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IGNORED

Dauer eine WBK Eintrages bei euch?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Kalinke:

 

Das was hier geschrieben wurde ist in meinem Fall weniger zielführend.

Nicht nur in deinem Fall, eben das übliche WO BlaBla von selbsternannten Platzhirschen.

Aber auch die Tips der gelehrten sind nicht viel besser.........

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Ja, das sind sie schon deshalb nicht - egal ob sie von P22 sind oder von Carcano (also von mir), weil sie im Prinzip sehr einfach sind. Länger als sehr einfach ist immer leicht möglich; besser nur manchmal. :-)

In der Sache hat ein Betroffener immer die Wahl: er/sie kann es sich gefallen lassen oder auch nicht.
Im ersteren Fall ist es WO-tpisch, zwar zu jammern und laut zu wehklagen, aber nichts zu unternehmen (außer ein bis zwei Anrufen auf der Behörde, wie lange es denn noch daure).
Wenn man - zweiter Fall - was unternimmt, dann kann es passieren, dass nach anwaltlicher Akteneinsichtnahme dann erstaunlicherweise das LKA (in dem Fall war es das württembergische) in die Pötte kommt - natürlich ganz von selbst und ohne jeden Zusammenhang mit dem anwaltlichen Tätigwerden - und dass dann die WBK plötzlich erteilt wird. Die Ausgangs-Waffenbehörde konnte dort allerdings wirklich nichts dafür.


Carcano

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb carcano:

In der Sache hat ein Betroffener immer die Wahl: er/sie kann es sich gefallen lassen oder auch nicht.
Im ersteren Fall ist es WO-tpisch, zwar zu jammern und laut zu wehklagen, aber nichts zu unternehmen (außer ein bis zwei Anrufen auf der Behörde, wie lange es denn noch daure).
Wenn man - zweiter Fall - was unternimmt, dann kann es passieren, dass nach anwaltlicher Akteneinsichtnahme dann erstaunlicherweise das LKA (in dem Fall war es das württembergische) in die Pötte kommt - natürlich ganz von selbst und ohne jeden Zusammenhang mit dem anwaltlichen Tätigwerden - und dass dann die WBK plötzlich erteilt wird. Die Ausgangs-Waffenbehörde konnte dort allerdings wirklich nichts dafür.

Aha.

 

Die Behörden schieben einen großen Berg mit Überprüfungen vor sich her. Um mich also von meinem Platz in der Schlange von hinten nach vorne zu drängeln, nehme ich Geld in die Hand und beauftrage einen Rechtsanwalt, wodurch alle anderen, die vor mir mit der Bearbeitung daran gewesen wären und keinen Anwalt beauftragen, noch länger warten müssen. Blöd nur, wenn alle einen Rechtsanwalt beauftragen. Dann bliebe die Reihenfolge bestehen, ich müsste also - trotz Anwalt - genauso lange warten wie ohne Anwalt, müsste ihn aber trotzdem bezahlen.

 

Ergo löst ein Anwalt nicht das eigentliche Problem.

Bearbeitet von Flohbändiger
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Flohbändiger:

. Blöd nur, wenn alle einen Rechtsanwalt beauftragen.

Diese Annahme ist genau so praxisfern wie "man nehme an, es herrsche Weltfrieden".

 

Dass das Übel in der ganzen Sache bei den Behörden sitzt ist klar. Man kann halt nur die Wege gehen, die aufgezeigt wurden. Oder man spinnt hypothetisch den Gedanken, was passieren würde, wenn alle sich eines Anwalts bedienen würden.... 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Flohbändiger:

Aha.

 

Die Behörden schieben einen großen Berg mit Überprüfungen vor sich her. Um mich also von meinem Platz in der Schlange von hinten nach vorne zu drängeln, nehme ich Geld in die Hand und beauftrage einen Rechtsanwalt, wodurch alle anderen, die vor mir mit der Bearbeitung daran gewesen wären und keinen Anwalt beauftragen, noch länger warten müssen. Blöd nur, wenn alle einen Rechtsanwalt beauftragen. Dann bliebe die Reihenfolge bestehen, ich müsste also - trotz Anwalt - genauso lange warten wie ohne Anwalt, müsste ihn aber trotzdem bezahlen.

 

Ergo löst ein Anwalt nicht das eigentliche Problem.

Sehe ich nicht so,

jede eigene höfliche Bemühung kann hilfreich sein. Wird die Akte erst einmal in die Hand genommen kann sie doch auch gleich zum Abschluß gebracht werden, wenn alles vorhanden ist und man hat dann wieder seine Ruhe bis der nächste Nörgler kommt.

Aus eigener Erfahrung weiß ich dass die Drohung mit oder von einem Anwalt wirkungslos ist, eher wirken freundliche Ansprachen oder Nachfragen.

Wenn kein Ergebnis vorliegt hilft eben gar nichts.

Die Kontrollen der Aufbewahrung, die Einführung des NWR und die Antragswelle von KWS haben die Behörden lahm gelegt!

Wo liegt nun die Schuld?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wo liegt nun die Schuld?

Frag carano, er ist eingeweihter der weltpolitischen Zusammenhänge.

