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Ausgewandert: Wie WBK behalten ohne Bedürfnis?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

ich bin ursprünglich Berliner und zu Ende 2016 ausgewandert. Ich bin momentan in verschiedenen Projekten vor allem in Nordeuropa als Berater tätig und lebe quasi nur im Hotel.

Bisher hatte ich meine Wohnung in Berlin untervermietet an eine Freundin und meine Waffen dort noch zu stehen (sie hat keinen Zugriff, alles behördlich abgesegnet), aber die Freundin zieht jetzt selbst ins Ausland für ihren Master.

Aufgrund der Abwesenheit komme ich nicht zum Schießen, bisher war ich 2-3x schießen dieses Jahr. Daher muss nun eine andere Lösung her.

 

Mit Wegzug ging die Zuständigkeit vom LKA Berlin auf das Bundesverwaltungsamt über. Meine Sportschützen-WBK (leere gelbe und grüne mit drei Waffen) habe ich seit 2015.

Im Rahmen des Zuständigkeitswechsels gab es Anfang 2017 eine neue Regelüberprüfung, das BVA hat mir aber mitgeteilt, dass man alle drei Jahre das Bedürfnis prüft. In Berlin wird nur nach den ersten drei Jahren das Bedürfnis geprüft.

 

So, wie es aussieht, wäre es also nur eine Frage der Zeit, bis meine WBK eingezogen wird. Dem möchte ich gern zuvorkommen.

Ein Freund hat gerade seinen Jagdschein gemacht und würde mir die Waffen abkaufen. Alternativ könnte ich sie sicher auch bei ihm unterstellen o.ä. - er müsste jetzt eh einen Waffenschrank kaufen.

Wenn sie ihm gehören, könnte ich ja immer noch mit ihm schießen gehen, wenn ich mal zu Besuch bin. Vorausgesetzt, er darf überhaupt AR-15, VS-Repetierflinte und 9mm-Pistole kaufen. Gibt ja für Jäger bestimmt auch ein Erwerbsstreckungsgebot...?

Ich würde aber am liebsten meine WBK behalten, weil das einfach vieles einfacher macht.

 

Habe nun gehört (ja ja, das habe ich sicher mal bei der Sachkunde gelernt, aber nicht so aufgepasst, weil mich nur Großkaliber interessiert hat ;) ), 4mm-Waffen mit PTB-Zeichen und F im Fünfeck sind WBK-pflichtig, aber bedürfnisfrei.

Wäre es evtl. eine Lösung, dass ich mir so etwas kaufe und bei meinem Kumpel im Waffenschrank einlagere, um meine grüne WBK zu behalten?

 

Es gibt bei uns keine zentrale Lagerung im Verein o.ä. und ich würde eben die Waffen eigentlich auch gern verkaufen, weil sie ja nun nicht gerade im Wert steigen, wenn sie einfach nur irgendwo herumliegen.

Mitnehmen ins Ausland ist auch keine Option, weil ich eben so viel herumreise und auch nicht zum Schießen komme, zumal u.U. auch nicht alles unbedingt erlaubt ist (Norwegen z.B. hat gerade alle Halbautomaten verboten).

Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?

 

Bearbeitet von Ablaze
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du die WBK behalten möchtest würde ich zumindest eine Waffe behalten so das du deinen vermutlich A/B Schrank behalten kannst. Sonnst ist 0/1 angesagt bei Neubeschaffung für teuer Geld. Wann bist du denn verm. wieder fest in D? Kannst du den Tresor bei deinen Eltern unterstellen? Wäre im Ausland schießen eine Option mit dortigen Waffen? Und doch, Waffen werden mehr Wert mit der Zeit. Meine Kosten jetzt neu deutlich mehr als ich vor ein paar Jahren zahlte. Ach ja, das mit der 4mm stimmt und die muss auch in einem Safe gelagert werden. So müsstest du deinen A/B auch behalten können.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Ausgewandert heißt keinen festen Wohnsitz mehr in der BRD? Kein 2.Wohnsitz bei Eltern möglich?

