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Soviel zum Thema Datenschutz und Tilgungsfristen


Gast

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http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html

 

Vielleicht trennen sich heute wenigstens einige von der Traumvorstellung, dass ihre Einträge bei diversen Behörden getilgt und gelöscht werden.

Es wird rein gar nichts gelöscht. Niemals. Im Gegenteil. Es gibt sogar ewig zurückliegende Einträge, die gar erstunken und erlogen und damit schlichtweg falsch sind. Ein datenschutzrechtliches Desaster ist das

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vor 2 Stunden schrieb renado:

http://www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-datenschuetzer-101.html

 

Vielleicht trennen sich heute wenigstens einige von der Traumvorstellung, dass ihre Einträge bei diversen Behörden getilgt und gelöscht werden...

 

Eigentlich vollkommen egal da sie nicht mehr gegen dich verwendet werden dürfen/können. Mit Traumvorstellung hat das nicht wirklich was zu tun. Sollte es trotz dem passieren, weil ein Behördenmitarbeiter diese Daten illegal verwendet, dann dagegen Klagen. Eine WBK z.B. kann dir wegen nicht fristgerechter Tilgung oder gar illegaler bestehender Eintragung nicht versagt werden.

 

Bearbeitet von Nakota
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@Nakota

Selbstverständlich dürfen die Daten nach Ablauf der Tilgungsfrist nicht mehr gegen den Betroffenen verwendet werden. Aber zur Entwicklung etwaiger Ermittlungsstrategien sind alte Erkenntnisse immer hilfreich. Deshalb werden sie auch nicht vernichtet.

 

Also am Besten immer schön sauber bleiben und sich nichts zu Schulden kommen lassen und keine Seiltänzerei auf den Grenzen zwischen legal und illegal.

 

 

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vor 13 Stunden schrieb Joe07:

... Also am Besten immer schön sauber bleiben und sich nichts zu Schulden kommen lassen und keine Seiltänzerei auf den Grenzen zwischen legal und illegal.

 

 

 

Hatte nicht vor mich zu beschmutzen. Aber einen Zusammenhang sehe ich nicht. Es geht doch um alte Daten wie im Fall des Journalisten. Der hatte sich, wie festgestellt wurde, ja auch nicht beschmutzt sondern man hat ihn beschmutzt. Wenn ich mich beschmutze, muss ich mit den Konsequenzen leben, das ist klar. Und dann sind eventuelle Einträge da und dort "natürlich" berechtigt. Illegale Daten sind mir erstmal schnuppe und die damit verbundenen Ermittlungsstrategien.

Bearbeitet von Nakota
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vor 16 Stunden schrieb Nakota:

 

Eigentlich vollkommen egal da sie nicht mehr gegen dich verwendet werden dürfen/können.

 

Ja, das Thema Beweisverwertungs-Verbote.

Es gibt Länder dieser Erde (vor allem eines über dem Atlantik drüben fällt mir ein), da werden diese, so mein Eindruck, deutlich stringenter beachtet als hier.

 

Nicht, dass ich unser Justizsystem für schlecht halte. Aber dieser Punkt ist in D m.E. ein ziemlich "weicher" Punkt.

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vor 19 Stunden schrieb Nakota:

Eine WBK z.B. kann dir wegen nicht fristgerechter Tilgung ... nicht versagt werden.

 

Dazu empfehle ich einen Blick in das Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

Ergänzend zum § 51 (Verwertungsverbot) sollte man auch den § 52 "Ausnahmen" kennen:

 

Zitat

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

(Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
§ 52 Ausnahmen

(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn

...

4. die betroffene Person die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn die betroffene Person die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt oder ...
 
Da ja bereits obergerichtlich festgestellt wurde, dass von privatem Waffenbesitz eine grundsätzliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, muss eine Erlaubnisbehörde sich im Bedarfsfall nicht einmal besonders anstrengen um ein "no go" zu verhängen.
 
CM
Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 23 Stunden schrieb renado:

Vielleicht trennen sich heute wenigstens einige von der Traumvorstellung, dass ihre Einträge bei diversen Behörden getilgt und gelöscht werden.

Es wird rein gar nichts gelöscht. Niemals. Im Gegenteil. Es gibt sogar ewig zurückliegende Einträge, die gar erstunken und erlogen und damit schlichtweg falsch sind. Ein datenschutzrechtliches Desaster ist das

Meine Warnungen oder Empfehlungen führten meistens bis zur Verwarnung o.ä.!

Auch Goggel löscht nie, einmal drin immer drin.

Wenn dann erst mal ein Verdacht "gestrickt" wird kann man gegen die Behörde klagen, wer dann aber Recht bekommt?

