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Wandbefestigung KW-Schrank B bis zu 2 Waffen unnötig?


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Geschrieben

Hallo,

 

ich habe jetzt mehrmals gelesen, dass man einen Kurzwaffenschrank Sicherheitsstufe B, sofern man nur bis zu zwei Kurzwaffen drin aufbewahrt, angeblich gar nicht an einer Wand befestigen muss.

Wo kann man dieses Detail rauslesen / nachlesen? In der AWaffV und im WaffG kontte ich das nicht rauslesen...

 

Beim Waffensachkundelehrgang habe ich gelernt, dass jeder Waffenschrank bis 200kg befestigt/verankert werden muss, darüber hinaus (>200kg) wurde es ebenfalls empfohlen, damit er nicht mal nach vorne umkippt und den Schützen unter sich begräbt... :-O

 

Hintergrund: Kann kurzfristig einen kleinen B-Würfel bekommen, aufgrund von geplanten Umbauarbeiten kann er aber noch nicht an seinen endgültigen Platz.

 

Grüße

Euer Elektronengehirn

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Elektronengehirn:

ich habe jetzt mehrmals gelesen, dass man einen Kurzwaffenschrank Sicherheitsstufe B, sofern man nur bis zu zwei Kurzwaffen drin aufbewahrt, angeblich gar nicht an einer Wand befestigen muss.

ändere deinen Satz in  " bis zu 5 Kurzwaffen "und er stimmt

Geschrieben
Würde das Geld der SK wegen Falschinformationen zurückverlangen.
 

Vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden, ich will das gar nicht ausschließen? Manchmal hat man ja auch so viel gelesen, dass man das nicht mehr so ganz rekapitulieren kann.

Tatsache ist, ich hab die Prüfung mit 0 Fehlern bestanden. So schlecht kann der Kurs nicht gewesen sein...


Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
Geschrieben
Wie hast du deine Herrin dazu bekommen, Schusswaffen in deinen eigenen vier Wänden haben zu dürfen?


Königin und ich haben das ausdiskutiert, war gar nicht so schwer.
One Step after another... nun erstmal den Papierkram mit den Behörden erledigen.

Viel schwieriger ist für mich die Entscheidung, welche KW meine erste wird…


Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
Geschrieben

Wie gesagt; Status quo:

Ein freistehender (Noch-) B; egal welche Größe, egal wie leicht; muß nicht befestigt werden.

Es gibt Möbel-Einsatztresore, die ihre "B-Eigenschaft" erst durch Einbau / Befestigung in einem (wie auch immer definierten) Möbelstück erlangen.

Geschrieben
Stehst du mehr auf Plaste und Elaste (Gibt keine Kurzschlüsse) oder eher auf Vollstahl?

Ist jetzt OT, aber die Walther PPQ gefällt mir sehr gut, wegen ihrer Störungsfreiheit, Unempfindlichkeit und dem relativ gut definierten Abzug.

Sig Sauer P226 finde ich toll wegen ihres geringeren Rückstoßes, wie sie in der Hand liegt und optisch ist sie einfach schön - weniger schön ist der Preis und dass Sigs jetzt wohl überwiegend in den USA produziert werden.

Also Plaste und Stahl haben beide was für sich....

Aber noch mal zum B-Würfel: es wird ein kleiner mit Innenfach und Zahlenschloss. Und er wird erst mal nicht verankert.

Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Elektronengehirn:

Beim Waffensachkundelehrgang habe ich gelernt, dass jeder Waffenschrank bis 200kg befestigt/verankert werden muss, darüber hinaus (>200kg) wurde es ebenfalls empfohlen, damit er nicht mal nach vorne umkippt und den Schützen unter sich begräbt... :-O

Der Lehrgangsanbieter soll sich mal selbst bisschen in die Materie einarbeiten.

Wie bereits gesagt <5 muss nicht befestigt werden.

Das ein 200kg Schrank kippt halte ich für seeeeeehr unwahrscheinlich. Da muss auch nix gedübelt werden. 

Geschrieben
Das ein 200kg Schrank kippt halte ich für seeeeeehr unwahrscheinlich. Da muss auch nix gedübelt werden. 

