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Gelbe WBK


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Geschrieben

Hallo Liebes Waffen-Forum

 

Zu meiner Person , ich bin 35 Jahre jung

bin von 2008-2014 als sportschütze in einem Verein tätig gewesen habe dann aber meine Mitgliedschaft gekündigt.

Im Jahre 2011  habe ich meine gesamten Waffen verkauft und musste da meine Grüne WBK abgeben. Meine Gelbe behielt ich. Im Jahre  2013 wurde  das Zentrale Waffenregister eingeführt das bis zum 31.12 2014 abgeschlossen sein sollte. Da ich Anfang 2014 abgemeldet wurde war ich bis dato denke ich noch nicht ins Register aufgenommen , Grund ich habe bis heute meine Gelbe WBK die nie eingezogen wurde. Seid ende 2017 bin ich wieder im Verein als Aktiver Schütze. 2016 bin ich von Stadt auf Land Gezogen ( selbe Stadt) und die Behörde wurde gewechselt was ich Per Telefonat bestätigt bekommen habe. Die jetzige Land Behörde hat aber was meine alten WBK"s betrifft keine Infos oder ob ich je Schütze war oder sachkundlich bin.

Meine Frage an Euch bevor ich selber bei der Behörde nachforsche:

 

Kann man mir da ich jetzt wieder Aktiver Schütze bin ( auch nachweislich durch DSB und Schießbuch) meine Gelbe WBK wegnehmen, da sie ja anscheinend nirgends gelistet ist?

Ich habe vor mir bis zum Sommer wieder eine Sport KK Langwaffe zu kaufen.

Danke im vorraus

 

Geschrieben

Ich würde zuerst bei der alten Behörde anrufen...denn wenn die gelbe nie von denen eingezogen wurde, hätte die schon vor langer Zeit ins NWR eingegeben werden müssen.

 

Ggf. sind die, einen freundlichen Ton vorausgesetzt, ja kulant, wenns um Bestätigung des Fortbestandes der alten WBK geht...

Geschrieben (bearbeitet)

was soll da kulant sein?

 

selbstverständlich besteht die Erlaubnis (gelbe WBK) fort. sie wurde nie widerrufen oder zurückgenommen.

 

 

der einzige Grund sie zu widerrufen wäre, dass er seit 2014 keine Waffe erworben und/oder besessen hat und ein Bedürfniswegfall angenommen wird.

ein Bedürfnis (Fortbestand) kann er ja inzwischen aber auch wieder glaubhaft machen.

bislang sah keine Behörde (weder die alte noch die neue) Veranlassung den Fortbestand seines Bedürfnisses anzuzweifeln. trotz Vereinsaustrittes.

 

inzwischen ist er wieder aktiv, inkl. Mitgliedschaft.

kauf ne Waffe auf gelb, hinterleg die vorsichtshalber solange beim Händler/Büxer/Verkäufer und melde den Erwerb an. wenn die neue Behörde noch keine Unterlagen hat, dann soll sie die bitte bei der alten Behörde eintreiben! die alte Behörde hat das weiterzureichen (Melderegister).

er kann doch nix für, wenn die alte Behörde schlampt oder ihren Pflichten nicht nachkommt (z.B. NWR).

Bearbeitet von alzi
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Geschrieben

Okay. War heute bei der alten Behörde hab den Fall geschildert und sie meinte auch das ihre Kollegin das damals verschlampt hat. Aber es kein Grund gibt das ich die gelbe WBK abgeben muss weil ich mir nichts zu Schulden hab kommen lassen. Könnte mir auch theoretisch eine Waffe kaufen , muss eben nur nachweisen das ich über 12 Monate geschossen habe.Also noch ein paar Monate warten. Ich kann zwar jetzt schon 18 Termine nachweisen. aber noch keine 12 Monate! Sie sucht mir dann wenn es soweit ist alle alten unterlagen aus dem Archiv die ich dann mit zur neuen Behörde nehme. Der Grund warum ich nicht im Waffenregister bin ist, das auf Gelb noch nie was eingetragen war.

 

Gruß

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb schubmaster:

Könnte mir auch theoretisch eine Waffe kaufen , muss eben nur nachweisen das ich über 12 Monate geschossen habe.

Wer sagt das? Die Behörde? 

Und wem ggü. nachweisen? 

 

Wenn du Inhaber ein gelben WBK bist, kannst du entsprechend der Berechtigung einkaufen.

Geschrieben

Ich hab kein Datum nur das Jahr genannt , also seit 2017 wieder. Also Kauf ich mir eine Waffe auf gelb und lass sie bei der neuen Behörde eintragen. Und die wollen nur mein Schießbuch sehen ( P22 ) ? Die prüfen doch bestimmt nach ob ich im Verein bin und wie lange...

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb schubmaster:

Also Kauf ich mir eine Waffe auf gelb und lass sie bei der neuen Behörde eintragen.

Genau. 

vor 6 Minuten schrieb schubmaster:

Und die wollen nur mein Schießbuch sehen ( P22 ) ? Die prüfen doch bestimmt nach ob ich im Verein bin und wie lange...

Dein Schießbuch geht die Behörde nichts an. Zur Vorlage bist du nicht verpflichtet. Du bist Inhaber ein gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis und kannst diese auch nutzen.

 

Wie viele Monate brauchst du denn noch? 

 

Je nachdem würde ich entsprechend kaufen und nach Erfüllung der 12 Monate unaufgefordert eine Verbandsbestätigung bzw. eine solche des Vereins über deine Eigenschaft als Sportschütze vorlegen. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schubmaster:

Die Behörde hat mir wortwörtlich gesagt das ich erst warten solle bis ich wieder ein Jahr Mitgliedschaft nachweisen kann.

Es ist wie bei Goethes Faust II. Immer wieder neue Interpretationen...hier des Waffengesetzes.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, gestern bin ich bei der Behörde gewesen um die Waffe eintragen zu lassen. Die Dame wusste auch schon das ich komme, weil ja Frankonia die Meldung über den Kauf machen muss. Sie legte mir ein schrieb vor wo drauf stand wann ich den Verein gekündigt hatte. Weiter sollte ich die Vereins Mitgliedschaft nachweisen und das ich die letzten zwölf Monate geschossen habe, sonst würde sie mir die Waffe nicht absegnen. Soviel dazu. Ich konnte meine Mitgliedschaft nachweisen. Das ich die letzten 12 Monate geschossen hatte ging aus dem Schreiben aber nicht hervor, deswegen musste ich mein Schiessbuch vorlegen und das hat der Dame gereicht. Hauptsache es hat alles geklappt. Aber danke nochmal an alle...schönes WE 

Geschrieben (bearbeitet)

Mitgliedschaft kann (bzw. muss) sie fordern, weil gelbe WBK.

 

Schießsportliche Aktivität über 12 Monate kann sie nicht einfach so fordern, ausser sie zweifelt das Bedürfnis an, das hat sie dann aber auch so zu artikulieren und sich darauf zu berufen.

12 Monate Aktivität ist bei der Beantragung einer Erlaubnis (gelbe WBK) nachzuweisen, nicht für den Erwerb einer Waffe aufgrund der Erwerbserlaubnis (gelbe WBK). und diese Erwerbserlaubnis (gelbe WBK) lag hier ja aber bereits vor!

Bearbeitet von alzi

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