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IGNORED

Waffe innerhalb zweier Verbände tauschen


Gast

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Moin,

 

folgende Konstellation

 

Drei Waffen vorhanden KK Pistole, 45 er , 9 mm.

die 9 mm ist eine aufgemöbelte Glock, die 45 er ein Präzisionseisen und die KK eine Sig Mosquito.

Die Glock hat seit neuestem ein Red Dot und einen Kompensator spendiert bekommen.

Sprich für die DSB Disziplin für die sie eigentlich gedacht war nicht mehr geeignet sondern für die Disziplin freie Pistole im BDS ( Mitglied in 2 Verbänden).

Die 45 er wird regelmäßig auf Wettkämpfen des DSB  geschossen.

Wettkämpfe des BDS waren aus Zeitgründen nicht möglich.

Wäre es möglich und wie müsste ich gegenüber dem DSB argumentieren um nochmal ein Bedürfnis für eine 9 mm zu bekommen?

Würde wegen der Erwerbsstreckung gerne noch eine CZ Shadow in 9 mm kaufen um nichts verkommen zu lassen.

Was geht das muss... Die Schränke wollen ja gefüllt werden.

Wenn jemand Tips hat wahre ich echt dankbar

 

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vor 2 Minuten schrieb RedWhine:

Tatsache? Ich dachte nur BDS WK

Kommt auf deinen LV an, bei mir (7) klappte es mit DSB-SpoPi Rundenwettkämpfen ohne weiteres.

Das Gesetz gibt es auch nicht her; aber natürlich kann man sich als Verband etwas einfallen lassen.... 

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vor 52 Minuten schrieb RedWhine:

Sprich für die DSB Disziplin für die sie eigentlich gedacht war nicht mehr geeignet sondern für die Disziplin freie Pistole im BDS ( Mitglied in 2 Verbänden).

 

so und wo ist da jetzt die Antwort auf Deine Frage versteckt?

 

....oh mann Leute....denkt doch mal SELBST nur ein ganz KLEIN wenig nach, bevor Ihr hier immer was neues aufmacht .... wegen NIX!

 

 

vor 10 Minuten schrieb callahan44er:

Würde auch den Weg über den BDS gehen und eine 9mm mit Optik beantragen. Welche du dann letztendlich umbaust.........

 

die 9mm ist schon umgebaut, hat er doch ausdrücklich geschrieben!

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da bleibt sich garnix gleich!

 

sie IST umgebaut, und so ist das auch (waffenrechtlich/ablauftechnisch/systematisch/logisch) richtig, denn DANN - und nur dann! - kann er eine weitere beantragen.......und zwar mit der Begründung die er sich als Antwort bereits in seiner Frage selbst gegeben hat.

 

 

das hat nix mit Erbsen, sondern mit Logik und Konsequenz zu tun.

 

...und mit unserem bescheidenen Waffenrecht....

Bearbeitet von alzi
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vor 19 Stunden schrieb RedWhine:

die 9 mm ist eine aufgemöbelte Glock ...

Die Glock hat seit neuestem ein Red Dot und einen Kompensator spendiert bekommen.

Sprich für die DSB Disziplin für die sie eigentlich gedacht war nicht mehr geeignet sondern für die Disziplin freie Pistole im BDS ( Mitglied in 2 Verbänden).

Wäre es möglich und wie müsste ich gegenüber dem DSB argumentieren um nochmal ein Bedürfnis für eine 9 mm zu bekommen?

Du teilst hier also einer breiten Öffentlichkeit mit, dass Du eine Pistole, Kal. 9 mm Luger, über den DSB (vermutlich für die Disziplin 2.53?) erworben hast. Diese Waffe wurde von Dir mittlerweile so verändert, dass sie für die Disziplin 2.53 gar nicht mehr zugelassen ist. Folglich hast Du, streng genommen, für diese Waffe auch kein Bedürfnis mehr, denn allein die Tatsache, dass die Waffe in Ihrer jetzigen Form bei der einen oder anderen Disziplin des BDS verwendet werden könnte, stellt kein nachgewiesenes Bedürfnis dar. Dazu bedürfte es erst einer Bedürfnisbescheinigung des BDS.

