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IGNORED

Der Skipper und seine Leuchtpistole


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Geschrieben

Hallo

 

ein Bekannter von mir besitzt ein Segelboot. Er hat auch eine Leuchtpistole (Sportschütze ist er auch und nennt eini9ge Kurzwaffen sein Eigen) und auf dem Boot einen Tresor.

bisher fuhr er mit dem Boot eher in den hiesigen Gewässern und auf Tour lag die Leuchtpistole im Tresor auf dem Boot und außerhalb seiner Törns bei ihm zu Hause bei den Sportwaffen. Jetzt wird er sein Boot in Portugal auf Anker legen und hin und wieder mit dem Flieger dahin fliegen und eine Tour von da unternehmen. Was ist jetzt mit der Leuchtpistole zu beachten? Auf dem Boot im Tresor (welchem) lagern und hin und wieder mit dem Boot segeln? Oder mit nach hause nehmen und von zu Hause zum Boot mitnehmen? Aber wie? Mit dem Flieger?

Ich bin da vollkommen überfragt. Kenne mich damit nicht aus. Der Skipper gleichfalls.

Wer weiß was? Und kann es mit Gesetzestexten belegen?

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Die Leuchtpistole in den Europäischen Feuerwaffenpass eintragen lassen und fedddich. Dann gilt es nur noch die entsprechenden Richtlinien der Airlines zu beachten.

 

Gruß, Delgado

 

Nachtrag: Je nach Häufigkeit der Reisen könnten allerdings die Zusatzgebühren der Fluggesellschaften auf Dauer leicht den Wert der Leuchtpistole übersteigen. Daher würde ich mich eher um eine potugiesische Lizenz bemühen, um vor Ort etwas zu erwerben, was dann auch im Land verbleibt.

 

Bearbeitet von Delgado
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Delgado:

Die Leuchtpistole in den Europäischen Feuerwaffenpass eintragen lassen und fedddich. Dann gilt es nur noch die entsprechenden Richtlinien der Airlines zu beachten.

Und vielleicht die jeweiligen Gesetze der Länder (sofern diese Regelungen zu Signalpistolen haben), in deren Hoheitsgewässern man sich befindet...

 

Nur weil man einen EFWP besitzt, ist das keine Freikarte für beliebige Mitnahme in jedes (europäische) Land. Nur die in §32 Abs. 3 WaffG genannten Ausnahmefälle (Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen) sind von diesen Erlaubnispflichten unter bestimmten Voraussetzungen pauschal ausgenommen. Ähnlich ist das auch in vielen anderen EU-Staaten. Ob bei allen, dafür würde ich meine Hand nicht in's Feuer legen.

Je nach Gesetzeslage im Gast- oder Durchreiseland kann auch hier noch eine zusätzliche Erlaubnis für die Mitnahme notwendig sein, die dann im EFWP zu vermerken ist.

Deutschland hat die Mitnahme von Signalwaffen an Bord von Schiffen (von der Freistellung für's Fliegen steht da z.B. nichts) in den oder durch den Geltungsbereich des WaffG in §32 Abs. 5 Nr. 2 erlaubnisfrei gestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob das in jedem EU-Mitgliedsland auch so ist. Weisst Du das sicher?

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Hatten wir nicht neulich die selbe Frage, nur Griechenland betreffend?

Hallo erstezw

 

ich habe gesucht, finde aber nichts.

kannst du mir einen Tipp geben, wo das diskutiert wurde?!

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Joseg:

Warum fragt ich nicht einfach mal bei den zuständigen hier portugiesischen Behörden?

Die haben doch eh keine Ahnung. Da ist WO Expertenwissen gefragt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb steven:

Hallo erstezw

 

...

Ich finde es auch nicht wieder. Ich kann mich aber erinnern, dass irgendein Segel- oder Sportbootforum verlinkt war. Das war dann recht informativ.

 

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