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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb hotpack:

 die verschlüsse sehe ich nirgendswo abgedeckt , wenn sie einzeln gehandelt werden.

Wenn Du das so siehst, dann handle danach. Das Schöne ist ja, dass man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann. Es ist auch nicht immer notwendig, jeden Sachverhalt höchstrichterlich klären zu lassen.

 

Ich:

-  verstehe Deine Argumente,

- kritisiere, daß Du lediglich den absolut buchstabengetreuen Wortlaut herunterbetest, ohne auf die Intention (weniger Waffen durch Auswechseln statt Neuwaffe) einzugehen,

- lege dar, das bei einer Repetierbüchse oder einem AR durchaus mal ein Austausch von Kammer oder Verschlusskopf erfolgen kann, ohne gleich den Lauf zu tauschen.

- gestehe Dir zu, das anders zu sehen.

- schlafe nicht unruhig, weil Du anders handelst als ich der Meinung bin es wäre RICHTIG.

- muss nicht RECHT haben.

 

Wenn unser TE das mit seiner Behörde über die Bühne kriegt, ist alles gut und preiswert gelaufen. Falls meine Behörde das anders sähe, würde ich kaltlächelnd die nächste Verbandsbescheinigung für eine zusätzliche Waffe organisieren und einreichen. Wenn ein Waffenhändler mir sagt, daß er das nicht will (einzelnen Verschluss verkaufen), werde ich ihn nicht zwingen, gibt bestimmt jemand anderen.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Tyr13:

Wenn Du das so siehst, dann handle danach. Das Schöne ist ja, dass man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann. Es ist auch nicht immer notwendig, jeden Sachverhalt höchstrichterlich klären zu lassen.

 

Ich:

-  verstehe Deine Argumente,

- kritisiere, daß Du lediglich den absolut buchstabengetreuen Wortlaut herunterbetest, ohne auf die Intention (weniger Waffen durch Auswechseln statt Neuwaffe) einzugehen,

- lege dar, das bei einer Repetierbüchse oder einem AR durchaus mal ein Austausch von Kammer oder Verschlusskopf erfolgen kann, ohne gleich den Lauf zu tauschen.

- gestehe Dir zu, das anders zu sehen.

- schlafe nicht unruhig, weil Du anders handelst als ich der Meinung bin es wäre RICHTIG.

- muss nicht RECHT haben.

 

Wenn unser TE das mit seiner Behörde über die Bühne kriegt, ist alles gut und preiswert gelaufen. Falls meine Behörde das anders sähe, würde ich kaltlächelnd die nächste Verbandsbescheinigung für eine zusätzliche Waffe organisieren und einreichen. Wenn ein Waffenhändler mir sagt, daß er das nicht will (einzelnen Verschluss verkaufen), werde ich ihn nicht zwingen, gibt bestimmt jemand anderen.

 

das bei einer Repetierbüchsde oder einem AR durchaus mal ein Austausch von Kammer oder Verschlusskopf erfolgen kann

 

das ist doch instandsetzung Alt gegen NEU

 

gruss

wf-sports.eu

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb hotpack:

das ist doch instandsetzung Alt gegen NEU

Das es Instandsetzung ist, hat die Auswirkung, daß es durch einen lizensierten Waffenhersteller erfolgen muss und einen Beschuss erfordert. Es ist dennoch ein Erwerb, deshalb läuft das wesentliche Teil auch durch das Handelsbuch afaik. In der WBK muss nichts gemacht werden, aber Erwerb und Überlassen ist trotzdem erfolgt. Andere Grundlage, es galt nur, zu zeigen, dass Verschlüsse durchaus sinnvoll einzeln erworben werden können.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Tyr13:

Wenn Du das so siehst, dann handle danach. Das Schöne ist ja, dass man durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann. Es ist auch nicht immer notwendig, jeden Sachverhalt höchstrichterlich klären zu lassen.

 

Ich:

 

- kritisiere, daß Du lediglich den absolut buchstabengetreuen Wortlaut herunterbetest, ohne auf die Intention (weniger Waffen durch Auswechseln statt Neuwaffe) einzugehen,

- lege dar, das bei einer Repetierbüchse oder einem AR durchaus mal ein Austausch von Kammer oder Verschlusskopf erfolgen kann, ohne gleich den Lauf zu tauschen.