 

Dein DSB-Landesverband hat vermutlich auch keine Ahnung, dass die Waffe gar nicht mehr DSB-konform ist, sondern geht davon aus, dass Du eine für die Disziplin 2.53 zugelassene Waffe besitzt. Jetzt willst Du zu denen hingehen und eine Bedürfnisbescheinigung für (aus deren Sicht) zweite, identische Waffe für die gleiche Disziplin haben?

 

Ja ne, is klar ... mach mal und hoffe, dass Dein Sachbearbeiter hier nicht mitliest ... :rolleyes:

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vor 18 Minuten schrieb Flohbändiger:

 

Ja ne, is klar ... mach mal und hoffe, dass Dein Sachbearbeiter hier nicht mitliest ... :rolleyes:

 

Wie wäre denn deine "deutsche" Vorgehensweise in diesem Fall?

Sachbearbeiter fragen? Abstrakt Bedürfnis vom BDS-LV für Optik-KW beantragen? DSB-LV davon mit zweifacher Abschrift in Kenntnis setzen; gleichzeitig Bestätigung für neues 2.53er Bedürfnis beantragen? 

 

 

....

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vor 21 Minuten schrieb Flohbändiger:

Du teilst hier also einer breiten Öffentlichkeit mit, dass Du eine Pistole, Kal. 9 mm Luger, über den DSB (vermutlich für die Disziplin 2.53?) erworben hast. Diese Waffe wurde von Dir mittlerweile so verändert, dass sie für die Disziplin 2.53 gar nicht mehr zugelassen ist. Folglich hast Du, streng genommen, für diese Waffe auch kein Bedürfnis mehr, denn allein die Tatsache, dass die Waffe in Ihrer jetzigen Form bei der einen oder anderen Disziplin des BDS verwendet werden könnte, stellt kein nachgewiesenes Bedürfnis dar. Dazu bedürfte es erst einer Bedürfnisbescheinigung des BDS.

 

Dein DSB-Landesverband hat vermutlich auch keine Ahnung, dass die Waffe gar nicht mehr DSB-konform ist, sondern geht davon aus, dass Du eine für die Disziplin 2.53 zugelassene Waffe besitzt. Jetzt willst Du zu denen hingehen und eine Bedürfnisbescheinigung für (aus deren Sicht) zweite, identische Waffe für die gleiche Disziplin haben?

 

Ja ne, is klar ... mach mal und hoffe, dass Dein Sachbearbeiter hier nicht mitliest ... :rolleyes:

Schwachsinn. Natürlich darf man eine vorhandene Waffe für eine andere Disziplin umbauen um sie dort zu nutzen, auch für eine verbandsübergreifende Nutzung, wenn man Mitglied in mehreren Verbänden ist. Die neu benötigte am besten über den BDS beantragen.

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vor 5 Minuten schrieb P22:

 

Wie wäre denn deine "deutsche" Vorgehensweise in diesem Fall?

Sachbearbeiter fragen? Abstrakt Bedürfnis vom BDS-LV für Optik-KW beantragen? DSB-LV davon mit zweifacher Abschrift in Kenntnis setzen; gleichzeitig Bestätigung für neues 2.53er Bedürfnis beantragen? 

Rein formal gesehen wäre das wohl der korrekte Weg.

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vor 4 Minuten schrieb kasaar:

Schwachsinn. Natürlich darf man eine vorhandene Waffe für eine andere Disziplin umbauen um sie dort zu nutzen, auch für eine verbandsübergreifende Nutzung, wenn man Mitglied in mehreren Verbänden ist. Die neu benötigte am besten über den BDS beantragen.

Na, ein Glück, dass Du das alles (besser) weißt ...

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vor 3 Stunden schrieb alzi:

da bleibt sich garnix gleich!

 

sie IST umgebaut, und so ist das auch (waffenrechtlich/ablauftechnisch/systematisch/logisch) richtig, denn DANN - und nur dann! - kann er eine weitere beantragen.......und zwar mit der Begründung die er sich als Antwort bereits in seiner Frage selbst gegeben hat.

