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Schießbuch-Vorlage


Gast

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Wir haben ( DSB seitig ) in Niedersachsen, schon vor ein Paar Jahren, in Rahmen einer Ausbildertagung Waffensachkunde, darüber diskutiert, die Schützen zur Führung eines Schießbuchs zu verpflichten.

Ergebnis natürlich nein. Es gibt hierfür keine rechtliche Grundlage. Wir empfehlen natürlich Seine Führung.

Außerdem, diese 12/18 (gibt sowieso nur noch die 18) Regelung gilt nur für den Ersterwerb einer Waffe. Der Austausch eines defekten "Sportgeräts" bedeutet aber eindeutig die Aufrechterhaltung eines Bedürfnis.

D.h. überspitzt gesagt, einmal im Jahr die Vereinsmeisterschaft mitschießen, reicht.

Unser Vereisvorsitzender, in NRW wohnhaft, hat sich die Vortdauer seines privaten des Bedürfnis selbst bestätigt. Wurde so akzeptiert.

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vor 17 Stunden schrieb Joe07:

@MarkF danke für deine korrigierenden bzw. ergänzenden Zeilen.

 

Das für Waffenrecht und Jagdrecht getrennte Senate zuständig sind war mir nicht bekannt.

 

 

Gerne. Ein Druck auf den richtigen Knopf wäre noch besser ;-).

Da es hier zentral um waffenrechtliche Fragen ging war dies auch einer der Rügen und Argumente bei den Verfassungsbeschwerden - Verstoß gegen das Grundrecht auf den eine Entscheidung durch den gesetzlichen - also zuständigen - Richter. Aber das wird in Karlsruhe alles nicht so eng gesehen, zumindest dann, wenn man es nicht will. Andernfalls hätten ja die Mehrzahl der Verfassungsbeschwerden Erfolg und wer will das schon ...

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vor 5 Stunden schrieb Joe07:

Nachstehende Vorschriften wurden mir unter die Nase gehalten: 

 

§ 39 (1) i. V. m. § 15 (1) Nr. 7 b) WaffG

 

 

Käse, da nur für die ersten drei Jahre nach WBK-Erteilung für die danach gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG relevant. im o.g. 7b stehen genau diese drei Jahre drin. Also was soll das ?

 

Für das Bedürfnis danach gibt's erst mal nach § 15 Abs. 5 WaffG die Meldepflicht des Schützenvereines über ein evtl. Ausscheiden eines WBK-Inhabers. Kommt von da nix, kann die Waffenbehörde also erst mal von weiterer Aktivität ausgehen. Nur ANLASSBEZOGEN (z.B. Vereinswechsel, Umzug in größere Entfernung, konkrete Hinweise Dritter o.ä.) haben bei Sportschützen nach den ersten drei Jahren weitere Bedürfnisprüfungen zu erfolgen.

 

In BW wurde das übrigens zur Klarstellung nochmals in die Vollzugshinweise zum WaffG gegossen...

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vor 20 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Käse, da nur für die ersten drei Jahre nach WBK-Erteilung für die danach gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG relevant. im o.g. 7b stehen genau diese drei Jahre drin. Also was soll das ?

 

 

Deckt sich mit der Aussage meiner Sachbearbeiterin LR Gotha, die sagte auch Überprüfung bei Neuschützen die Ersten 3 Jahre, Altschützen nicht vorgesehen, Aussage vom Mai 2017.

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vor 6 Stunden schrieb Tyr13:

Für besonders Bürgerfeindliche Behörden geben die Verbände (zumindest mein LV4) auch (in diesem Fall kostenfreie) Verbandsbescheinigungen aus. Lob.

 

Andererseits ist der SB für normale Angelegenheiten ein sehr korrekter, zuvorkommender und hilfsbereiter Mensch der Dienst am Bürger leistet. Leider geht er bald in Ruhestand. :sad: 

 

Ich hoffe nur das ein adäquater Nachfolger kommt. 

 

:unsure: 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Also was soll das ?

 

Den Leuten die Waffen abnehmen, ich kenne selbst viele ehemalige Waffenbesitzer welche dank der Arbeit dieser extra dafür geschaffenen Stelle ihre Waffen abgegeben haben weil sie nicht nachweisen konnten und wollten das sie oft genug wie gefordert im Jahr Schiessen gehen. Altersgründe, gesundheitliche Gründe, Familie, Arbeit, etc. und dann vor der Behörde eingeknickt sind. "Dann gebe ich die halt ab und habe meine Ruhe." 

 

 Die meisten davon waren Gelegenheitsschützen die teils über Jahrzehnte geschossen haben. 

 

 

Bearbeitet von Gunny Highway
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vor 16 Stunden schrieb derholzhaeuser:

D.h. überspitzt gesagt, einmal im Jahr die Vereinsmeisterschaft mitschießen, reicht.

Wobei man ja durchaus auch ein paar Male zu einem Match gehen kann. Einen Vorteil hat der deutsche Bedürfnisunsinn gegenüber der Lage bei den Amis: Die Motivation, zumindest gelegentlich Wettbewerbe zu schießen, steigt. In meinen Gefilden machen das nur die ganz Harten (weil man halt auch ohne Verband Spaß- und mit Freunden um die Wette schießen darf, so daß Regelbücher und Punktestände mehr für die Leistungsgeilen sind). :lol:

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vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Wobei man ja durchaus auch ein paar Male zu einem Match gehen kann. Einen Vorteil hat der deutsche Bedürfnisunsinn gegenüber der Lage bei den Amis: Die Motivation, zumindest gelegentlich Wettbewerbe zu schießen, steigt.

Und was genau ist da jetzt der "Vorteil"?

Was macht einen Schützen, der Wettkämpfe schießt wichtiger/besser/"guter" ;-) als einen Schützen, der "ohne Verband Spaß- und mit Freunden um die Wette schießt"? Meiner Meinung nach nichts, aber so gar nichts und das sage ich als Schütze, der bis zur DM fast alle Disziplinen auf Wettkämpfen schießt und dabei neben viel Spaß auch viel Aufwand hat. Die Schützen, die auf Matches gehen sind nicht "besser" als die, die darauf verzichten. O.K., evtl. schießen Sie besser, aber auch das ist nicht immer so. ;-)

Der deutsche Bedürfnisunsinn hat maximal den "Vorteil", dass darüber (faktisch eine Zwangsmitgliedschaft in den Verbänden) eine Finanzierung der Verbände und damit eine, zumindest teilweise, Finanzierung der "Wettkampfstruktur" in Deutschland für die aktiven Wettkampfschützen erfolgt. Und das sehe ich nur bedingt als Vorteil, da ich der Meinung bin, jeder sollte selbst seine, von Ihm verursachten Kosten, tragen.

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vor 13 Stunden schrieb Gunny Highway:

 Die meisten davon waren Gelegenheitsschützen die teils über Jahrzehnte geschossen haben

 

Da käme dann aber eine begründete Ausnahme nach § 45 Abs. 3 WaffG ganz klar in Betracht ! Manche Waffenbehörden haben das Wort Ausnahme aber offenbar überhaupt nicht in ihrem Wortschatz...

 

P.S.: Bei Deinem Profilbild denke ich jedes mal an den geilen Film Avatar. Spielst Du im zweiten Teil auch wieder mit ?

Bearbeitet von Sachbearbeiter
P.S.: :-)
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