 

 

 

-Die Intention ist es, dass man mit seiner Waffe andere Munition verschießen oder eine andere V0 erreichen kann. Nur mit Verschluss geht das nicht, deswegen sind einzelne Verschlüsse nicht berücksichtigt

-Da sagt die Behörde dann: Lassen Sie doch einfach beim Büma den Verschluss tauschen, wenn er kaputt ist.

 

Nur meine Meinung :)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Raiden:

 

-Die Intention ist es, dass man mit seiner Waffe andere Munition verschießen oder eine andere V0 erreichen kann. Nur mit Verschluss geht das nicht, deswegen sind einzelne Verschlüsse nicht berücksichtigt

-Da sagt die Behörde dann: Lassen Sie doch einfach beim Büma den Verschluss tauschen, wenn er kaputt ist.

 

Nur meine Meinung :)

Nun könnten aber verschiedene Verschlüsse auch verschiedene Visiereinrichtungen, oder gar Optiken nutzen. :rolleyes:

Bearbeitet von IMI
Geschrieben

Bei ´ner Desert Eagle beispielsweise kann das aber schon ca. 400€ Preisunterschied bedeuten...

Man kann doch auch mit den meisten Behördenmitarbeitern REDEN, oder?

Klar, wenn die Behörde auf stur schaltet, kauft man um des Friedens Willen halt zusätzlich noch einen Lauf (somit ein Wechselsystem).

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb IMI:

Nun könnten aber verschiedene Verschlüsse auch verschiedene Visiereinrichtungen, oder gar Optiken nutzen. :rolleyes:

Nachtrag: Ist vom Gesetz beziehungsweise von der Intention aber nicht vorgesehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Raiden:

Nachtrag: Ist vom Gesetz beziehungsweise von der Intention aber nicht vorgesehen.

Ich find's immer wieder höchst interessant. Wenn man mit Politikos redet /reden lässt, dann zeigt sich sehr schnell, daß die überhaupt keine Ahnung haben und das Gegenteil davon behaupten, was sie beschlossen haben. Und jetzt soll man sich noch auf eine Absicht ebendieser Politikerdarsteller verlassen ? Ich würd's nicht so felsenfest und unverbrüchlich behaupten.

 

Man soll ja jedes Gesetz so auslegen, daß es den eigenen Interessen am Besten dienlich ist, wenn man ganz grob einteilt, dann will man als LWB eine Erlaubnis erhalten und die Behörde will keine Erlaubnis geben. Es ist daher kontraproduktiv, die Argumentation der Gegenseite zu übernehmen. Vor allem vorab, ohne Not und für alle Behörden,  auch jene, die sich von meinen Argumenten hätten überzeugen lassen.

 

Theorie und Praxis soll man dabei unterscheiden. Zwischen Nachdenken, Beantragen und Lösungsfindung sollte man noch nichts Strittiges tun. Man steht nämlich immer blöd da, wenn man vorher nicht gefragt hat. Dann kann man sich immer noch überlegen, es trotzdem zu machen (Einkaufen), kann aber die Folgen besser abschätzen und kann vorsichtshalber die tatsächliche Gewalt-Übernahme noch etwas vor sich her schieben.

 

Es gibt blöde Regelungen im WaffG, keine Frage. Wieso kann man keinen kaliber-größeren Wechsellauf für eine Contender kaufen ? Es ist ein EL, als Komplettwaffe wäre der Erwerb kein Problem, als Austauschlauf schon.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Tyr13:

Es gibt blöde Regelungen im WaffG, keine Frage. Wieso kann man keinen kaliber-größeren Wechsellauf für eine Contender kaufen ? Es ist ein EL, als Komplettwaffe wäre der Erwerb kein Problem, als Austauschlauf schon.

 

ist auf gelb doch kein Problem, wird dann eben als "Lauf" eingetragen und nicht als "Wechsellauf". Wesentliches Teil, einer Waffe gleichgestellt, separat erworben, Erwerbserlaubnis durch WBK gelb gegeben.

oder wird als Pistole eingetragen, und die bisherige Pistole in Wechsellauf geändert.

 

deshalb etwas ungeeignetes Beispiel für dieses Thema.

