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IGNORED

Wechselsystem auf Erben-WBK?


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Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb VP70Z:

Ist Dir grün ausgegangen?

Nö, das stand mal in einem Bericht über Erbwaffenblockiersysteme. Diese sollten jegliche Manipulation unmöglich machen, auch das Bewegen des Verschlusses und das Zerlegen. 

Ob das wirklich so ist weiß ich nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb erstezw:

Wenn die Grundwaffe blockiert ist - welchen Sinn macht ein WS? Dann kriegt man das Oberteil ja gar nicht mehr runter...

Aber nur wenn das eine wirklich funktionierende Blockierst Stempel eingebaut ist. 

Beim Arschatixdildo kannst Du wechseln bis die schwarte kracht. 

Mit dem Sperrelement muss ja auch ein separates Ws selbst blockiert werden; beim funktionierenden System ist ein Ws quasi "mitblockiert" .

Bearbeitet von BlackBull
Geschrieben

mit den Dingern werden doch nur Lauf und Patronenlager blockiert.

 

vor 3 Stunden schrieb erstezw:

Nö, das stand mal in einem Bericht über Erbwaffenblockiersysteme. Diese sollten jegliche Manipulation unmöglich machen, auch das Bewegen des Verschlusses und das Zerlegen.

 

Papier ist geduldig. Die Dinger sind ja auch nicht für die Sicherheit da, sondern um die Leute - über den Geldbeutel und den bürokratischen Aufwand - zu vergrätzen!

 

 

son Sperrelement juckt eine Walther GSP beispielsweise mal garnix, da kannst nach Belieben wechseln ohne den Verschluß auch nur zu berühren.

bei ner 1911er sollte man problemlos den Lauf samt Sperrelement wechseln können.

 

auch im LW-Bereich fallen mir da unzählige Möglichkeiten ein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb alzi:

mit den Dingern werden doch nur Lauf und Patronenlager blockiert.

...

DAS gilt nur für die genannten A...x Sperrelemente. 

Das verfügbare mechanische System verhindert auch das zerlegen und Aufbringen eines WS. 

Daher muss bei Vorhandensein eines WS zu einer Erbwaffe bei Blockierung mit dem mechanischen system das WS auch nicht mehr separat blockiert werden. 

Bearbeitet von BlackBull
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb BlackBull:

Das verfügbare mechanische System verhindert auch das zerlegen und Aufbringen eines WS.

auch bei ner GSP?

dann müsste ja mit dem "mechanischen System" der Verschluß teilweise offen gehalten und zusätzlich das Auswurffenster oder der Magazinschacht mitblockiert werden. da wären ja (Waffen-)Modellspezifische Systeme notwendig, wovon ich bislang noch nix gelesen habe.

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb alzi:

auch bei ner GSP?

dann müsste ja mit dem "mechanischen System" der Verschluß teilweise offen gehalten und zusätzlich das Auswurffenster oder der Magazinschacht mitblockiert werden. da wären ja (Waffen-)Modellspezifische Systeme notwendig, wovon ich bislang noch nix gelesen habe.

Nicht für KK.

Geschrieben

und B 12-01 für LW

 

 

beides seit 2012 .... soviel zu "gibts nicht"!

 

 

... wie der doofe alzi immer schreibt: lesen bildet ...

danke @Bautz, endlich noch jemand der die Seite kennt.

Geschrieben

Ganz ehrlich: ich will sie nicht kennen und möchte auch nicht, das jemals jemand da nachlesen *muss*. So aus Spaß oder Interesse kann man sich das natürlich antun...

 

 

Geschrieben

Seit fast drei Jahren tut sich da eh nix mehr und da sich kaum ein sachkunde- und bedürfnisloser Erbe die Blockierung antut, wird das wohl auch so bleiben. Wenn es Ziel des Gesetzgebers war, auf diese Weise künftigen Erbwaffenbesitz drastisch zu minimieren, wurde das erreicht. Andernfalls wäre es an der Zeit, die Blockierpflicht wieder aufzuheben und beispielsweise eine spezielle Sachkundeprüfung für solche Erben ins Leben zu rufen. Wäre einfach und zielführend und könnte z.B. von den nach § 3 Abs. 2 AWaffV staatlich anerkannten Sachkundeausbildern vermittelt werden.

 

Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, warum ein solcher Erbe ergänzend zur ohnehin bestehenden Tresorpflicht noch weitere Hürden übersteigen muss, da er nicht mal eine Munitionsbesitzberechtigung hat und seine Erbwaffen maximal als Schlagstock benutzen kann.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, warum ein solcher Erbe ergänzend zur ohnehin bestehenden Tresorpflicht noch weitere Hürden übersteigen muss, da er nicht mal eine Munitionsbesitzberechtigung hat und seine Erbwaffen maximal als Schlagstock benutzen kann.

Weil.

 

Aber irgendeinen Untertan wird es auch hier geben, der das ganz toll findet. Es könnte ja sonst jeder kommen...

 

In anderen Ländern Europas stellt sich die Frage, ob jemand eine unblockierte Waffe besitzen darf gar nicht. Da ist das selbstverständlich.

Geschrieben

Weil der bundesdeutsche Herrschende keine bewaffneten Untertanen möchte und Erben überhaupt nicht in das Netz der sozialen Kontrolle wie Jäger und Sportschützen, aber auch Sammler, eingebunden sind und sozusagen unter dem Horizont segeln. Am liebsten würde man die Erbwaffen ganz wegnehmen, aber das wäre wegen Art.14 GG schwierig - und warum sich da unnötig mit dem BVerfG anlegen, da schafft man lieber zusätzliche technische Hürden, die ja das Eigentum nicht zu sehr beeinträchtigen, und zugleich etwas wirtschaftsfördernd sind. Die fehlende Munition ist kein Problem - im Fall der Fälle läßt sich die Mun leichter beschaffen als eine Schußwaffe.

Zitat

 

 

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