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Mike93

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Alle Inhalte von Mike93

  1. Diese Aussage kam vom Veranstalter des Sachkundelehrgangs der gleichzeitig mein Schützenverein ist. Seitdem es mal einem vor meiner Zeit seine die Kanone zerlegt hat neigt man zur Übertreibung
  2. Bei meiner wsk wurde damals gesagt dass wenn man für längere Zeit (länger als 4 Wochen) nicht zu Hause ist die Waffen zur Aufbewahrung einem anderen sportschützen übertragen muss. Dieser darf diese aber nur aufbewahren wenn er bereits selbiges Kaliber in seiner Wbk eingetragen hat ?
  3. Es steht nichts fest, evtl. würde ich mich beim AG mal informieren ob da was möglich wäre. Wenn dann würde es wohl Ohio sein. mitnehmen müsste ich sie jetz nicht unbedingt. Da drüben gibt es bekanntlich genug zum ausprobieren^^
  4. Wie viel Einträge sollte man ungefähr haben damit keiner Ärger machen kann?
  5. Nach 1,5 Jahren nach Wbk erwerb kommt quasi eine Kontrolle?
  6. Den Teil habe ich bereits gefunden Danke;) Allerdings wird darin nicht behandelt was in der Zwischenzeit mit den Waffen passiert. Selbst wenn mein Wohnsitz noch in Deutschland wäre denke ich nicht dass ich diese dort einfach lassen kann wenn ich so gut wie nicht mehr da bin...
  7. Alles klar ich bin Sportschütze und habe die Wbk nun seit ca 1,5 Jahren
  8. Hallo, mich würde interessieren wie es gehandhabt wird wenn man beruflich für 1 Jahr oder evtl länger zb. In die USA geht. Verfällt die Wbk oder gibt es da Sonderregelungen? Bzw. Wie wird es mit den vorhandenen Waffen gehandhabt? Vielen Dank miche
  9. Hallo, Und zwar hätte ich gerne gewusst ob es in Deutschland Waffengeschäfte gibt, so ähnlich wie z.B. in den USA. Und zwar geht es mir darum verschiedene Modelle in die Hand nehmen zu können was über den Onlinemarkt eher schlecht machbar ist. MfG
  10. Danke für die vielen Antworten. Ich habe die WBK noch nicht, werde sie aber in gut einem Jahr haben wenn alles läuft. Dann sollte das Auslandsthema auch kein Problem darstellen. Aber gut zu wissen da es sich sonst nicht gelohnt hätte die Wbk vorher noch zu machen.
  11. Hallo, Ich hätte gerne gewusst wie damit umgegangen wird wenn man die WBK erlangt hat und eine Waffe besitzt und dann jedoch für ca 8 Monate Privat im Ausland (Australien) ist und somit keine schießbucheinträge gesammelt werden können. Gibt es da ausnahmeregelungen? Vielen Dank
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