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IGNORED

Verankerung Kurzwaffenschrank an Rigipswand


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eben. Wenn jetzt der 350kg-Schrank, der mit sechs M10-Schrauben verschraubt war komplett gestohlen wird, hast Du dann alle nötigen Vorkehrungen getroffen? Ganz objektiv ja wohl nicht. Und bevor Du widersprichst: Es wurden schon tonnenschwere Tresore komplett abtransportiert. Auch bei mir im Bekanntenkreis: Der Stahlkoloss wog knapp 1 Tonne, und sie haben sogar extra eine Tür breiter gestemmt. Zu ihrem Pech war das Teil leer, die Waffen waren im Nebenraum in viel leichteren Tresoren untergebracht. Wo zieht man da die Grenze? Nein, die Sicherheitsstufen sind ausdrücklich vom Gesetzgeber genannt worden. Die sind ausreichend.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Flohbändiger:

...

die Herren Einbrecher deinen 55 kg schweren, nicht verankerten 0-Schrank einfach und problemlos aus dem Haus tragen, dann stellt sich deine Behörde im Nachhinein möglicherweise schon die Frage, ob du die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hast, um das zu verhindern.

...

Und wenn sie die Schraube samt Dübel aus der Wand hebeln und den Tresor wegtragen wars auch nicht ausreichend?

Und wenn sie den einbetonierten Tresor aus der Wand stemmen und wegtragen wars auch nicht ausreichend?

Und wenn sie den 300kg-Tresor rausschafen wars auch nicht ausreichend?

 

Im Gesetz steht unter 200kg ist möglich. Von Anschrauben steht da nix. Die Vorkehrung gegen das Wegtragen ist die Haustür. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

 

Gruß

 

Sigges

 

Nachtrag: Zu langsam getippt, Fyodor war schneller ..... <_<

Bearbeitet von Sigges
Nachtrag ...
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Geschrieben

Wieso sollte ich euch widersprechen? Natürlich wurden auch schon tonnenschwere Tresore abtransportiert. Einen 100%-igen Schutz gibt es nicht, dass weiß m.E. auch der Gesetzgeber. Außerdem habe ich auch nicht behauptet, dass mit den "erforderlichen Vorkehrungen" ein 100%iger Diebstahlschutz gemeint ist.

Aber wenn man mit zwei kleinen Dübeln die Wahrscheinlichkeit, dass der Tresor mitgenommen wird, zumindest auf einen geringen Prozentsatz senken kann, dann ist das aus meiner Sicht nicht unverhältnismäßig und reicht dem Gesetzgeber oder der betroffenen Behörde möglicherweise auch schon aus.

 

Geschrieben

Vor allem ist das wieder so eine substanzlose "herausgelesene" (Kristallkugel?) Interpretation eines dafür bekannten Forumsmitglieds. 

Hatten wir doch erst kürzlich hier, bin nur zu faul zum suchen. 

 

Kurz gesagt, wie üblich Nonsens. 

 

Mittlerweile glaube ich, wenn ich für jede solche Interpretation desselben 5€ bekäme, wäre mein Jahresurlaub schon bezahlt...

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor einer Stunde schrieb Sigges:

Die Vorkehrung gegen das Wegtragen ist die Haustür. 

Eine weitere zusätzliche Vorkehrung gegen das wegtragen ist das Gewaltmonopol des Staates. 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Flohbändiger:

...

Aber wenn man mit zwei kleinen Dübeln ...

 

Lies Dich mal ein, was "zwei kleine Dübel" halten  - und was nicht!

Es gibt Lastentabellen, zumind. von den namhaften Herstellern.

Wenn man nicht Beton oder wenigstens Voll-Ziegel oder -KS hat, schaut man relativ alt aus.

Selbst mit Verbundmörtelankern wird es in "normalem" Mauerwerk durchaus ziemlich eng!

 

 

Grüße

 

Iggy

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