Naja, es wird gleich einer sein "Verwaltungs-Pferd" satteln und seine Überzeugungen präsentieren, aber über seine Erfolge bin ich mal gespannt, bisher reichte es nur eben bis zu ........., hab ich vergessen!?:crazy::beach:

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cartridgemaster,

am §52 haben sich ja schon öfters unsere Geister geschieden. §52 sagt nicht, dass alle Daten auch entgegen dem Gesetz zum BZR, auf Ewig aufgehoben werden um auf sie zurückgreifen zu können. §52 sagt

und Akten sind hier in Papierform gemeint. Und wie gesagt "Können verwendet werden" wird aber so einfach nicht sein.

Bearbeitet von Nakota
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vor 6 Minuten schrieb Nakota:

......und Akten sind hier in Papierform gemeint. Und wie gesagt "Können verwendet werden" wird aber so einfach nicht sein.

Jeder Sachbearbeiter fertigte Retente zu Vorgängen an, die dann auf den Dienststellen lagern, mit der Einführung von PC-Programmen ist die Lagerkapazität enorm.

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vor 23 Stunden schrieb Nakota:

Eigentlich vollkommen egal da sie nicht mehr gegen dich verwendet werden dürfen/können.

 

Verstehe ich nicht.

 

Im Falle der G20 wurden diese doch gegen die Journalisten verwendet. Das das nicht so hätte passieren dürfen, nutzt im Nachhinein gar nichts. Dass man sich da im Recht fühlen darf, ist nur theoretisch von Bedeutung.

Bearbeitet von knight
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Am 30.8.2017 um 17:23 schrieb Nakota:

 

Eigentlich vollkommen egal da sie nicht mehr gegen dich verwendet werden dürfen/können. Mit Traumvorstellung hat das nicht wirklich was zu tun. Sollte es trotz dem passieren, weil ein Behördenmitarbeiter diese Daten illegal verwendet, dann dagegen Klagen. Eine WBK z.B. kann dir wegen nicht fristgerechter Tilgung oder gar illegaler bestehender Eintragung nicht versagt werden.

 

So viel ich weiß, stimmt das nicht ganz. Mitarbeiter der Behörde können die WBK auch verweigern, wenn ihnen z. B. Fakten bekannt werden, die eigentlich schon hätten gelöscht werden sollen und die die Zuverlässugkeit in Frage stellen.  Weiß jemand näheres dazu oder ist diese Info falsch? Bin mir nicht ganz sicher.

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Jeder Sachbearbeiter fertigte Retente zu Vorgängen an, die dann auf den Dienststellen lagern, ...

... die nach einer Frist von längstens 5 Jahren aus den Akten zu entfernen bzw. in digitalen Akten zu löschen sind.

Ein Blick in das VerwVerfG des jeweiligen Bundeslandes gibt hier entsprechende Aufklärung.

 

CM

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Beispiel habe ich doch oben beschrieben (§52):

 

Im WaffG ( § 44a ) gibt es eine Änderung

 

Zitat

(3) Für die Waffenherstellungsbücher beträgt die Aufbewahrungsfrist mindestens 30 Jahre. Für alle anderen
Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 einschließlich der Einfuhr- und Ausfuhraufzeichnungen beträgt die
Aufbewahrungsfrist mindestens 20 Jahre. Für Unterlagen nach Absatz 1 Satz 2 beträgt die Aufbewahrungsfrist
fünf Jahre.

 

aber nicht verwechseln mit illegalen Daten von denen wir hier reden. Die 5 Jahresfrist bezieht sich auf waffenrechtliche Erlaubnisse aber es gibt auch hier eine Löschfrist.

 

knight,

 

die haben illegal gehandelt. Dagegen ist kein Kraut gewachsen.

 

Uwe Wiitenburg,

 

wenn es im rechtlichen Rahmen ist.

 

 

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vor 8 Stunden schrieb Nakota:

 

Hatte nicht vor mich zu beschmutzen. .... Illegale Daten sind mir erstmal schnuppe und die damit verbundenen Ermittlungsstrategien.

 

 

Hatte ich auch nicht behauptet. Meine Aussage steht im Zusammenhang mit einer etwaigen Auslegung waffenrechtlicher Angelegenheiten auf der Grenze zwischen legal und illegal.

 

 

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vor 15 Stunden schrieb cartridgemaster:

... die nach einer Frist von längstens 5 Jahren aus den Akten zu entfernen bzw. in digitalen Akten zu löschen sind.

Ein Blick in das VerwVerfG des jeweiligen Bundeslandes gibt hier entsprechende Aufklärung.

 

CM

Retente befinden sich nicht in den Akten, sondern auf den Dienststellen und den Unterschied zwischen Theorie und Praxis brauch ich wohl nicht weiter erläutern.

Siehe auch hier:

https://www.morgenpost.de/politik/article211776443/Warum-das-Datennetz-des-Staates-unsere-Sicherheit-gefaehrdet.html

 

 

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