 

 

das hat nix mit Erbsen, sondern mit Logik und Konsequenz zu tun.

 

...und mit unserem bescheidenen Waffenrecht....

Absoluter Blödsinn! Nach deiner Logik kann ich mir dann keine zweite 9mm holen, die ich dann auf Optik umbauen will, wenn die vorhandene noch im Normalzustand ist. Oder TE sich jetzt entscheidet die Glock wieder zurück zu bauen und die neue auf Optik. Also was soll das?

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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Nach deiner Logik kann ich mir dann keine zweite 9mm holen, die ich dann auf Optik umbauen will, wenn die vorhandene noch im Normalzustand ist.

 korrekt! denn dann hättest Du 2x 9mm ohne Optik! und DAFÜR wurde Dir kein Bedürfnis anerkannt.

 

Du bekommst aber problemlos ein Bedürfnis für eine zweite 9mm MIT Optik, und DIE kannst/darfst Du dann auch erwerben, MIT (d.h. inklusive) Optik! (oder siehe weiter unten, wie in seinem Fall: Du baust auf Optik um und beantragst dann ohne)

 

 

das ist der waffenrechtlich vorgesehene Weg.

 

 

 

er hat jetzt aber schon eine 9mm mit Optik (das war mal eine 9mm ohne Optik, spielt jetzt aber keine Rolle mehr), d.h. er muss jetzt (wieder!) eine 9mm ohne Optik beantragen. warum muss er das und warum wird ihm die auch genehmigt (bzw. beführwortet) werden? sogar vom selben Verband wie beim ersten Mal!

 

diese Frage hat er sich (und Dir) - in seiner Frage - schon beantwortet.

Bearbeitet von alzi
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vor 22 Minuten schrieb alzi:

 korrekt! denn dann hättest Du 2x 9mm ohne Optik! und DAFÜR wurde Dir kein Bedürfnis anerkannt.

 

Du bekommst aber problemlos ein Bedürfnis für eine zweite 9mm MIT Optik, und DIE kannst/darfst Du dann auch erwerben, MIT (d.h. inklusive) Optik! (oder siehe weiter unten, wie in seinem Fall: Du baust auf Optik um und beantragst dann ohne)

 

 

das ist der waffenrechtlich vorgesehene Weg.

 

 

 

er hat jetzt aber schon eine 9mm mit Optik (das war mal eine 9mm ohne Optik, spielt jetzt aber keine Rolle mehr), d.h. er muss jetzt (wieder!) eine 9mm ohne Optik beantragen. warum muss er das und warum wird ihm die auch genehmigt (bzw. beführwortet) werden? sogar vom selben Verband wie beim ersten Mal!

 

diese Frage hat er sich (und Dir) - in seiner Frage - schon beantwortet.

Naja. Bei mir ist der Weg genau so gegangen. Halte ich auch weiter für Quatsch. Was ist wenn die vorhandene Waffe gar nicht zulässt auf Optik umzubauen? Aber vielleicht reden wir auch aneinander vorbei.

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natürlich ist das Quatsch! aber leider ist unser tolles Waffenrecht so.

 

wir reden nicht aneinander vorbei, Du hast nur dargelegt was man machen kann (und was ja auch praktiziert wird).....man sich nur nicht dabei erwischen lassen darf, weils dann eben rein faktisch nicht waffenrechtlich korrekt abgelaufen ist!

 

und so genau müssen wir das betrachten, denn wir sind hier in der Rubrik "Waffenrecht".

 

ich darf nur erwerben, wofür mir eine Erlaubnis erteilt wurde, und die Beführwortung des Verbandes bezieht sich auf eine bestimmte Disziplin und der Voreintrag (Erwerbserlaubnis) dann auf diese Beführwortung für eine Waffe für eine bestimmte Disziplin.

erwerbe ich aufgrund dieses Voreintrages dann eine Waffe die eben NICHT in diese Disziplin (wie beantragt und anerkannt) passt. HALLELUJA!

