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WBK beantragen und erster Waffenkauf - abhhängig von Eintragungen im Schießbuch


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Geschrieben

Ein freundliches Hallo an Alle,

 

ich habe folgendes Anliegen: Sind die Eintragungen im Schießbuch auch Voraussetzung für die Art der Waffen welche ich mir zulegen möchte nach meinem ersten Jahr?

 

Ich bin Sprotschütze und absolviere gerade mein erstes Jahr im Verein. Derzeit schieße ich KK und probiere die verschiedenen Disziplinen aus um für mich herauszufinden was mir am meisten gefällt.

 

Angenommen mir gefällt am Ende meiner "Findungsphase" im ersten Jahr dann eine GK Disziplin, habe aber die meiste Zeit KK geschossen und ich möchte mir dann entsprechend eine GK Waffe zulegen, muss ich dann auch im Schießbuch für das Kaliber die entsprechende Anzahl (12 bzw. 18 Mal) an Trainings nachweisen oder spielt das keine Rolle? Also ist Training gleich Training egal mit welchem Kaliber?

 

Ich hoffe ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt?

 

LG

Geschrieben

Erforderlich ist das Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe, also alles ab KK aufwärts. 

Manche Verbände sind strenger als die gesetzlichen Vorhaben und fordern die Termine für die jeweilige Waffenart - Lang-/Kurzwaffe.

Sprich bei dem Training mit KK-Büchse wird keine Bedürfnisbestätigung für eine Kurzwaffe erteilt. 

Geschrieben

Wenn ich das in der Sachkunde richtig verstanden und mir gemerkt hab, soll es im BBS (BDS Bayern) noch die Regelung geben, dass fuer einen Selbstlader-Voreintrag schon mindestens einmal mit dem Kaliber geschossen worden sein soll.

Geschrieben

Manchen haben eigene Schießbücher bzw. akzeptieren nur verbandseigene - ich meine beim BDMP war/ist es so(?).

 

Bei mir steht auch immer Disziplin/Waffe mit dabei, obwohl es nicht sein müsste. Im BDS LV 7/DSB/BSV sieht man das zumindest in diesem Punkt nicht ganz so eng.

Geschrieben

 Bei mir trage ich bei Disziplin: "Training" ein, dann das Kaliber und fertig. dahinter kommt dann die Unterschrift vom Schießleiter und der Stempel. Mehr ist das nicht. Bei mir wird auch kein Ergebnis eingetragen, obwohl die Spalte da ist.

 

LG

Daniel

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Marcelx3:

dass du mit einer erlaubnispflichtigen Waffe des beantragten Typs geschossen hast.

 

So passt das und so wird es zumindest in den Verbänden idR gehandhabt... das weiß man aber, wenn man sich mal mit seinem Verband auseinander setzt, noch bevor man ein Forum überfällt...

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb BigMamma:

 

So passt so und so wird es zumindest in den Verbänden idR gehandhabt... das weiß man aber, wenn man sich mal mit seinem Verband auseinander setzt, noch bevor man ein Forum überfällt...

 

Was fürn Quatsch!!! Er ist ja noch ganz neu und hat die verbandsinterne Vorgehensweise noch gar nicht kennenlernen können! Zumal sowas oftmals einfach "nur so gehandhabt wird", es aber nirgends explizit steht!

 

Dragu

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Dragunov111:

Was fürn Quatsch!!! ... es aber nirgends explizit steht...

 

Der bei uns zB seit einer Weile gängige Praxis ist... auch weil es so in der entsprechenden Richtlinie steht...

Geschrieben (bearbeitet)

Gelbe WBK mit KK beantragen, danach kannst du im Rahmen der WBK kaufen was drauf passt. Egal ob GK KK oder Kaliber, hauptsache passt in irgendeine Disziplin eine anerkannten Schießsportverbandes.

Und drauf achten das der Verein dich an den Verband gemeldet hat, wenn du erst seit kurzem Mitglied im Verein bist, sonst läuft das eine Jahr Gammel- ähhh Wartezeit nicht.

 

Normalerweise reicht das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen, wenn dein Verbandsfürst da noch Sahne mit ner Kirsche obendrauf sehen will, musste da wohl durch.

 

Bearbeitet von low-ready
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb BigMamma:

 

So passt das und so wird es zumindest in den Verbänden idR gehandhabt... das weiß man aber, wenn man sich mal mit seinem Verband auseinander setzt, noch bevor man ein Forum überfällt...

 

Sehr gut dass du mal wieder so super informiert bist, haben übrigens einige im Verein, die ein Bedürfnis bestätigt bekommen haben, obwohl sie noch nie diese Art Waffe oder das Kaliber geschossen haben...

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie schon einige hingewiesen haben muß man zwischen der Gesetzeslage - erlaubnispflichtige Waffe - und den Verbands- und Vereinskautelen unterscheiden. Natürlich kann man auch versuchen, den Verband bzw. Verein an den Ohren zu ziehen und die Rechtslage nach dem WaffG vor den Zivilgerichten durchzusetzen, wobei man natürlich auch damit rechnen muß, daß ein Richter dem Verband zugestehen wird, "schärfere" Regeln aufzustellen - immerhin geht es ja um den Besitz böser, böser, böser Schußwaffen, damit hat die Justiz, hat ein Jurist qua Ausbildung (unreflektiert stellt er das Gesetz und damit seine Autorität über alles und eine Schußwaffe kann zur Gewaltausübung und damit gegen die Autorität des Rechts verwendet werden - das spielt sich alles eher im im juristischen Bauchbereich ab) ein Problem, da ist alles recht, was die Regeln verschärft und Waffenerwerb erschwert. Davon abgesehen dürfte das standing im Verein, ohne den man als Sportschüze seit einigen Jahren ja leider nicht mehr auskommt, durch eine derartige Prozessierei (erst recht sollte man gewinnen) eher leiden. 