 

Ich würde versuchen irgendwie einen Fuß in D zu behalten.

Jäger unterliegen nicht der Erwerbsstreckung... nur bei den Kurzwaffen 2 Stück und für die 3. Fallenlehrgang.

 

 

Geschrieben

Ich habe einen 1er-Schrank. Ich würde die Waffen auch behalten (gerade wenn Du meinst, dass sie im Wert steigen), aber wie soll das gehen, wenn ich nicht zum Schießen komme? Spätestens 2020 würde die WBK dann doch wohl eingezogen.

Klar, mein Verein/Landesverband unterstützt mich, die würden evtl. auch was machen in Richtung Wettkampfschütze und so (evtl. einfacher, das Bedürfnis bestätigt zu bekommen?), aber bei vielleicht 5-10 Terminen im Jahr, wenn es hochkommt?

 

Ich habe momentan keine Pläne, noch mal nach Deutschland zu ziehen. Man soll ja niemals nie sagen, aber ich kann es mir wirklich nicht vorstellen.

Tresor könnte ich sicher bei Freunden unterstellen, evtl. auch bei Eltern. Das ist ja auch nicht das Problem, hatte ich ja bisher auch (alte Wohnung, aber mitgeteilt, dass untervermietet, Untermieterin hat keinen Zugriff).

 

Wie gesagt, im Ausland ist nicht wirklich eine Option. Dazu bin ich zu wenig an einem festen Ort, und da ist es ja sonst auch wieder das ganze Geraffel mit Vereinsmitgliedschaft, Terminen etc., wenn man dort überhaupt z.B. Halbautomaten besitzen darf.

Einen Jagdschein würde ich vielleicht machen, der kostet in Norwegen ca. 250 Euro und ist an einer Handvoll Nachmittagen zu bekommen (alles etwas relaxter).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Micha176:

Ausgewandert heißt keinen festen Wohnsitz mehr in der BRD? Kein 2.Wohnsitz bei Eltern möglich?

 

Ich würde versuchen irgendwie einen Fuß in D zu behalten.

Jäger unterliegen nicht der Erwerbsstreckung... nur bei den Kurzwaffen 2 Stück und für die 3. Fallenlehrgang.

 

 

 

Richtig, kein Wohnsitz mehr in der BRD. Den Stress mit dem Finanzamt brauche ich nicht, wäre streng genommen ja auch ein Verstoß gegen das Meldegesetz, wenn man dort nur auf dem Papier einen Wohnsitz hat.

Der Wohnsitz ist aber auch nicht das Problem. Wenn ich schaffen würde, mein Bedürfnis zu erhalten, könnte ich für alle Ewigkeiten meine WBK behalten.

Das BVA hat mir erzählt, die haben ganz viele "Kunden", die z.B. von Bayern nach Österreich ziehen (oder so), aber immer noch regelmäßig über die Grenze fahren und in Deutschland schießen gehen, mit Waffen, die z.B. bei den Eltern gelagert sind.

Ist völlig unproblematisch, WBK bleibt gültig, alles schick. Nur komme ich halt nicht dazu, so oft schießen zu gehen, selbst wenn ich mal meine Eltern besuche (was auch daran liegt, dass es immer etwas umständlich ist, zum Schießstand zu fahren, eine freie Bahn zu finden, etc.).

Bearbeitet von Ablaze
Geschrieben

Naja, wenn du auf unabsehbare Zeit nicht nach D zurück kommst, hmmmm, dann ist die 4mm Waffe vielleicht doch die beste Lösung. Um dein Bedürfnis zu behalten musst du ja nicht alle Waffen schießen, aber wie gesagt, wenn du ewig weg bist.

