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IGNORED

Waffen reinigen: Wo erlaubt?


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Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Mausebaer:

Soll das jetzt heißen, ich sollte bei meinen Nachbarn klingeln und fragen, ob ich in deren Wohnung meine Waffen reinigen dürfte, damit dabei keine Munition in der Nähe wäre? :huh2:

 

Dein

Mausebaer :unknw:

Gute Idee, dann hat der die Sauerei im Keller auf der Werkbank.

Danke für den Tip. Werde ihn nachher direkt mal ansprechen...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Soll das jetzt heißen, ich sollte bei meinen Nachbarn klingeln und fragen, ob ich in deren Wohnung meine Waffen reinigen dürfte, damit dabei keine Munition in der Nähe wäre? :huh2:

 

Dein

Mausebaer :unknw:

Zumindest wüsstest Du dann was Deine Frau gerade macht == LOL ===

Geschrieben

ist schon irgendwie sehr an den Haaren herbei gezogen. Willst Du wirklich reinigen oder einfach nur Deine Waffe spazieren fahren oder irgendwo herzeigen??? Der Fall ist schon arg konstruiert. Dann warte halt ein paar Tage, bis es kühler ist 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Pi9mm:

Aber ja; mit "Neuerwerbung" einfach nur beim (auch wenn berechtigten) Kumpel angeben; ist von Übel.

Aber nein. Das ist asudrücklich vorgesehen.

Man muss es nur auch so verpacken

Zitat

Aus Gründen der Rechtsklarheit hat es der Gesetzgeber als erforderlich angesehen, in den Regelungen des § 12 – wie hier in Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a – ausdrücklich auch den Umgang „im Zusammenhang“ mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck zu gestatten. Damit sollen Tätigkeiten gestattet werden, die zur Nutzung der Waffe gehören und auf die sich daher auch das Bedürfnis erstreckt. Beispielsweise wird ein Sportschütze eine fremde Sportwaffe mit Gebrauchsanweisung zu Hause darauf prüfen können, ob ein Erwerb für ihn als Sportschütze günstig ist.

QUelle: WaffVwV

 

Zitat
Zitat

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

WaffG

Zur Ausgangslage: Bei den Eltern hat man sicherlich nicht so ein großes Problem die häusliche Gemeinschaft zu erklären.

Bearbeitet von Gast

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