Das kann definitiv passieren, da bei manchen Tresoren die Tür annähernd so schwer oder gar schwerer ist als der Korpus. Wenn dann die Tür aufsteht und man dann noch an der Tür zieht... hängt natürlich auch von der Form ab. Gefährdet sind eher hohe, breite, nicht so tiefe Schränke.

Geschrieben (bearbeitet)

Für das Gesetz braucht man es nicht, aber für die Versicherung, so haben wir das gelernt beim Sachkundelehrgang.

Ich hab meinen 1er Würfel freiwillig mit M12 Gewindestangen Grad 12.9 durch eine Doppelwand verankert. 

Gibt mir ein besseres Gefühl wenn die bösen Jungs das Teil gewaltsam aus der Wand reißen müssen statt einfach unter den Arm klemmen.

Aber das muss jeder für sich entscheiden...

 

Gruß,

Ford34

Bearbeitet von ford34coupe
Geschrieben

Hast Recht, musste  Physikunterricht immer Kreide holen gehen:victory:

 

Also bei den >200kg Schränken die ich kenne ist der Korpus schwerer als die Tür. Aber egal, hast Recht und ich meine Ruhe.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb lopo:

Hast Recht, musste  Physikunterricht immer Kreide holen gehen:victory:

 

Also bei den >200kg Schränken die ich kenne ist der Korpus schwerer als die Tür. Aber egal, hast Recht und ich meine Ruhe.

Richtig... Aber der Hebel von der Tür ist nicht zu vernachlässigen. Mein Schrank wiegt leer 960 kg. Wenn beide Türen auf sind, kann ich mit leichtem Zug an einer Tür das Ding ankippen...

Geschrieben (bearbeitet)

bei 200kg hätte ich eher Bedenken wegen der Punktbelastung meiner Holzbalken-/Dielendecke, nicht wegen umkippen...und dass der Schrank plötzlich in meinem Wohnzimmer steht...

Bearbeitet von schopy
Geschrieben
Am 25.2.2017 um 23:41 schrieb Pi9mm:

Es gibt Möbel-Einsatztresore, die ihre "B-Eigenschaft" erst durch Einbau / Befestigung in einem (wie auch immer definierten) Möbelstück erlangen.

 

Nur in der verqueren Phantasie einiger SBs... die VDMA-Vorschrift sah das anders. Da gab es Einmauertresore, die ihre volle Schutzwirkung erst in eine entsprechende Wand eingemauert erreichen. Möbeleinsatztresore werden dagegen einfach nur so genannt, weil man sie aufgrund der Größe eben in einem Möbelstück verstecken kann, und sie nicht offen sichtbar rumstehen.

 

Bei meinem 270 kg B-Schrank wiegt die Tür übrigens ca. 80 kg. Da kippt auch ohne Verankerung nichts. Das Problem existiert eigentlich nur bei A-Schränken, da diese nur einwändige Gehäuse haben, die natürlich nicht so schwer sind.

Geschrieben
Am 26.2.2017 um 09:46 schrieb ford34coupe:

Für das Gesetz braucht man es nicht, aber für die Versicherung, so haben wir das gelernt beim Sachkundelehrgang.

Da hattet Ihr ja einen rechten Breitbandsachverständigen als Lehrer Pausenclown.

 

Am 25.2.2017 um 23:28 schrieb Elektronengehirn:

Tatsache ist, ich hab die Prüfung mit 0 Fehlern bestanden. So schlecht kann der Kurs nicht gewesen sein...

Wenn der falsche Unterricht und die falschen Fragen/Antworten zusammen passen...Aber mit 2 statt 5 bist Du ja auf der sicheren Seite. Gibt ein Fleißkärtchen bei der Aufbewahrungskontrolle.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb VP70Z:
Am ‎26‎.‎02‎.‎2017 um 09:46 schrieb ford34coupe:

Für das Gesetz braucht man es nicht, aber für die Versicherung, so haben wir das gelernt beim Sachkundelehrgang.

Da hattet Ihr ja einen rechten Breitbandsachverständigen als Lehrer Pausenclown.

