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IGNORED

Antrag Kleiner Waffenschein


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Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Racebike998:

Er ist Bedürfnis frei und die Frau will einfach keinen Antrag annehmen !

Es ist ein Antrag, sie muss ihn annehmen.
Sie muss ihn nur nicht positiv beantworten,  weil auch die negative Antwort kostet Gebühren.

Nennt doch einfach einen sinnigen Grund, dann kommen auch keine Rückfragen oder Versuche euch das auszureden.

So lange ihr nichts auf dem Kerbholz habt und die letzten Wochen nicht durch Rasen und Überfahren roter Ampeln aufgefallen seid,

bzw. polizeibekannte Aggressoren seid, gibt es für sie keinen rechtssicheren Grund den KWS abzulehnen.

Ich sie führen will ist auch so eine Sache, es gibt kein Grundrecht auf das Tragen von Waffen irgendwelcher Art.

Einschreiben könnt ihr euch sparen, ist keine wirklich rechtssichere Überstellung, wirklich Bestand vor Gericht für einen Bürger ist persönliche Übergabe durch Boten nebst Unterschrift.
Mussten wir leidvoll erfahren. Hat uns ne Menge Geld gekostet.
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb supermeier:

Sie muss ihn nur nicht positiv beantworten

doch MUSS sie, solange keine (straf-) rechtlichen dinge dagegen sprechen!!!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Naja, z.B. dauerhaftes Fehlverhalten im Straßenverkehr kann Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen lassen,

und ohne Zuverlässigkeit keinen KWS.
Oder die Ankündigung zu Silvester auf der Straße damit schießen zu wollen, ist wie die Ankündigung mit Hilfe
des KWS etwas Verbotenes tun zu wollen.
Dann darf sie nicht nur, sie muss sogar verweigern.
 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb supermeier:

Einschreiben könnt ihr euch sparen, ist keine wirklich rechtssichere Überstellung, wirklich Bestand vor Gericht für einen Bürger ist persönliche Übergabe durch Boten nebst Unterschrift.

Ob es deswegen in Buntland Landratsämter gibt, deren Pförtner eben das quittieren verweigert? Zustellung per Gerichtsvollzieher sollte auch noch eine Option sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann wäre der Pförtner im Falle eines Falles der Dumme, bei Angeboten für Baumaßnahmen die verschwinden kann das ganz schön teuer werden.

Vor Gericht hat man uns gesagt, nur persönliche Zustellung and die betroffene Person mittels Unterschrift der betroffenen Person gelte als wirklich zugestellt.
Dann steht immer noch der Inhalt zur Diskussion.

Die Ämter haben es da irgendwie einfacher, Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, auch wenn der Brief nie ankommt.

Bearbeitet von supermeier
Geschrieben

Also die Sache mit dem blockenden Sachbearbeiter beim KWS kenne ich auch von einem Freund, der in einer Nachbarstadt wohnt.

Der dortige Sachbearbeiter ist für seine Eigentümlichkeiten auch bekannt und hat ihn bei Erst-Antragstellung einfach weg geschickt.

 

Es war nur ein kurzer Spass, als ich ihn beim nächsten Amtsbesuch begleitet habe.

Außer der Entbietung des Tagesgrußes und meiner Vorstellung als "Beistand" habe ich nichts weiter gesagt...

 

Den Antrag auf den KWS habe ich an den Sachbearbeiter übergeben und dann auch schon wieder "Tschüß" gesagt.

 

5 Wochen und 50 Euro später konnte sich mein Freund den KWS abholen. Das war´s.

 

frogger

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb supermeier:


Nennt doch einfach einen sinnigen Grund, dann kommen auch keine Rückfragen oder Versuche euch das auszureden.

Wenn man keinen Grund angeben muss - wieso sollte man dann einen angeben, der gerade Rückfragen auslösen kann?

 

vor 10 Stunden schrieb supermeier:

Ich sie führen will ist auch so eine Sache, es gibt kein Grundrecht auf das Tragen von Waffen irgendwelcher Art.

Jo, genau dafür gibt's den KWS. Vorher war das eine Selbstverständlichkeit. 

Auch jetzt hat man darauf einen Anspruch, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt. Auch wenn es dem Sachbearbeiter nicht so gefällt. 

 

vor 10 Stunden schrieb supermeier:


Einschreiben könnt ihr euch sparen, ist keine wirklich rechtssichere Überstellung, wirklich Bestand vor Gericht für einen Bürger ist persönliche Übergabe durch Boten nebst Unterschrift.
Mussten wir leidvoll erfahren. Hat uns ne Menge Geld gekostet.

