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Geschrieben

Hallo erstmal an alle, ich bin neu in dem Forum.

Ich habe den kleinen Waffenschein, was genau muss denn bei amtlichen Eintragungen hin?

Muss da die SSW eventuell eingetragen werden?

Mit freundlichen Grüßen 

 

Übere eure Antworten werde ich mich sehr freuen, danke in Vorraus !

Geschrieben

Wann wurde der Schein denn erteilt? Früher hat man die Fomulare der "großen" Waffenscheine genommen, und mit viel Liebe und der Schreibmaschine einen "kleinen" daraus gemacht. Das hat zu einer interessanten Variantenvielfalt geführt (mit eingetragenen Waffenmodellen oder ohne, mit Auflagen oder ohne,...) Inzwischen gibt es ja eigene Formulare für den Kleinen WS, da sollte der Wildwuchs geringer sein. Wobei zum Beispiel in Hamburg die Auflage "Waffe muss verdeckt getragen werden" schon fest eingedruckt ist. Keine Ahnung wie das woanders aussieht.

Geschrieben

Deine Waffen müssen in den Schein nicht eingetragen werden, es ist keine Waffenbesitzkarte.

 

Der kleine Waffenschein ist halt nur so eine „Seht, wir tun was!“-Maßnahme, die keiner braucht.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb frosch:

Normal keine Eintragungen; keine Auflagen.

 

frogger

Eben. Der Teil, wo man was eintragen würde, wenns der richtige wäre, wird breit ausgeixxxxt

Geschrieben

Wie auch in der WBK bietet dieses Feld der Waffenbehörde die Möglichkeit, eine Auflage einzutragen wie z.B. über das oben schon erwähnte nur verdeckte Führen bzw. halt ganz speziell für den Einzelfall auch andere, nach § 9 WaffG relevante Dinge.

 

Spannend wäre mal, einen "gemeinsamen KWS" auszustellen, also mit zweiter Person auf der Rückseite, um Kosten zu sparen. :-)

Geschrieben

Solange der Erwerb und Besitz von SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis für Volljährige generell erlaubnisfrei ist, macht das nicht wirklich Sinn. Der KWS gilt ganz allgemein für diese Waffengattung. Deshalb findet sich in den 2012 via WaffVordruckVwV geschaffenen amtlichen Vordrucken (zuvor wurde das Formular Waffenschein entsprechend angepasst) auch keine Zeile für Waffeneintragungen.

Geschrieben

Das macht auch mit Registrierung keinen Sinn.

 

Ist es denn wichtig für die öffentliche Sicherheit, dass der Delinquent wirklich nur eine im WS aufgeführte SRS führen darf und nicht etwa die baugleiche andere, mit den gleichen Prüf- und Zulassungszeichen? Für die er auch besitzberechtigt ist.

 

 

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