Geschrieben

Mit der 4mm-Waffe würde ich die WBK also behalten dürfen. Aber das Bedürfnis für die Großkaliber-Waffen würde ggf. entfallen. Ok.

Könnte ich denn dann z.B. die Waffen trotzdem meinem Jägerkumpel verkaufen und, wenn ich mal da bin, auf Leihschein meine alten Waffen schießen gehen? Oder nur, wenn er dabei ist?

 

Überlege halt, ob es sinnvoller wäre, so lange wie möglich zu versuchen, meine Waffen zu behalten (ggf. ihn auf Leihschein damit schießen zu lassen, wenn sie eh bei ihm gelagert sind), oder ob ich sie ihm gleich verkaufe und sie mir dann selbst nur ab und zu ausleihe.

Geschrieben

Wenn Du nachweislich mehr als 180 Tage p.A. im Ausland weilst ist das deutsche FA raus!

2. Wohnsitz bei Eltern melden, Waffen im Schrank lagern und bei einem Schützenverein einfach mal hin und wieder mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen. KK reicht.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

1. Das ist leider falsch. Bei deutschem Wohnsitz gilt automatisch unbeschränkte Steuerpflicht (wobei aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen das Einkommen in Deutschland ggf. nicht besteuert wird). So etwas wie "mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland" existiert im deutschen Steuerrecht überhaupt nicht. Das gibt es nur bei DBAs. Bitte beschränkt Eure Ratschläge auf Bereiche, wo Ihr kompetent seid und nicht nur mal etwas gehört habt. Glaube mir, ich habe mich damit zur Genüge befassen und Geld für Steuerberater ausgeben müssen.

Natürlich kann ich dem FA dann alles mögliche erklären, es hätte steuerlich in meinem konkreten Fall auch keine negativen steuerlichen Auswirkungen, aber den Stress brauche ich einfach nicht.

 

2. Was soll mir der Wohnsitz bei den Eltern bringen, außer einen Verstoß gegen das Meldegesetz? Wie soll ich mit "einfach mal hin und wieder" (<< 18x pro Jahr) ein Großkaliber-Bedürfnis aufrechterhalten?

 

Bearbeitet von Ablaze
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

Oder lager beim Kumpel. Der kann sie natürlich leihen, oder auch kaufen wenn er berechtigt ist.

Danke. Also war mein erster Ansatz gar nicht so verkehrt.

Gäbe es Gründe für die eine oder andere Variante (verkaufen und leihen vs. behalten und verleihen)?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Micha176:

DBA ist der richtige Ansatz.... anscheinend bist Du nicht bereit gegenüber dem FA Dich zu erklären...

 

Verkauf die Waffen.....

 

Ich würde mich dem FA gegenüber schon erklären, aber wozu soll ich mir das ans Bein binden? Welchen Vorteil würde der deutsche "Papier-Wohnsitz" mir denn bringen?

 

Verkaufen vs. verleihen, weil...?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Ablaze:

Danke. Also war mein erster Ansatz gar nicht so verkehrt.

Gäbe es Gründe für die eine oder andere Variante (verkaufen und leihen vs. behalten und verleihen)?

Verleihung geht nur immer für 4 Wochen. 18x schießen musst du nicht, auch nicht 12x. Das gilt nur bei der erstbeantragung. Du musst regelmäßig schießen. Was das ist, ist nicht genau definiert. Deshalb, bleibe in einem Verein und schieße im Ausland auch etwas mit Leihwaffen wenn möglich. Lass dir das von Verband dann bei Bedarf bestätigen. Bloß dem Amt keine genauen Zahlen nennen, oder welche Waffen, geht die nix an!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Micha176:

Wenn Du nachweislich mehr als 180 Tage p.A. im Ausland weilst ist das deutsche FA raus!

2. Wohnsitz bei Eltern melden, Waffen im Schrank lagern und bei einem Schützenverein einfach mal hin und wieder mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen. KK reicht.

