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IGNORED

Gemeinsamer Zugriff auf Waffenschrank


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Geschrieben

Ich tu mich ja schwer dem SD so eine besondere Stellung einzuräumen. Dann könnte man auch argumentieren der Sportschütze im Haushalt darf keinen Zugriff auf Paragraph 6 Waffen haben. Weil er dafür kein Bedürfnis haben kann. 

Andererseits kann ich einem Altbesitzer mein M 5 zur Beförderung zum Büchsenmacher übergeben. 

Ich weiß nicht ob der Gesetzgebers nicht einfach auch die Familie, und darauf läuft es bei der gemeinsamen Aufbewahrung meistens drauf raus , besser stellen wollte als fremde . 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb ZaphodBeeblebrox:

Den letzten Satz versteh ich nicht. Als Sportschütze darf ich doch keinen Schalldämpfer für KK/GK-Waffen erwerben?!

 

lies was SB geschrieben hat (Zusammenhang beachten) und dann lies auf jeden Fall die angegebene Stelle im WaffG!

wenn Dir das dann noch immer nicht klar ist......lass es Dir in Deinem Sachkundekurs erklären, und die Textstellen "drumherum" auch!

 

 

und ja, in dem Fall darfst Du.....welcher das ist hat SB doch ganz ausdrücklich benannt.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Den letzten Satz versteh ich nicht. Als Sportschütze darf ich doch keinen Schalldämpfer für KK/GK-Waffen erwerben?!

Sorry, lerne gerade für Sachkunde und bin sowieso schon komplett verwirrt:pardon:

Kein Problem. Zu unterscheiden ist hier der Erwerb vom "zum Bedürfnis umfassten Zweck" von einem Erwerb "zur vorübergehenden sicheren Verwahrung".

 

Oder anders ausgedrückt: zur eigenen Verwendung darfst Du den SD nicht ausleihen, wohl aber zur ausschließlichen sicheren Verwahrung in Deinen Tresor stellen (wenn z.B. der Erlaubnisinhaber längere Zeit abwesend ist und das Teil nicht im unbewohnten Haus stehen lassen möchte).

Geschrieben

Mir hat ein Kontrolletti am Rande des Penetrierens meiner unverletzlichen Wohnung (doofes Grundgesetz aber auch) erzählt, nur-Sportschützen dürften überhaupt keinen Zugriff per gemeinsamer Aufbewahrung auf Langwaffen haben welche jagdlich erworben seien. Mangels Relevanz und vor allem mangels Lust auf eine populärwissenschaftliche nicht wissenschaftliche Diskussion habe ich das geflissentlich überhört. Aber das schwirrt so draußen rum.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb VP70Z:

Mir hat ein Kontrolletti am Rande des Penetrierens meiner unverletzlichen Wohnung (doofes Grundgesetz aber auch) erzählt, nur-Sportschützen dürften überhaupt keinen Zugriff per gemeinsamer Aufbewahrung auf Langwaffen haben welche jagdlich erworben seien.

Dünnpfiff! Hatte der Kontrolletti danach braune Mundwinkel?

Geschrieben

Wie die vorherigen post zeigen - bitte lesen - ist dies in der Tat nicht eindeutig. Wenn man schon juristisch argumentieren muß, um zu einer Bewertung zu gelangen, und dies dann noch nicht einmal hieb- und stichfest ist sondern Unsicherheiten verbleiben, dann ist es nicht verwunderlich, daß die SB im Amt hierzu eigene und auch unterschiedliche Auffassungen vertreten. Da lohnt auch nicht juristisch zu diskutieren, weil der SB nun mal kein Jurist ist und es im Zweifel nicht versteht - und letztlich natürlich auch seinen Vorgesetzten hat, der ihm sagt, "was Recht" ist. 

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