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IGNORED

Waffen lagern


Nicole80

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Da es keine eigenständige, vollständige Waffe ist, zählt es auch nicht bei der 5/10er Regel für die Aufbewahrung. Stell dir vor du zerlegst eine Waffe in Lauf, Verschluss, Patronenlager und Griffstück, du hättest plötzlich vier Waffen im Schrank...

Weiterer Hinweis: Wechselsysteme zählen auch nicht ins Grundkontingent der grünen WBK, es sind eben keine vollständigen Waffen.

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Ich weiss, das ist jetzt eine ganz abstruse Frage: Hast Du vielleicht auch mal ganz eigenständig im Waffengesetz bzw. der AWaffV nachgesehen?

 

Mittlerweile steht das da nämlich ganz erfrischend direkt drin.

 

Wenn man mal das der gesamten Thematik zugrundeliegende Gesetz anschaut, kann das sicherlich nie schädlich sein.

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Du hast den betreffenden Thread aber schon gelesen, oder?

 

Wenn Du das vielleicht zur Sicherheit nochmal tust, wirst Du feststellen, dass das Thema da nicht primär mit der im Gesetz (bzw. der AWaffV) klar geregelten Thematik "Bestimmung der Zahl der Waffen, die in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen" zu tun hat (auch wenn die Waffenbehörde da eine falsche Meinung dazu hat), sondern mit der Thematik "Anzahl der aufbewahrbaren Waffen abhängig vom Mindestgewicht des Sicherheitsbehältnisses" bzw. der Alternative "Abreissgewicht" und deren Nachweis.

 

Der Threadersteller hat auch bei der Nichtbetrachtung von Wechselsystemen bei der Zusammenrechnung der Waffenzahl zu viele Waffen für B-Tresore, die alle unter 200 kg wiegen und bei denen die Waffenbehörde die Stärke der Verankerung anzweifelt.

Bearbeitet von German
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vor 11 Minuten schrieb kulli:

Ändert nichts dran, das seine behörde die WS mitzählt

Dann muss man diese falsche Ansicht halt korrigieren.

 

vor 12 Minuten schrieb kulli:

Aber schlussendlich kann man da nur klagen.

Ich bin mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher, dass diese "Ansichten"korrektur auch ohne Klage möglich ist.

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Wo wir gerade beim §13 der AWaffV sind, ist hier ein Druckfehler enthalten?!

 

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

 

Unterhalb des dritten Absatzes findet sich der Satz:

 

"Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile ..."

 

Müsste es nicht heißen, "Satz 3 Nummer 1 gilt ..."?!

 

Ich komme gerade nicht an meine gedruckte Fassung heran, daher konnte ich nicht prüfen, ob das da anders steht - oder stehe ich auf dem Schlauch?

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Das solche Fragen immer wieder auftauchen liegt auch an den Stammtischmeinungen der Altvorderen in den Vereinen. Ich hab das Missionieren aber letztendlich doch aufgegeben. Wurde schon als Dummschwätzer und ähnliches Tituliert. Aber viele Anfänger lassen sich da gerne unsicher machen. Das lesen von Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften gehört bei vielen nicht mit dazu, das verstehen der selbigen, bei vielen die es dann doch lesen, auch nicht. Und überhaupt war das ja schon immer so und wenn dann betrifft das eh nur Neuschützen weil man selber ja Bestandsschutz hat. Und wenn man selber dann vor den Kadi müsste wird so lange Argumentiert bis der Richter im Gefängnis sitzt..........................Das Problem wird sich aber hoffentlich über die Jahre Biologisch lösen..............aber leider gibt es auch jüngere die meinen die Wahrheit gepachtet zu haben.....

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Tja, so handhabt man das heutzutage...Immer wieder auch daran zu sehen, dass bei Diskussionen zur Aufbewahrung (zB auch bei Facebook Gruppen o.ä.) irgendwelche Grafiken von Firmen herausgekramt werden und als "Beweis" angeführt...In die Quelle schaut keiner mehr, wobei ich auch oft das Gefühl habe dass viele das dort geschriebene auch nicht verstehen würden...Die Grafik ist dann eben doch bequemer...

 

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vor 3 Minuten schrieb keks:

Immer wieder auch daran zu sehen, dass bei Diskussionen zur Aufbewahrung (zB auch bei Facebook Gruppen o.ä.) irgendwelche Grafiken von Firmen herausgekramt werden und als "Beweis" angeführt...

Ein sehr gutes Beispiel , die Aufbewahrung. Im Verein sagten einige das man in B Schränken nur max 5 Waffen aufbewahren darf, ausser wenn mehr als 200 Kg schwer. Die Möglichkeit den Schrank durch entsprechende Befestigung auf 10 Waffen hoch zu bringen wurde mir immer abgestritten. Dafür wird jetzt Behauptet, das es bei 0er Schränken unter 200 Kg möglich ist durch andübeln auf 10 Waffen zu kommen. Was aber im Gesetzt so nicht mehr aufgeführt ist. Solche Aussagen haben mich dazu bewogen im Verein nicht mehr verschiedene Falschaussagen anzusprechen. Selbst die Gesetzesstellen sofort auf dem Smartphone zu zeigen bringt da nix, weil ich lege das ja alles falsch aus. Sind immer nur ein paar einzelne, aber die tragen zur Meinungsbildung im Verein schon gut bei. GSD stimmt im Verein aber sonst fast alles.

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