 

und da wir in diesem tollen Land leben und ein so tolles Gesetz haben, kann das nicht nur Mecker geben, oder paar auf die Finger, sondern auch mal einen Großeinsatz des Abholkommandos auslösen.

 

da kann sich dann auch keiner rausreden mit "hab ich nicht gewusst"....die wissen schon warum wir sachkundig zu sein haben!!!!!!!!!! auch wenns nur aufm Papier ist (und das ist es in über 95% der Fälle leider auch, wie man hier im Forum jeden Tag immer wieder und wieder erleben darf)...... dann biste dran!!! das ist doch der EINZIGE Grund für diesen Sachkundemist, damit hast Du das Ticket gelöst....und am Ende kann nur einer Schuld sein und das bist immer Du.

steht schwarz auf weiß aufm Papier, keine Ausrede möglich.

Bearbeitet von alzi
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Wo steht denn das ich die Waffe mit Optik erwerben muss und die nicht selbst drauf bauen darf, weil woanders gekauft oder eben schon vorhanden? Nach der Logik dürfte ich Optik auch nicht abmachen. Muss ich persönlich aber zwecks Reinigung. Auch das lagern ohne Optik ginge dann nicht.

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Disziplin (Definition der zugelassenen Waffe)

Bedürfnisbestätigung durch Verband (für den Erwerb einer Waffen zu Disziplin)

Erwerbserlaubnis (Voreintrag für Waffe zu dieser Disziplin)

 

Erwerb von Waffe für diese Disziplin

Besitzberechtigung für Waffe zu Disziplin (Eintrag/Stempel)

 

 

JETZT kannst/darfst Du im Rahmen Deines (allgemeinen) Bedürfnisses als Sportschütze, und im Rahmen einer Sportordnung, die Waffe nutzen. und wenn Du lustig bist umbauen. auch für eine Disziplin eines anderen Verbandes in dem Du Mitglied bist. kein Problem. aber halt die Reihenfolge ein, die gibt das Waffenrecht vor.

 

 

 

 

wenn Du jedes Jahr bei DSB-Landesverband ne 9mm für deren GK-Disziplin beantragst und anschließend immer für BDS, BDMP, DSU, BSB oder was auch immer umbaust, so dass sie für die DSB-Disziplin nimmer taugt (und auch für die weiteren Disziplinen nicht, für die Du Deine anderen Umbauten verwendest), dann ist das wohl waffenrechtskonform, aber der DSB-Landesverband wird Dir spätestens beim 3. Antrag aufs Dach steigen!

wenn man schon Mitglied in versch. Verbänden ist, dann kann man die entsprechenden Waffe doch bitte auch gleich direkt für die jeweilige Disziplin beantragen.

ist alles kein Problem, wenn die zu erwerbende/erworbene Waffe auch in die beantragte Disziplin passt!

denn dafür wurde sie beantragt und nur dafür wurde eine Erwerbserlaubnis erteilt.

Du bist sachkundig und weißt, dass Du mit diesem Voreintrag keine Waffe ausserhalb dieser Disziplin erwerben darfst.

wenn Du also eine Erwerbserlaunis für eine Waffe für eine Disziplin mit Optik hast, darfst Du auch nur eine solche erwerben. andersrum genauso!

 

was Du später machst wenn der Erwerb abgeschlossen ist und Du nur weiter besitzt, steht auf einem anderen Blatt.

 

 

 

also erst erwerben wie beantragt, DANN umbauen. und da ja hier gerade die Optiken den Unterschied im Bedürfnis (hinsichtlich einer weiteren Disziplin) für den Erwerb ausmachen, ist darauf auch zu achten. und dies beim Erwerb auch einzuhalten!

Bearbeitet von alzi
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vor 6 Minuten schrieb Lanzelot50:

Es kann durchaus ein Bedürfnis für zwei gleiche Kurzwaffen ausgestellt werde. Z.B. bei Wettkampfschützen, die auf nationaler oder internationaler Ebene erfolgreich schießen.

Das hat auch keiner bezweifelt. Auf diesem Level befinden wir uns hier im Topic aber nicht. 

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eben!