 

 

Ein 2. Wohnsitz ohne 1. Wohnsitz in Deutschland geht nicht. Hatte ich selbst mal.

Geschrieben

1. Regelüberprüfung des Bedürfnisses alle 3 Jahre ist rechtswidrig. Existiert ein Urteil dazu.

 

2. Nach der ersten Prüfung nach 3 Jahren ab Erteilung der WBK gelten noch die bekannten 12/18 für den Fortbestand des Bedürfnisses. Sollten danach weitere Überprüfungen erfolgen, gelten geringere Voraussetzungen. Wie gering sie sein dürfen, damit der Verband dir das fortgeltende Bedürfnis bestätigt, erfragst du am besten bei deinem Verband.

Man kann ja auch Mal im Ausland ein paar Schuss machen usw.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Ablaze:

Ich habe momentan keine Pläne, noch mal nach Deutschland zu ziehen.

Dann würde ich mir überlegen, ob ich die Waffen wirklich noch dort stehen haben muß. Wenn Du nicht mehr hier leben willst (kann ich absolut nachvollziehen), wirst Du auch eher nicht hier zum schießen kommen. Dann würde ich versuchen die Waffen mitzunehmen, sobald ein fester Wohnsitz gefunden ist. Alternativ eben an einen Freund verkaufen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb Fyodor:

Dann würde ich mir überlegen, ob ich die Waffen wirklich noch dort stehen haben muß. Wenn Du nicht mehr hier leben willst (kann ich absolut nachvollziehen), wirst Du auch eher nicht hier zum schießen kommen. 

Sehe ich auch so und sagst du ja selber. Wofür dann die WBK und die Waffen behalten, wenn du sie eh kaum/nicht benutzen wirst?

Wenn dich dann doch mal das Bedürfnis (haha) überkommt, gehst du halt als Gastschütze zu deinem alten Verein oder zu einem kommerziellen Stand oder schießt Lupi.

Bearbeitet von ChrisH
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb P22:

1. Regelüberprüfung des Bedürfnisses alle 3 Jahre ist rechtswidrig. Existiert ein Urteil dazu.

 

2. Nach der ersten Prüfung nach 3 Jahren ab Erteilung der WBK gelten noch die bekannten 12/18 für den Fortbestand des Bedürfnisses. Sollten danach weitere Überprüfungen erfolgen, gelten geringere Voraussetzungen. Wie gering sie sein dürfen, damit der Verband dir das fortgeltende Bedürfnis bestätigt, erfragst du am besten bei deinem Verband.

Man kann ja auch Mal im Ausland ein paar Schuss machen usw.

 

1. Die Sachbearbeiterin beim BVA schrieb dazu:

Da ich diese Prüfung aufgrund des Zuständigkeitswechsels vorgezogen habe, ist die nächste Überprüfung (auch des Bedürfnisses) erst wieder in drei Jahren , also im März 2020.

Hatte auch einen Anwalt für Waffenrecht kontaktiert, der meinte, das ist alles schon richtig so. Wenn Berlin das lockerer auslegt, ist das deren Ding. Hast Du mehr Infos zu dem Urteil?

 

2. Nun ist ja schon die Frage, wann bei mir die "drei Jahre ab Erteilung sind". Erteilt wurde die WBK 2015, müsste also 2018 sein. Allerdings gab es durch den Wegzug den Zuständigkeitswechsel, deshalb erst wieder Regelüberprüfung 2020 (s.o.).

Ich werde mal noch mal mit meinem Verband sprechen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb ChrisH:

Sehe ich auch so und sagst du ja selber. Wofür dann die WBK und die Waffen behalten, wenn du sie eh kaum/nicht benutzen wirst?

Wenn dich dann doch mal das Bedürfnis (haha) überkommt, gehst du halt als Gastschütze zu deinem alten Verein oder zu einem kommerziellen Stand oder schießt Lupi.

