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IGNORED

Neues Schengen Waffenrecht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

Ich bin neu hier. Ich möchte evtl. eine neue Waffe kaufen. Ich würde gerne eine halbautomatische Waffe kaufen, bin aber verunsichert wegen dem neuen schengen Waffengesetz das kommt. Ich würde gerne eure Meinung wissen, wie dieses Waffengesetz aussehen wird und umgesetzt werden wird? 

 

1. Kann ich als normal Bürger, welcher in keiner Schützengesellschaft ist noch Halbautomaten kaufen? 

 

2. Muss ich evtl. meinen Halbautomaten zurückgeben, wenn ich nicht in einer Schützengesellschaft bin?

 

3. Kann ich evtl. meinen Halbautomaten behalten mit Magazinen die kleiner sind?

 

4. Oder am Besten gleich nur eine Pistole kaufen?

 

Danke!

Bearbeitet von knight
Typo im Titel korrigiert
Geschrieben

Zunächst Willkommen im Forum.

Deinen Fragen nach vermute ich das du nicht in Deutschland lebst. Bist du Schweizer ? Dann schau dir mal an was ProTell zu deinen Fragen sagt. Oder warte bis Schweizer Forenmitglieder hier antworten.

Aber schreib erst mal wo du wirklich her bist.

 

Peter 

Geschrieben (bearbeitet)

In die Zukunft schauen, kann ich derzeit leider nicht.

Meine Glaskugel ist zur Insektion und der KAffeesatz schon weggespült. Mit etwas Glück gibts demnächst wieder Hühnerknochen.

 

Wir wissen derzeit noch nicht, was am Ende in den einzelnen Länder tatsächlich Gesetz werden wird.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb JFK:

Hallo

 

Ich bin neu hier. Ich möchte evtl. eine neue Waffe kaufen. Ich würde gerne eine halbautomatische Waffe kaufen, bin aber verunsichert wegen dem neuen schengen Waffengesetz das kommt. Ich würde gerne eure Meinung wissen, wie dieses Waffengesetz aussehen wird und umgesetzt werden wird? 

 

1. Kann ich als normal Bürger, welcher in keiner Schützengesellschaft ist noch Halbautomaten kaufen? 

 

2. Muss ich evtl. meinen Halbautomaten zurückgeben, wenn ich nicht in einer Schützengesellschaft bin?

 

3. Kann ich evtl. meinen Halbautomaten behalten mit Magazinen die kleiner sind?

 

4. Oder am Besten gleich nur eine Pistole kaufen?

 

Danke!

 

Zu1:  Nein, weder vor dem neuen Gesetz noch danach.

zu2: wenn du nicht in einem Schützenverein bist hast Du als sportschütze auch kein Bedürfnis. Als Jäger nur bis zu 3 Schuss. 

Zu3: siehe Paragraph 6Awaffv

zu4: bist du Mitglied in einem Schützenverein?

 

Waffen gibts in Deutschland nicht einfach so zu kaufen.

Geschrieben (bearbeitet)

Kurze Frage,wozu möchtest Du eine Waffe haben?

Zum Sportschießen sicherlich. Jäger können mit einer Kurzwaffe allein nix anfangen.

Geh zum nächsten Schützenverein und frag mal nach. Es gibt auch genug Beschreibungen der Verfahrensweise hier im Forum.

Stichworte: WBK, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Verband, ....

Bearbeitet von speedjunky
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chris1605:

 

Zu1:  Nein, weder vor dem neuen Gesetz noch danach.

zu2: wenn du nicht in einem Schützenverein bist hast Du als sportschütze auch kein Bedürfnis. Als Jäger nur bis zu 3 Schuss. 

Zu3: siehe Paragraph 6Awaffv

zu4: bist du Mitglied in einem Schützenverein?

 

Waffen gibts in Deutschland nicht einfach so zu kaufen.

Woher weißt Du, dass der Threadstarter / Fragesteller aus Deutschland kommt bzw. hier lebt?

 

Zu "Deinem" 2: Als Jäger darfst Du beim Schuss auf Wild nicht mehr als 3 Patronen laden. Eine Magazinbegrenzung bei Jägern gibt es nicht mehr.

 

Waffen gibt es natürlich auch in Deutschland einfach so zu kaufen, allerdings keine halbautomatsichen Selbstladewaffen in Großkaliber und danach hat der Threadstarter ja gefragt. Ob er Deutschland gemeint hat oder nicht, ist ja noch unklar.

Geschrieben (bearbeitet)

Zur Abrundung

Zitat

Bundesjagdgesetz

§ 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist
2. c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;
 

DIe Magazingröße war sowieso nicht begrenzt. Nur die KApazität und das ist höchst flexibel. Große Magazine können durch jeden bessesen werden. Es ist ein frei verkäuflicher Gegenstand. Dementsprechend konnten und können auch Jäger "Endlosmagazine" besitzen.

Bearbeitet von Gast

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