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IGNORED

Disziplin Frage DSB


Gast Pereira

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Geschrieben

Guten Morgen,

 

ich bitte zu entschuldigen das ich noch nicht perfekt die Disziplinen kenne.

Am Wochenende sollte ich auf dem Schiessstand von unseren Verein die Pistolenschützen sichern.

Ein Junger Schütze kam mit seiner Glock 17 und hattte diese in einem Schaftsystem mit Red Dot.

Roni glaube ich

Ich kenne keine Disziplin von DSB in welcher mit solchen Schaft geschossen werden kann deshalb habe ich ihm verboten diesen Schaft zu schießen wenn er mir nicht eine Disziplin zeigen kann.

Den ich habe gehört das es sehr streng ist Sachen zu schießen die nicht mit Disziplinen versehen sind.

Er meinte dann in BDS würde es eine Disziplin geben, er ist aber nicht im BDS.

Sondern nur im DSB.

Hatte ich in diesem Fall Recht?

Und gibt es eine solche Disziplin?

 

Geschrieben

Ich muss gestehen das mir nicht bewusst war das man auf einem Stand vom DSB Verein nach fremder Disziplin schießen darf.

In der Waffensachkunde wurde nicht bearbeitet ob dieses erlaubt ist.

Es wäre anders wenn er mir die Disziplin hätte zeigen können.

Konnte er aber nicht.

Bevor ich etwas falsch mache mache ich es lieber nicht weil ich nicht möchte das es Probleme für Verein gibt.

Es ist auch immer der Unterschied zwischen den Sportdisziplinen und Vereinsgesetzen von Deutschland und Spanien.

Ich bitte das zu entschuldigen das ich nicht primär Sport schieße sondern aus anderem Bereich komme.

Sorry

Geschrieben

Du hast an sich richtig gehandelt.

 

Es wird wohl kaum jemanden geben, der als Aufsicht auf dem Stand aus dem Kopf jede Disziplin und die dafür zugelassenen Waffen kennt.

Daher sollte der Schütze selbst auch in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen.

Geschrieben

Hast du zufällig die Nummer im Kopf? 

Dann kann ich es mir für das nächste mal anschauen

Geschrieben

Ist doch an sich völlig egal welche Disziplin das ist. Solange er nicht gegen die spezifische Schießstandordnung verstösst ist doch alles gut.

Steht da was von "Kurzwaffen bis 1500J" oder steht da etwa "schießen nur nach Sportordnung des DSB"?

Das kann es durchaus geben, aber solange das bei euch auf dem Stand nicht der Fall ist, braucht es keinen Kontrolletti.

Es ist alles erlaubt was nicht verboten ist, nicht umgekehrt. ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Ich dachte man darf nur nach einer zugelassenen Sportordnung schießen wenn man Sportschütze ist.

also etwas das vom den Bedürfnis umfasst wird.

ich biete zu entschuldigen wenn das falsch ist aber so habe ich das im Kurs verstanden.

 

 

Bearbeitet von Pereira
Geschrieben

Da hat Kalinke vollkommen Recht. Solange die Waffe nicht über der entsprechend zugelassene Stärke für den jeweiligen Schiessstand liegt und sich der Kamerad auch sonst an

die Sicherheit hält die ein DSB Stand vorgibt (also nicht unbedingt mit geholsteter Waffe antreten und beim Waffe ziehen über die versammelten Schützen streichen oder sich

IPSC mässig über den Stand bewegen etc. (augenzwinker) ), DANN sollte das klargehen.  Der Schütze tut ja im Grunde nichts anderes, als die restlichen DSB schützen, nur mit anderer Zielhilfe

und da es kein Wettbewerb war, ist das OK. 

 

Trotzdem würde ich das mit dem Schiesswart besprechen damit Du Rückendeckung in Deinem Heimatverein hast.... und den jungen Mann würde ich auch noch einmal ansprechen, das Vorgehen nochmals erklären und ihn dann "mit Rückendeckung" zum nächsten Training einladen :-)

 

Wir Schützen müssen zusammenhalten !

Geschrieben

Grundsätzlich darf jede Schießübung gemacht werden, die nicht nach dem Gesetz verboten ist (wie z.B. Verteidigungsschießen).

Beispiel: Du hast auf deiner Waffe eine neue Visierung und möchtest sie auf 25 m einschießen. Es gibt keine zugelassene Sportordnung "25 m Einschießen". Aber natürlich darfst du deine Waffe einschießen.

