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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich besitze einen Dekolauf und Dekoverschluss einer MP40 abgeändert nach den bisherigen Vorschriften (vor Einführung der EU-Dekowaffenrichtlinie).

Darf ich diese Teile auf Egun anbieten oder mache ich mich strafbar und muss diese Teile wenn ich sie nicht mehr benötige zur Verschrottung abgeben?

Etwas was sich bereits im Verkehr befindet kann ich nach meinem Verständnis nicht mehr in den Verkehr bringen. Wie versteht Ihr die EU-Richtlinie?

Geschrieben

du darfst sie nur weiterveräussern, wenn sie gemäß der neuen, aktuell gültigen richtlinien abgeändert sind!

da sie das nicht sind, darfst du sie nicht mehr weiterverkaufen, egal auf welchem weg!

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb bdsschütze:

Etwas was sich bereits im Verkehr befindet kann ich nach meinem Verständnis nicht mehr in den Verkehr bringen.

 

Doch. "In Verkehr bringen" bedeutet, auf dem Markt anzubieten. Es gibt noch die "Erstmalige Inverkehrbringung", aber trotzdem ist jeder Verkauf ein "In Verkehr bringen".

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist genau das, was ich mir auch dachte.

 

Seit vielen Monden wird an der endgültigen Fassung des gesamten Entwurfs zur EU-Waffenrechtsverschärfung herumgedoktert (die ja auch die neuen Vorschriften bezüglich Dekowaffen enthält), aber der Teil mit den Dekowaffen ist angeblich schon ein halbes Jahr vor der endgültig beschlossenen Fassung in Kraft getreten?

 

Offiziell verkauft werden schon jetzt nur noch "EU-Dekowaffen"

 

Wie geht denn sowas?

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben

By the way- hat jemand einen link (pdf) zur Richtlinie inkl. der techn. Beschreibung der Abänderungen?

Über google find ich nur links die nicht funktionieren.

Geschrieben

Aber warum ist dieser Teil der neuen Verschärfung sofort in Kraft getreten, während man an den anderen Teilen ein Jahr herumbasteln muss, bis es beschlossen ist?

 

Und dann muss das Beschlossene noch in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Was ist bei der Dekowaffensache anders?

 

 

Geschrieben

Hallöle,

 

weil es sich hier un die "DeaktiwierunsVERORDNUNG" handelt. EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht. Brauchste nicht in absurde nationale Gesetze überführen.

 

Guckst du hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015R2403

 

"EU-RICHTLINIEN" bedürfen der Umsetzung in nationales Recht. Gibt aber dafür eine Frist. Wenn nicht umgesetzt: Richtlinie gilt unmittelbar.

 

Merke: CATCH22

 

Deaktivierte Grüße

 

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