WS/WL/WV auf grün ist da bissl was anders....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Mir wurde ein Gerücht weitererzählt, dass es in der Politik Planungen geben soll, Wechselsysteme ähnlich wie vollwertige Waffen zu behandeln, eventuell auf Grün nur mit Voreintrag und Anrechnung auf das Grundbedürfnis.

Weiß dazu jemand irgendetwas Genaueres?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Schwarzseher:

Weiß dazu jemand irgendetwas Genaueres?

Im bisherigen Entwurf steht davon jetzt nichts drin. Insofern: wenn jemand etwas wüsste wäre es Neu.

Geschrieben
Am 05/11/2017 um 23:10 schrieb Sebastians:

Wechselsysteme, Läufe,- Verschlüsse sind erlaubnisfrei, wenn eine passsende Grundwaffe im Besitz ist.

 

Ganz so ist das nicht. Wechselsysteme kalibergleich oder kleiner sind BEDÜRFNISFREI nicht erlaubnisfrei!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb goya:

Ganz so ist das nicht. Wechselsysteme kalibergleich oder kleiner sind BEDÜRFNISFREI nicht erlaubnisfrei!

 

Könnte man meinen, im Waffengesetz (Anlage 2) steht aber auch "erlaubnisfrei" - für entsprechende WBK-Inhaber:

 

Zitat

2.
Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
2.2
Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
2a.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

 

Bearbeitet von Schwarzseher
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Schwarzseher:

Mir wurde ein Gerücht weitererzählt, dass es in der Politik Planungen geben soll, Wechselsysteme ähnlich wie vollwertige Waffen zu behandeln, eventuell auf Grün nur mit Voreintrag und Anrechnung auf das Grundbedürfnis.

Weiß dazu jemand irgendetwas Genaueres?

Du machst deinem Namen alle Ehre.............solche " Gerüchte " hab ich schon gehört, da wusste ich noch gar nicht was ein Wechselssystem ist.......................

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb goya:

Ganz so ist das nicht. Wechselsysteme kalibergleich oder kleiner sind BEDÜRFNISFREI nicht erlaubnisfrei!

 

Erlaubnisfrei stimmt schon, damit ist wohl gemeint, ohne Voreintrag bei vorhandener Grundwaffe.

Kalibergleich oder kleiner versteht sich, nur im vorligenden Fall mit der Glock habe ich das nicht extra erwähnt...

 

Bedürfnisfrei würde ja bedeuten, dass sich jeder ein Wechselsystem kaufen kann, ohne Sportschütze, Jäger oder Sammler zu sein...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Sebastians:

Erlaubnisfrei stimmt schon, damit ist wohl gemeint, ohne Voreintrag bei vorhandener Grundwaffe.

 

nö es stimmt genau das was im obigen Zitat steht:

 

vor 17 Stunden schrieb Schwarzseher:

Erlaubnisfreier Erwerb

 

 

der Besitz bedarf nämlich einer Erlaubnis. drum steht da ja u.A. auch

 

vor 17 Stunden schrieb Schwarzseher:

(unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

 

und man muss sich von der Behörde die Besitzerlaubnis holen (Erwerb anzeigen und Eintrag abstempeln lassen)

 

 

 

vor 8 Stunden schrieb Sebastians:

Bedürfnisfrei würde ja bedeuten, dass sich jeder ein Wechselsystem kaufen kann, ohne Sportschütze, Jäger oder Sammler zu sein...

 

 

und genau so ist das! drum steht dort ja auch ausdrücklich

 

vor 17 Stunden schrieb Schwarzseher:

durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

 

 

muss man halt lesen und verstehen WOLLEN bzw. KÖNNEN!

jetzt kapiert, wenn mans Dir Wort für Wort vorliest?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb alzi:

jetzt kapiert, wenn mans Dir Wort für Wort vorliest?

Sonst Bist Du Dir zu fein, um auf irgendeine hilflose Frage zu antworten und gibst Dich mit einem RTFM zufrieden, und hier dröselsts Du Dir mit großer Mühe  den Gesetzestext und seine Notwendigkeiten auf. Du verwirrst mich. Vom Inhalt find' ich den Post super und an Deinen Umgangston hab' ich mich gewöhnt, weiter so...

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