Das war ja auch meine Überlegung. Bis auf den Quatsch mit der Lupi (von AR-15 ist es schon ein Unterschied).

Aber es ist halt einfach erheblich einfacher, wenn man eine WBK hat, das weiß ich noch aus den Zeiten, wo ich selbst keine hatte. Selbst wenn Mietwaffen vorhanden sind, haben Stände oft keine Kapazitäten für die Aufsicht, sprich, ohne WBK und Aufsichtsbescheinigung kann man nicht mal Waffen mieten. Ja, man kann mit Vereinskameraden schießen gehen, aber das ist alles furchtbar nervig (immer warten, bis man dran ist, etc.).

Würde deshalb schon gern wenigstens einfach Waffen auf Leihschein holen und selbst damit zum Stand fahren können, etc. - und wer weiß, vielleicht komme ich ja doch noch mal zurück, will die Waffen doch ins Ausland mitnehmen, etc.

Ich will mir halt jetzt nichts verbauen - außer es ist einfacher meinem Kumpel die Waffen zu verkaufen, dann würde ich das Geld natürlich schon nehmen.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Ablaze:

 

1. Die Sachbearbeiterin beim BVA schrieb dazu:


Da ich diese Prüfung aufgrund des Zuständigkeitswechsels vorgezogen habe, ist die nächste Überprüfung (auch des Bedürfnisses) erst wieder in drei Jahren , also im März 2020.

 

Ja das ist unzutreffend.

vor 29 Minuten schrieb Ablaze:

Hatte auch einen Anwalt für Waffenrecht kontaktiert, der meinte, das ist alles schon richtig so. 

Ohje, macht der auch Scheidung und Kündigungsschutz? 

 

vor 29 Minuten schrieb Ablaze:

WennBerlin das lockerer auslegt, ist das deren Ding. Hast Du mehr Infos zu dem Urteil?

 

Z.B hier http://schuetzenverein-bad-vilbel.de/2017/03/artikel-von-aus-bds-net-behoerde-darf-nach-65-jahren-beduerfnis-pruefen/

vor 29 Minuten schrieb Ablaze:

 

Ich werde mal noch mal mit meinem Verband sprechen.

Das wäre sinnvoll.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ablaze:

Selbst wenn Mietwaffen vorhanden sind, haben Stände oft keine Kapazitäten für die Aufsicht, sprich, ohne WBK und Aufsichtsbescheinigung kann man nicht mal Waffen mieten.

Die Qualifikation zur Verantwortlichen Aufsichtsperson hat doch nichts mit der WBK zu tun.

Ich leihe mir auch (noch) Vereinswaffen und gehe damit alleine auf den Stand.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb ChrisH:

Die Qualifikation zur Verantwortlichen Aufsichtsperson hat doch nichts mit der WBK zu tun.

Ich leihe mir auch (noch) Vereinswaffen und gehe damit alleine auf den Stand.

 

Die WBK ist doch Voraussetzung, dass einem Waffen ohne Aufsicht überlassen werden können...? Sonst ist man ja nur regulärer Gastschütze und die Aufsicht muss jederzeit eingreifen können, etc.

Die Aufsichtsbescheinigung ist natürlich nur relevant, damit man alleine auf dem Stand sein kann.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Ablaze:

Da steht doch, dass es zulässig ist...?

 

Nach 6,5 Jahren. Nicht alle 3 Jahre. Frage des Einzelfalls, ob man auch davor prüfen kann. Jedenfalls ist die Behörde durch das Urteil in der Bringschuld und muss begründen, weshalb das Bedürfnis weggefallen sein soll.

Gerade eben schrieb Ablaze:

Und bei Auswanderung gibt es ja sogar einen guten Grund, dass die Behörde vermutet, dass das Bedürfnis entfallen ist.

Ist das tatsächlich so? Woher weiß die Behörde, wie oft man in Deutschland ist, ob man an Wettkämpfen teilnimmt und dergleichen?

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