Folglich ist es zu empfehlen, sich vorher nach den Anforderungen des Vereins und Verbands zu erkundigen und, da man letztlich ohnehin in welcher Form auch immer Nachteile haben wird, auf Widerspruch, Renitenz und Besserwissen verzichten und sich fügen. Das sage ich gegen mein Naturell, aber eines der wenigen Vorzüge des Alters ist, daß gelegentlich doch eine gewisse Einsicht (manche nennen es Weisheit) Platz greift.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Guten Abend,

 

ich danke für die zahlreichen Antworten und Hinweise. Ich habe ja noch viel Zeit bis es bei mir soweit ist und ich werde mich auch mit meinem Verband auseinandersetzen. Ich habe bisher nicht den Eindruck das mir da irgendwer Steine in den Weg legen wird, solange ich mich als zuverlässig und seriös beweisen kann.

 

allen ein schönes Wochenende :-)

 

LG

Daniel

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb BigMamma:

 

Nur gut, dass der Verein hier überhaupt kein Mitspracherecht hat, ich sprach von VERBÄNDEN.

 

Ja, eigentlich. Nur muß der Vereinspräsi auch eine Unterschrift leisten, nämlich das regelmäßige Training bestätigen. Und hier ist die Gelegenheit, die eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Und dies wird gelegentlich auch getan. Zwar unrechtmäßig, aber was hilft´s, wenn man es sich nicht mit allen verderben möchte?

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb MarkF:

Ja, eigentlich. Nur muß der Vereinspräsi auch eine Unterschrift leisten, nämlich das regelmäßige Training bestätigen. Und hier ist die Gelegenheit, die eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Und dies wird gelegentlich auch getan. Zwar unrechtmäßig, aber was hilft´s, wenn man es sich nicht mit allen verderben möchte?

Jetzt stellt sich die Frage, was besser ist:

Variante 1: Der Verein bzw. die Vereinsverantwortlichen setzen z.B. die durch die Vereinssatzung verpflichtende Teilnahme an Arbeitsdiensten durch indem es eine solche Unterschrift nur gibt, wenn die letzten zwei Arbeitsdienste wahr genommen wurden. -> unrechtmäßig aber effektiv und für alle Betroffene ein fairer Deal

Variante 2: Der Verein bzw. die Vereinsverantwortlichen setzen die durch die Vereinssatzung verpflichtende Teilnahme an Arbeitsdiensten durch indem sie die Mitglieder, die Ihrer satzungsgemäßen Verpflichtung nicht nachkommen aus dem Verein ausschließen und dies der Behörde, wie gesetzlich vorgeschrieben, melden. -> wenn in der Satzung so definiert rechtmäßig und ebenfalls effektiv

Im Endeffekt untscheidet sich 1. und 2. nicht sehr voneinander, aber ich bevorzuge, da diese Variante den eigentlichen "Zweck" besser erkennen lässt, die Variante 1., vor allem, da bei 2. für den Betroffenen, der evtl. die Umstände falsch beurteilt, nicht nur die "neue" Waffe, sondern auch der Besitz der "alten" Waffen auf einmal "stressig" wird.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 02/16/2017 um 00:01 schrieb BigMamma:

 

Der bei uns zB seit einer Weile gängige Praxis ist... auch weil es so in der entsprechenden Richtlinie steht...

Wie gut, daß ich im DSB/SSB bin. Da gibt es so einen Mist nicht. Hier läuft alles unkompliziert im Rahmen des Gesetzes und niemand verschärft künstlich.

Bearbeitet von goya
Geschrieben (bearbeitet)
Am 02/18/2017 um 09:27 schrieb derdaniel:

DSB üder den SSB

Alles problemlos! Unser "Präsidente" wolle zum BDS wechseln. Zum Glück konnte ich ihm das mit Argumenten ausreden. Der SSB ist top, da brauchst du dir keine Gedanken machen.

Bearbeitet von goya
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb goya:

Wie gut, daß ich im DSB/SSB bin. Da gibt es so einen Mist nicht. Hier läuft alles unkompliziert im Rahmen des Gesetzes und niemand verschärft künstlich.

 

vor 12 Stunden schrieb goya:

Alles problemlos! Unser "Präsidente" wolle zum BDS wechseln. Zum Glück konnte ich ihm das mit Argumenten ausreden. Der SSB ist top, da brauchst du dir keine Gedanken machen.

 

Habt Ihr bzw. Euer Verein einen eigenen Stand? Wenn ja, wie stellt Ihr sicher, dass die Mitglieder auch zu den Arbeitsdiensten kommen oder habt Ihr so hohe Gebühren, dass Ihr Euch für alles bezahlte Handwerker leisten könnt?

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb HBM:

 

 

Habt Ihr bzw. Euer Verein einen eigenen Stand? Wenn ja, wie stellt Ihr sicher, dass die Mitglieder auch zu den Arbeitsdiensten kommen oder habt Ihr so hohe Gebühren, dass Ihr Euch für alles bezahlte Handwerker leisten könnt?

Es geht hier nicht um den Verein und nicht um den Stand sondern um den VERBAND (hier Landesverband). Und da gibt es beim DSB/SSB KEINE Probleme.

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