 

Anderes Beispiel:

Ein Jäger kommt mit einer Waffe, die vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, und möchte mit seiner Waffe trainieren.  Darf er auch.

 

Wie schon in einem Vorposting erwähnt, kann es dennoch Einschränkungen geben, wenn am Stand eine Anweisung existiert, die das Schießen nach DSB-Reglement vorschreibt.

Dann darf aber auch niemand mehr seine Waffe einschießen :rtfm:

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich war mal auf einem Stand, da durfte nur nach Sportordnung DSB geschossen werden. Präzision nur 20 Schuss, keine 15 oder keine 30. Alle Tätigkeiten wurden Angesagt (" Waffe mit 5 Patronen laden  usw....") Da war ich nicht oft...............Auf fast allen Ständen die ich kenne darf ich schiessen wie ich will, wenn ich die Sicherheitsregeln einhalte.Und wenn ich 100 Schuss Präzision oder Duell machen will dann darf ich das.  So soll das sein.

 

Peter

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb PetMan:

..........Auf fast allen Ständen die ich kenne darf ich schiessen wie ich will, wenn ich die Sicherheitsregeln einhalte.Und wenn ich 100 Schuss Präzision oder Duell machen will dann darf ich das.  So soll das sein.

Das kenne ich gar nicht anders. 

Gut das es die Korinthenkacker in meinem Umfeld nicht gibt. 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Gruger:

Und er braucht auch nicht Mirglied im BDS sein, um nach dessen Sportordnung zu schießen. ..

Jein. Das Thema hatten wir neulich auf unserem Stand. Man kann laut BDS-Sportordnung als Gast oder Nichtmitglied ein paar mal nach BDS-Regeln schießen, das ist durch die BDS-Versicherung gedeckt. Man beachte das "ein paar mal". Danach schießt man die BDS-Disziplin, wenn man nur im DSB ist, ohne Versicherungsschutz, denn die DSB-Versicherung deckt nur DSB-Disziplinen ab.

 

Details zum Versicherungsschutz findet man in der SpO des BDS unter A.1.07.

 

Schießen ohne Haftplicht ist unzulässig, das sollte bekannt sein. Da das Thema Versicherung bisher in diesem Thread nicht behandelt wurde, möchte ich das erwähnt haben.

 

Klaas

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Pereira:

 

Ich dachte man darf nur nach einer zugelassenen Sportordnung schießen wenn man Sportschütze ist.

 

 

Das ist grober Unfug.

Aber wenn du als verantwortliche Schießstandaufsicht das Schießen mit Roni und Rotpunkt verboten hast, muß dies der Schütze erst mal hinnehmen. du hattest Hausrecht.

 

Zur Anwendung der Sportordnung:

Nehmen wir mal an, eine Kameradin will Sportpistole üben. Die Schützin trainiert Duell, Duell, Duell - aber nicht Präzision davor. Wirst du als Aufsicht dieses verabscheuungswürdige Treiben unterbinden? Denn diese dumme Tussi (Bundeskaderschützin) hält sich partout nicht an die Sportordnung! Das muß doch unterbunden werden!

 

Jetzt verstanden?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Klaas:

Schießen ohne Haftplicht ist unzulässig, das sollte bekannt sein. Da das Thema Versicherung bisher in diesem Thread nicht behandelt wurde, möchte ich das erwähnt haben.

Da greift aber auch die eigene private Haftpflicht. Man sollte davon Ausgehen das die meisten Schützen sowas haben. Sollte..................Jedenfalls wurde bei uns schon das eine oder andere Zugseil das abgeschossen wurde ersetz. Schadenersatz bei Personenschäden müssen ergo auch abgesichert sein mit der Privathaftpflicht, da hab ich aber noch nie was von gehört das das benötigt wurde. KFZ Unfall auf dem Weg zum Rundenkampf zb hab ich schon erlebt das die Verbandshaftpflicht da einspringt

Geschrieben

Jetz möchte ich es aber genau wissen... 

 

Der Hinweis von Klaas ist sehr wichtig. Ich nehme an, die BDS Versicherung deckt alle Sach- und Personenschäden, auch die am verursachenden Schützen, ab.

Die private Haftplicht, wird hingegen "nur" die Fremdschäden übernehmen, weil für selbstverschuldete Eigenschäden die Privathaftpflicht eben nicht aufkommt.

D.h. es bedarf einer privaten Unfallversicherung, die bei Eintritt eines persönlichen Schadens am Verursachenden eintritt ?

