmsweise in einem Fall, in dem das Bedürfnis für einen längeren definierten Zeitraum wegfällt - etwa über mehrere Jahre hinweg -, von einem lediglich vorübergehenden Wegfall gesprochen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit abzusehen ist, dass nach diesem Zeitraum das Bedürfnis wieder aufleben wird (z. B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, vorübergehendes Aussetzen aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, aus Gründen der Schwangerschaft oder der Kinderbetreuung, etc.).

Hervorhebung durch mich

Geschrieben

Den Teil habe ich bereits gefunden Danke;) 

 

Allerdings wird darin nicht behandelt was in der Zwischenzeit mit den Waffen passiert. 

Selbst wenn mein Wohnsitz noch in Deutschland wäre denke ich nicht dass ich diese dort einfach lassen kann wenn ich so gut wie nicht mehr da bin...

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Mike93:

Selbst wenn mein Wohnsitz noch in Deutschland wäre denke ich nicht dass ich diese dort einfach lassen kann wenn ich so gut wie nicht mehr da bin...

Klar! Ganz normaler Vorgang! Warum denn auch nicht!!!

Kenne genug Rentner die sind 5 Monate auf Urlaub in Florida im Winter und die Waffen stehen zuhause im Schrank. Wo denn auch sonst!! 

 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Mike93:

Ich bin Sportschütze und habe die Wbk nun seit ca 1,5 Jahren 

Was natürlich unschön ist, da die erste (und eigl auch einzige) Regelüberprüfung in 1.5 jahren ins Haus steht. Dann gebe es in den relevanten Monate viele ohne Trainingsstempel. 

Deshalb wirst du wohl mit der Behörde sprechen müssen. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Mike93:

Allerdings wird darin nicht behandelt was in der Zwischenzeit mit den Waffen passiert. 

Selbst wenn mein Wohnsitz noch in Deutschland wäre denke ich nicht dass ich diese dort einfach lassen kann wenn ich so gut wie nicht mehr da bin...

Doch, kannst du, auch bei deinen Eltern zb falls du deine Wohnung für die Zeit aufgibst. Darf nur kein unberechtigter Zugang dazu haben. Aber das musst du mit der Waffenbehörde absprechen. Da musst du eh hin, bzw würde ich das tun...

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb kulli:

Was natürlich unschön ist, da die erste (und eigl auch einzige) Regelüberprüfung in 1.5 jahren ins Haus steht. Dann gebe es in den relevanten Monate viele ohne Trainingsstempel. 

Deshalb wirst du wohl mit der Behörde sprechen müssen. 

Nach 1,5 Jahren nach Wbk erwerb kommt quasi eine Kontrolle?

Geschrieben (bearbeitet)

Neee, in 3.

Deshalb hast du noch 1.5 vor dir!

 

Und die interessieren sich wohl für die letzten 12 Monate dann.

 

Angenommen du kommst 3 wochen im jahr nach deutschland zum Urlaub machen und Familie sehen.(vorrausgesetzt du hast einen dt. Arbeitsvertrag und nicht nur 14 tage frei)

Dann müsstest du ohne deal mit der Behörde irgendwie auf 18 Termine kommen. Also jeden tag schießen.

Nach den ersten  3 Jahren ist es lockerer. Kann dir keine Zahl nennen aber es reicht deutlich weniger. Vll. In die Urlaubstage noch ein Pokalschießen packen und es passt.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb kulli:

Und die interessieren sich wohl für die letzten 12 Monate dann.

Die interessieren sich dann für die letzten 3 Jahre. Deswegen muss er den Auslandsaufenthalt auch mit der Behörde absprechen.

 

Geschrieben

Es steht nichts fest, 

evtl. würde ich mich beim AG mal informieren ob da was möglich wäre. 

 

Wenn dann würde es wohl Ohio sein.

mitnehmen müsste ich sie jetz nicht unbedingt. Da drüben gibt es bekanntlich genug zum ausprobieren^^

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mike93:

Wie viel Einträge sollte man ungefähr haben damit keiner Ärger machen kann?

Bei den immer genannten 12 bis 18 Terminen ist jedenfalls jeder Ärger oder dumme Rückfragen ausgeschlossen. Pro Jahr, nicht in den 3 Jahren. Zumal bei den "Beginnern " immer darauf abgestellt wird, beim Fortbestand des Bedürfnisses aber nicht mehr. Will ein " alter Hase " aber was neues beantragen tut auch er gut die Nachweisen zu können.

Geschrieben

Ich hatte das Thema selber kürzlich:

 

Bin Sportschütze, hatte mir vor 2 Jahren als erste Waffe eine Sig Sauer 1911 geholt. Dieses Jahr dann ne MR308.

 

Seit Ende August im Ausland für meinen Master.

 

Die Waffen lagern bei meinen Eltern. Mit Behörde abgesprochen: Kein Problem da das Haus bewohnt ist, meine Eltern aber keinen Zugriff haben (Die Waffen in einer unbewohnten Wohnung zu lagern würde z.B. nicht gehen). Theoretisch könnte ich die auch bei einem anderen Sportschützen lagern.

 

Dass ich für Ausbildungszwecke ein Jahr weg bin, ist laut Behörde kein Problem. Reiche im Dezember sogar meine Bedürfnissbestätigung für nen halbautomaten .223 nach um mir dann was nettes zu holen sobald ich zurück bin.

 

Alles einfacher als man denkt :D

 

 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Hans117:

 Die Waffen in einer unbewohnten Wohnung zu lagern würde z.B. nicht gehen.

Bullshit. Da die restlichen Wohnungen im Haus ja immer noch bewohnt sind. 

Aber manchmal SB einfach labern lassen wenn es dem Klima zuträglich ist.

Geschrieben
8 minutes ago, kulli said:

Bullshit. Da die restlichen Wohnungen im Haus ja immer noch bewohnt sind. 

Aber manchmal SB einfach labern lassen wenn es dem Klima zuträglich ist.

Ok, das kann sein.

 

Vllt habe ich da auch etwas verdreht; ist ja auch schon ein paar Wochen her.

 

Die Thematik sollte aber - wenn ich mich nicht irre - ziemlich klar im Waffengesetz stehen.

Geschrieben

Bei meiner wsk wurde damals gesagt dass wenn man für längere Zeit (länger als 4 Wochen) nicht zu Hause ist die Waffen zur Aufbewahrung einem anderen sportschützen übertragen muss. Dieser darf diese aber nur aufbewahren wenn er bereits selbiges Kaliber in seiner Wbk eingetragen hat ?

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