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Waffensachkunde - Frage an die Profies


Iffets

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb callahan44er:

Hast du ein Problem? Es war ein netter Hinweis für den TE dass das nicht immer so ist. Manchmal echt......

Meines Wissens ist es immer so, dass das X die nominale Kalibebezeichnung des Geschosses von der nominalen Hülsenlänge trennt. Meiner Ansicht nach ist Deine Aussage schlicht falsch. Falls Du ein Beispeil hast, bei dem das X, nicht irgendein anderes Zeichen nicht ziwischen geschossdurchmesser und Hülsenlänge steht kennst, dann schreib es bitte. 30-06 Springfiled. und .30-30 Win sind keine Beispiele dafür. Da steht - in den offiziellen Bezeichnungen - zwischen den Zahlen ein Bindestrich. Auf irgendwelche schlampigen Schreibweisen und selbsterdachte Bezeichnungen beziehen wir uns ja nicht.

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vor 11 Minuten schrieb HBM:

Ist das mit einem Lauf dann eine "einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition"?

Eine Lupara ist für gewöhnlich doppelläufiig aber der BüMa kann dir ja eine einläufige Baikal-Flinte absägen. Für den Erwerb "auf Gelb" musst Du aber noch die Zulassung in einer genehmigten Sportordnung finden.

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:gaga:  6mm XC.. :gaga:

Ach und

.30-40 Krag ist eine Patrone mit 0,3 Zoll Kaliber und Kapazität für 40 grains Schwarzpulver, wobe diese dann für rauchloses Nitropulver entwickelt war

.30-06 Springfield ist eine Patrone mit gleichem Kaliber aus dem Jahre 1906

7mm-08 ist eine Patronem mit Kaliber 7mm, die aus der Winchester .308 umgeformt wurde

 

Habt Euch nicht so...

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vor 7 Minuten schrieb Bautz:

Meines Wissens ist es immer so, dass das X die nominale Kalibebezeichnung des Geschosses von der nominalen Hülsenlänge trennt. Meiner Ansicht nach ist Deine Aussage schlicht falsch. Falls Du ein Beispeil hast, bei dem das X, nicht irgendein anderes Zeichen nicht ziwischen geschossdurchmesser und Hülsenlänge steht kennst, dann schreib es bitte. 30-06 Springfiled. und .30-30 Win sind keine Beispiele dafür. Da steht - in den offiziellen Bezeichnungen - zwischen den Zahlen ein Bindestrich. Auf irgendwelche schlampigen Schreibweisen und selbsterdachte Bezeichnungen beziehen wir uns ja nicht.

Wenn du Langeweile hast belehre deine Frau oder deinen Hund, nicht mich! Was ich damit bezwecken wollte habe ich geschrieben. Ob ein Anfänger auf ein X oder einen - achtet weiß ich nicht. Ich habs nicht getan.

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Gerade eben schrieb callahan44er:

Wenn du Langeweile hast belehre deine Frau oder deinen Hund, nicht mich! Was ich damit bezwecken wollte habe ich geschrieben. Ob ein Anfänger auf ein X oder einen - achtet weiß ich nicht. Ich habs nicht getan.

Dein nett gemeinter Hinweis ist schlicht und einfach falsch. Also taugt er zu nichts. Trägt nur zur Verwirrung bei.

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vor 2 Minuten schrieb HBM:

Das ist natürlich ein fieses "X". ;-)

Es ist ein XC, kein X und es steht nicht zwischen zwei Zahlen.

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vor 3 Minuten schrieb Bautz:

Es ist ein XC, kjein X und es steht nicht ziwschen zwei Zahlen.

.224 x 284 ALS

 

6,5 x .250 Bush

 

6,5 x .300 Weatherby-Wright-Hoyer

 

Scheint sich als neue Wildcatter-Bezeichnung herumzugeistern, statt dem Bindestrich.

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vor 10 Minuten schrieb Tyr13:

.224 x 284 ALS

 

6,5 x .250 Bush

 

6,5 x .300 Weatherby-Wright-Hoyer

Danke für den konstruktiven Hinweis. Keine davon finde ich in den Maßtafeln. Kannst Du nach Patrone mit bzw. ohne Rand differenzieren, bitte?