 

vor 7 Stunden schrieb supermeier:


Vor Gericht hat man uns gesagt, nur persönliche Zustellung and die betroffene Person mittels Unterschrift der betroffenen Person gelte als wirklich zugestellt.
Dann steht immer noch der Inhalt zur Diskussion.

Deshalb Einschreiben-Einwurf, Brief packt ein Zeuge ins Kuvert und gibt es bei der Post auf. Zugang wird durch die Sendungsverfolgung betätigt, Inhalt kann der Zeuge bestätigen. 

 

vor 7 Stunden schrieb supermeier:

Die Ämter haben es da irgendwie einfacher, Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, auch wenn der Brief nie ankommt.

Nö, die tragen grundsätzlich die gleiche Beweislast im Bestreitensfall (§ 41 II 3 LVwVfG)

Etwas anderes ist die Zustellung mit PZU. 

Geschrieben

Was der Zeuge bestätigt ist wurscht, hatten wir.
Auf dem Weg zur Post kann der Zeuge es vertauscht haben, hat man uns erklärt.
Aber das führt zu weit.

Der SB kann und darf Rückfragen stellen und auch je nach Antwort die Zuverlässigkeit in Frage stellen,

bzw, es zur Prüfung weiterleiten.
Darum eine sinnvolle Begründung, dann kann er nicht gegenreden und muss, bei Zuverlässigkeit ausstellen.

Dass auf dem einen oder anderen Amt SB sitzen die sich für the King of The Weapon halten,

kennen wir zur Genüge. Da muss man dann halt etwas gefestigt, am besten mit Wissen der Paragraphen auftreten.
Und gar nicht auf Gespräche einlassen, kurz und sachlich  antworten, mehr nicht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb supermeier:

Was der Zeuge bestätigt ist wurscht, hatten wir.
Auf dem Weg zur Post kann der Zeuge es vertauscht haben, hat man uns erklärt.
Aber das führt zu weit.

Da ist dann etwas deutlich schief gelaufen bei der Zeugenaussage.bzw. dessen Vernehmung. Aber egal, anderes Thema. 

 

Zitat

 

Der SB kann und darf Rückfragen stellen und auch je nach Antwort die Zuverlässigkeit in Frage stellen,

bzw, es zur Prüfung weiterleiten.

Natürlich kann er fragen stellen - nur zu gesetzlich nicht erforderlichen Antworten ist man nicht verpflichtet. 

Der Verwendungszweck geht ihn einfach nichts an, Punkt. Typisch deutsch und besonders in Bezug zu Waffen. Stellt euch dochmal solche Nachfragen nach dem Zweck bei anderen Erlaubnissen vor....

("Sie wollen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis einen V 12 Benzinschlucker fahren? Wissen Sie denn nicht.... Bla... Fasel.. Umwelt, Klimaerwärmung mimimi")

 

Zitat

 

Und gar nicht auf Gespräche einlassen, kurz und sachlich  antworten, mehr nicht.

 

Genau.

Geschrieben
Am ‎15‎.‎12‎.‎2017 um 08:02 schrieb karlyman:

Und dann kann ein solcher Sachbearbeiter durchaus mal ganz schnell weg vom betreffenden Schalter bzw. Büro, und in anderer Verwendung, sein.

Damit wieder Ordnung (und in Bezug aufs Publikum auch Ruhe) in den Laden kommt.

Jepp, der nächste Termin ist dann in 6 Monaten!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb VP70Z:

Mit Pralinen und Sekt vorbei  schleimen liegt halt nicht jedem. Und das ist gut so.

Zu DDR-Zeiten haben wir im Landmaschinenkombinat Alt-Glienicke einen langjährigen Diebstahlskomplex aus Bürotresoren klären können.

Der Generaldirektor überreichte damals jedem eine Flasche "Jack-Daniels", da wußten wir noch gar nicht was das war.

Die Zeiten waren seit der Wende vorbei, bei meiner Frau in einer größeren Wohnungsbaugesellschafft staunte ich schon was man so alles übergeben konnte, sie wurden dann am Jahresende gerechtbis zu einer gewissen Zeitgrenze, da merkte man dass die Handwerkergeschenke zu viel wurden.

Wo blieben sie dann aber?

 

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Zitat

Die Zahl der sogenannten kleinen Waffenscheine ist in Nordrhein-Westfalen erneut gestiegen.

Zitat

Besser sei es, Passanten um Hilfe zu bitten oder akustische Signalgeräte mitzunehmen.

Ist eine Schreckschusswaffe kein akustisches Signalgerät? Und welche Passanten soll man nachts um 3 in einer einsamen Seitengasse um Hilfe bitten??

 

Quelle:

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/kleiner-waffenschein-mehr-schreckschusspistolen-und-pfefferspray-in-nrw-aid-1.7319610.amp

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