 

 

ausserdem muss man Erwerb und Besitz trennen.

der Erwerb erfolgt aufgrund einer Erwerbserlaubnis, und diese gründet sich (in diesem Fall!!) auf ein Bedürfnis für eine weitere Disziplin, und da hat die zu erwerbende Waffe, der beantragten (für eine ganz bestimmte Disziplin!) zu entsprechen.

der weitere Besitz gründet sich in der schießsportlichen Nutzung (auch verbandsübergreifend) und dem allgemeinen schießsportlichen Bedürfnis.

 

wenn man also eine 9mm für eine Disziplin mit ausschließlicher Nutzer einer Optik, beantragt, genehmigt bekommt und erwirbt, dann hat diese Waffe beim Erwerb eine Optik zu haben, da eine Waffe ohne Optik in dieser Disziplin (wenn so definiert) nicht zugelassen ist.

sollte diese neue Disziplin eine Optik zulassen, aber auch ohne Optik geschossen werden dürfen, dann darf (mit der Begründung "neue Disziplin"), zwar eine Waffe ohne Optik erworben werden, aber keine die in einer der bisherigen Disziplinen (Disziplinen für die bereits geeignete Waffen vorhanden sind) genutzt werden kann/darf, es wäre kein erweiterter Bedarf vorhanden. dies würde ja auch dem Bedürfnisgrund, bzw. der Argumentation diesbezüglich (Waffe für weitere Disziplin für die noch keine geeignete Waffe vorhanden ist), sowie dem waffenrechtlichen Prozedere direkt widersprechen!

(Zweitwaffe als Ersatzwaffen und Leistungsschützen mal ganz weit aussen vor! das ist ja hier nicht das Thema)

und da ist dann nunmal der Erwerb einer weiteren, für eine der bisherigen Disziplinen geeigneten, Waffe, mit der Absicht diese für die beantragte Disziplin nachträglich (d.h. nach dem Erwerb) zu modifizieren nicht gedeckt.

 

deutsches Bedürfnisprinzip. K***e, is aber halt mal so!

 

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Mal ein anderes Beispiel, mit dem man in die gleiche Problematik laufen könnte:

was passiert denn, wenn ich aus einem Verband austrete und zu einem anderen wechsle?
Ersteinmal nichts, wenn ich nicht auch den Verein wechsle.

Wenn man aber auch den Verein wechsle, kenne ich es so, dass das Amt vorrangig erfragt, ob eine neue Vereinsmitgliedschaft besteht.
Eventuell gibt es noch Fragen nach der Unterbringung.

Wird das Amt aber beim Wechsel des Schützenverbandes auch neue Bedürfnisbescheinigungen fordern?
Vorausgesetzt das Amt bekommt etwas vom Verbandswechsel mit, wäre das durchaus vorstellbar, da Gesetzgeber und Verbände vereinbart hatten, dass die Beurteilung, ob ein Bedürfnis besteht, den Kennern der Sportordnungen in den Verbänden überlassen wird. Die Ämter kontrollieren dahingehend nur, ob es einen Bedürfnisnachweis gibt.

Soweit meine Gedanken zum Thema Verbandswechsel des Schützen. Hier wechselt aber sozusagen ja nur die Waffe den Schützenverband.

Bevor man das Amt interviewt, würde ich die Verbände fragen wie so etwas gehandhabt wird. Die machen das sicherlich nicht zum ersten mal. 
Außerdem erfordert die im Sinne des Schützen beste Lösung (zweite 9mm) sowieso ein weiteres Bedürfnis.
Wenn es seitens der Verbände eine hilfreiche Lösung gibt, kann man anschließend das Amt fragen, wie es dort gehandhabt wird. Eventuell haben die ja noch eine einfachere Lösung. 
Wenn nicht, weiss man ja schon, wie man das mit den Verbänden löst.

Insgesamt sollte es aber eine erfreuliche Lösung für das vom thread-Starter (TS) geschilderte Problem geben - ich glaube nicht, dass sich die Beteiligten querstellen.

Ich bin jedenfalls sehr neugierig, wie der TS den Fall gelöst bekommt.

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