Nachtrag:

Auch bei C.I.P. Fehlanzeige.

Das sind wohl noch Wildcats.

Bearbeitet von Gast
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Ja, Wildcatter-Bezeichnungen sind seltsam. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß nicht alles in Stein gemeißelt ist, und man eben immer auf eine Ausnahme stößt.

Von den 210 Patronen, die bei Ammoguide aufgelistet werden sind es ziemlich genau diese 3, die eine halb-metrische Bezeichnung führen, in der dann die metrische Kaliberangabe mit der Eltern-Hülse vermischt wird.

Denke auch an meine Lieblings-Patrone: .22 Eargesplittenloudenboomer, der Versuch über 5.000 fps V0 zu kommen. Hat nicht geklappt, bei 4.600 fps war schluss

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vor 16 Stunden schrieb Iffets:

ich bin  verwirrt....

 

dann lass die Finger von den doofen Apps!

 

.....v.A. solange Du die Definitionen der Begrifflichkeiten aus dem WaffG nicht drauf hast! das spart (Dir und den Nutzern) hier im Forum viel viel Geschreibsel.

 

lesen WaffG! (speziell zu Deinen neuerlichen Fragen §14)

lesen WaffVwV! (speziell zu Deinen neuerlichen Fragen 14.x.y.z)

 

lesen bildet. Du steht doch so auf "selbst". tu es!

 

 

wenn Du dann irgendwann mal verstehst was in den Sachkundefragen der App steht, dann kannst damit rumspielen bis der Akku leer ist.

bevor Du diese grundlegendsten Kenntnisse nicht hast, mutest Du dem Forum zu Dir diese zu verschaffen. Dir das alles immer wieder haarklein und in aller Ausführlichkeit zu verklickern, kann dieses Forum aber einfach nicht leisten!

Bearbeitet von alzi
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vor 16 Stunden schrieb Iffets:

oder ich habe die Frage vielleicht falsch verstanden. Im Anhang ist sie

Frage.png

 

Ja, hast Du. Die Antwort "Waffenerwerbsschein" ist falsch (bzw. ein Begriff aus dem schweizer Waffenrecht).

 

Bei der Frage ist die richtige Antwort gemäß Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes die "Waffenbesitzkarte für Sportschützen".

 

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Fragenkatalog_sachkunde_mitAntworten.pdf;jsessionid=517896AC9F3D73D8D6073A57AC0D736F.2_cid394?__blob=publicationFile&v=5

 

Das "Warum" ergibt sich aus §14 Abs. 4 WaffG.

 

Ich kann mich Alzi nur anschliessen, Apps zum lernen werden Dich alleine nicht weiterbringen.

 

 

Bearbeitet von German
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alzi :

 

So doof finde ich die App nicht, immerhin muss man sich mit den fiesen Prüfungsfragen vertraut machen. Natürlich habe ich vorher die Unterlagen gelesen, aber da steht halt nix über die gelbe Waffenbesitzkarte bzw WBK für Sportschützen drin.
 

Aber natürlich gibt es keinen "Waffenerwerbsschein", wie peinlich. Ich glaub ich war gestern dann irgendwann überflutet von Informationen .

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vor 1 Minute schrieb Iffets:

Natürlich habe ich vorher die Unterlagen gelesen, aber da steht halt nix über die gelbe Waffenbesitzkarte bzw WBK für Sportschützen drin.

 

vor 30 Minuten schrieb alzi:

lesen WaffG! (speziell zu Deinen neuerlichen Fragen §14)

lesen WaffVwV! (speziell zu Deinen neuerlichen Fragen 14.x.y.z)

 

lesen bildet.

 

wo gabs da jetzt Verständnisprobleme?

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Es gibt keine "aktuellen Fragen aus 2017 oder 2016".

 

Der Fragenkatalog ist seit 2010 unverändert und für Sachkundeprüfungen verbindlich.

 

Nur das, was da drinsteht, darf in der (schriftlichen) Prüfung gefragt werden.

 

Das ist zwar weder IMHO optimal noch alles wichtig, geschweige denn alles richtig, aber das ist derzeit der Status Quo.

Bearbeitet von German
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