 

Bei meinem Würfel lag sogar nen Zettel dabei der genau das sagt - "Erforderliches Material zur Verankerung für den Versicherungsschutz liegt anbei"

Aber wenn man es nicht zwingend braucht, dann ist's ja umso besser. Ich werde es allerdings freiwillig bei allen meinen Behältnissen machen.

Nen dickes Loch in der Wand macht sich einfach besser als wenn man sagen muss "Also hier hat er glaube ich gestanden" :rolleyes:

Geschrieben

So, hab jetzt bei der Waffenbehörde nachgefragt. Meinen B-Würfel MUSS ich an der Wand befestigen. Ergibt sich angeblich aus §36 WaffG.:

Zitat

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. 

Die SB sagte mir, wenn der B-Würfel einfach so rumsteht und mitgenommen werden kann, hätte ich keine adäquaten Vorkehrungen getroffen und müsse damit rechnen, dass das bei einer Aufbewahrungskontrolle bemängelt wird.

Nun ja, ich habe keine Lust ohne entsprechende Gerichtsurteile in der Hinterhand der Aussage zu widersprechen oder gar einen Rechtsstreit zu führen.

In meinem Buch zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung steht es auch so drin, dass jeder B-Würfel unter 100kg befestigt werden sollte(André Busche: Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung für Sportschützen, Waffensammler und das Bewachungsgewerbe).

 

Mach ich halt zwei 8er Dübelchen in die Wand...

Geschrieben

Da liegt er aber falsch.

 

Denn es wird ausdrücklich erlaubt, maximal 5 Kurzwaffen in einem B-Schrank aufzubewahren, sofern dessen "Abreißgewicht" weniger als 200 kg beträgt. Also wenn er nicht angeschraubt ist.

 

Wenn Dich die Dübel nicht stören kannst Du das Schränkchen ja verankern. Dann nimm aber lieber gleich was vernünftiges, vielleicht glaubt er Dir dann auch die "200 kg Abreißgewicht", dann darfst Du bis zu 10 Kurzwaffen darin lagern.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Nur in der verqueren Phantasie einiger SBs... die VDMA-Vorschrift sah das anders. Da gab es Einmauertresore, die ihre volle Schutzwirkung erst in eine entsprechende Wand eingemauert erreichen. Möbeleinsatztresore werden dagegen einfach nur so genannt, weil man sie aufgrund der Größe eben in einem Möbelstück verstecken kann, und sie nicht offen sichtbar rumstehen.

 

So labert man auch blos Gerüchte nach, die man gelesen hatte. :peinlich:

 

"Einmauertresore" & Bodentresore sind auch wieder eine ganz andere Baustelle.

 

vor 35 Minuten schrieb Elektronengehirn:

In meinem Buch zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung steht es auch so drin, dass jeder B-Würfel unter 100kg befestigt werden sollte

 

"Sollte" ist nicht "muß".

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ford34coupe:

Bei meinem Würfel lag sogar nen Zettel dabei der genau das sagt - "Erforderliches Material zur Verankerung für den Versicherungsschutz liegt anbei"

Also kennt der Tresorhersteller den Vertrag zwischen Dir und Deinem Versicherer? Gute Firma!

vor 52 Minuten schrieb Elektronengehirn:

 Ergibt sich angeblich aus

Das ist natürlich was ganz anderes! Vergiß die Pralinen nicht.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Pi9mm:

So labert man auch blos Gerüchte nach, die man gelesen hatte.

 

Ich habe keine Gerüchte gelesen, sondern das VDMA-Einheitsblatt 24992.

 

Das trennt in Nummer 4.1.2 (mehrwandige Stahlschränke der Sicherheitsstufe B) tatsächlich zwischen 4.1.2.1 "zur freien Aufstellung" und  4.1.2.2 "in Möbel oder hinter Wandverkleidungen". Ich habe nur einen qualitativ schlechten Ausdruck des Einheitsblattes, aber für mich sehen die Anforderungen identisch aus. Bei Sicherheitsstufe A ist das übrigens genau so, da sind die Anforderungen auch identisch. Lediglich  "Einmauerschränke" sind deutlich anders spezifiziert.

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