 

Ich weiss es nicht genau, halte das aber für extrem wichtig..... kann jemand Auskunft geben oder gibt es zum Versicherungsthema bereits einen Thread ?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sarastro69:

Die private Haftplicht, wird hingegen "nur" die Fremdschäden übernehmen, weil für selbstverschuldete Eigenschäden die Privathaftpflicht eben nicht aufkommt.

Ja, das stimmt so. Gegen sich selber kann man , logischerweise, keine Haftpflicht einklagen. Fremdschäden werden übernommen, teilweise bis hin zur  Fahrlässigkeit. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Da greift aber auch die Verbandshaftpflicht nicht.

vor 4 Stunden schrieb Sarastro69:

D.h. es bedarf einer privaten Unfallversicherung, die bei Eintritt eines persönlichen Schadens am Verursachenden eintritt ?

Kommt drauf an was du für Schäden/Kosten meinst. Fehlt dir nach dem Schiessen eine Hand oder 2 oder ein paar Augen wäre das ein Schaden wo man von einer Unfallversicherung Geld bekommt, wenn der schaden die Definition eines Unfalls  erfüllt ( zb plötzlich und unerwartet von aussen auf den Körper einwirkendes gesundheits schädingendes Ereignis ) Die reinen Arztrechnungen zahlt deine Krankenversicherung ( die versuchen wird die von einem eventuellen Schädiger wieder rein zu holen....DER braucht dann wieder die Haftpflicht.....)

Glaube im Kopf zu haben das das Vorhalten eine Privathaftpflich auch Bedingung für die WBK ist. Denke auch das die meisten Schützen eine haben, geht ja aber hier um Gäste. Da kann ich aus meiner beruflichen Praxis schreiben , das erschreckender Weise lange nicht alle Personen einen haben. Man geht von ca 60 % bis 70% Abdeckung aus. Wird nach Beendigung der Ausbildung ( bis dahin ist man bei den Eltern mitversichert(( wenn die eine haben ))) leider oft vergessen. Und später denkt man ,man braucht sowas nicht.Kommen dann Kinder ist es plötzlich doch Thema. Selber habe ich grade von älteren Personen schon gehört: " Die kinder sind ja ausser Haus und wir stellen nix an "

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PetMan:

Glaube im Kopf zu haben das das Vorhalten eine Privathaftpflich auch Bedingung für die WBK ist.

 

Nein. Für den Waffenschein (und eine Schießerlaubnis) braucht man aber eine Versicherung.

 

 

Zitat

 

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
...
 
5.
bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.

 

 
Geschrieben

PetMan. Danke für die Ausführung... ich gehe mal davon aus, Du arbeitest in dieser Branche :-)

 

Wir hatten das Thema beim BSB. Wenn Gäste als aktive Schützen kommen, sind sie über ihren Verband (egal welcher) bei uns auf dem Stand versichert.

So wurde es uns gesagt. Ich kann über den Wahrheitsgehalt nichts sagen.

Problematisch ist es, wenn Neulinge (also nicht nicht aktiv) am schiessen teilnehmen. Wie wäre das zu bewerten ?

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb PetMan:

Da greift aber auch die eigene private Haftpflicht. Man sollte davon Ausgehen das die meisten Schützen sowas haben. Sollte..................

Du machst ganz richtig den Vorbehalt mit "Sollte ...". Als Aufsicht kannst Du nicht wissen, ob der betreffende Schütze eine Versicherung hat.

 

Klaas

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Gruger:

Nein. Für den Waffenschein (und eine Schießerlaubnis) braucht man aber eine Versicherung.

Grad nochmal auf den Antragsformularen meiner Verbände nachgeschaut.....stimmt, wird nicht abgefragt. hatte ich dann wohl falsch im Kopf. Sollte man aber als Auflage in den Vereinen mal ansprechen. Wird ja doch immer mal was " kaputtgeschossen"

vor 4 Stunden schrieb Sarastro69:

Problematisch ist es, wenn Neulinge (also nicht nicht aktiv) am schiessen teilnehmen. Wie wäre das zu bewerten ?

Meines Wissens sind die über den Verband versichert. Dazu müssen sie sich aber , zumindest bei uns, in die Schiesskladde eintragen. Für wieviel mal " Schnupperschiessen " das zählt müsste man abklären, hab das bedingungswerk der Verbandshaftpflicht nie gesehen.

 

vor 4 Stunden schrieb Sarastro69:

Danke für die Ausführung... ich gehe mal davon aus, Du arbeitest in dieser Branche :-)

Ja, seit nunmehr 23 Jahren............

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