Geschrieben

Ja, bin ich. Und zusätzich habe ich noch praktische Erfahrung in derlei Fällen. Beides trifft auf Chapmen nicht zu, dafür ist er - neben vielem anderem respekterheischenden Wissen - z.B. in die Arcana früher deutscher Beschußstempel eingeweiht, vor denen wir Normalsterbliche rätselnd stehen. ;-)


1. Flohbändiger hat mit seinem letzten Satz völlig recht, mit den vieren davor jedoch nicht.

2. Uwewittenburg steuert viele richtige Beobachtungen und einige gute Empfehlugen bei; bedingt durch seine auf diese Falle nicht recht passende persönliche Perspektive der Vollzugspolizei (znächst Schutz-, dann Kriminalpolizei) liegt er hier jedoch falsch. Er kennt seine Kunden natürlich, und viele seiner Erfahrungen bzgl. Umgang von Anwälten und Polizei sind durchaus nicht falsch, aber eben verzerrt; ich unterrichte selbst bei der Polizei u nd für die Polizei, kenne und respektiere daher beide Perspektiven.

3. Die Schlußfrage von Uwe hat Chapmen zu beantworten; ich helfe ihm gerne bei der Erkenntnis  (nennt man Maieutik), aber denken muss er halt selbst.

4. P22 hat darin natürlich ganz recht, dass das Übel "bei den Behörden sitzt", aber das geht noch präziser. Sowohl ich als auch Uwe haben ja schon etwas geholfen. ;-)

Carcano

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Flohbändiger:

Blöd nur, wenn alle einen Rechtsanwalt beauftragen. Dann bliebe die Reihenfolge bestehen, ich müsste also - trotz Anwalt - genauso lange warten wie ohne Anwalt, müsste ihn aber trotzdem bezahlen.

Ergo löst ein Anwalt nicht das eigentliche Problem.

Oder es geschähe das, was vielleicht bei Bestehen von Konkurrenz, also wie manchmal in der freien Wirtschaft, zumindest angeblich und früher geschehen sein soll: Man läßt den Finger rum gehen. Vielleicht auch mal eine Stunde länger. 

Afaik deckt die  Rechtsschutzversicherung (Verwaltungsrechtsschutz) eine allfällige Untätigkeitsklage und ist möglicherweise auch glücklich über einen billigen Ausgang der Angelegenheit.

vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

.. man hat dann wieder seine Ruhe bis der nächste Nörgler kommt.

Aus eigener Erfahrung weiß ich dass die Drohung mit oder von einem Anwalt wirkungslos ist, eher wirken freundliche Ansprachen oder Nachfragen.

Ist auch unverschämt von dem Nörgler. Zu verlangen daß sein Antrag anständig bearbeitet wird. Wo er doch die Beamtenschaft alimentiert daß die ihre Ruhe haben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Die Kontrollen der Aufbewahrung, die Einführung des NWR und die Antragswelle von KWS haben die Behörden lahm gelegt!

Wo liegt nun die Schuld?

Wo sie in solchen Fällen immer liegt. Bei den Personalverantwortlichen. Gut, dass die Antragszahlen von Kleinen Waffenscheinen über Nacht durch die Decke schießen, war nicht vorhersehbar. Aber auch das ist mittlerweile ein Phänomen, dass es seit eineinhalb Jahren gibt, ohne dass Behörden seitdem personell spürbar gegengesteuert hätten. Darüber hinaus schafft man durch Gesetzesänderungen eine Menge zusätzlicher Aufgaben, aber auch hier wird personell kaum etwas verbessert. Das Problem ist das System. Bis man einen anerkannten Stellenmehrbedarf hat, dauert es schon lange. Die Stellen dann be- und auszuschreiben, dauert noch mal so lange und bis sie dann auch endlich besetzt sind ... na ja, ihr könnt es euch denken.

Bearbeitet von Flohbändiger
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

... eher wirken freundliche Ansprachen...

Pralinen oder eher was Hochprozentiges?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb carcano:

Sowohl ich als auch Uwe haben ja schon etwas geholfen. ;-)


Carcano

Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner. Hat bis heute mehr wie gut geklappt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb carcano:

Ja, bin ich. Und zusätzich habe ich noch praktische Erfahrung in derlei Fällen. Beides trifft auf Chapmen nicht zu, dafür ist er - neben vielem anderem respekterheischenden Wissen - z.B. in die Arcana früher deutscher Beschußstempel eingeweiht, vor denen wir Normalsterbliche rätselnd stehen. ;-)
Carcano

Falls du einen Kommentar von mir erwartest muss ich dich enttäuschen. Ist mir zu flach, sorry.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb chapmen:

Hat bis heute mehr wie gut geklappt.

 
Ja. Weil es so supertoll klappt, jaulst und jammerst du hier ja auch, dass die Austragung aus Deiner WBK schon sechs Monate auf sich warten lässt. Na klar. :-D

Carcano

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Afaik deckt die  Rechtsschutzversicherung (Verwaltungsrechtsschutz) eine allfällige Untätigkeitsklage .........

Wie oft kannst du sie beanspruchen?

Es sollte schon durchdacht sein wann ich eine RSV einsetze.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb carcano:

 
Ja. Weil es so supertoll klappt, jaulst und jammerst du hier ja auch, dass die Austragung aus Deiner WBK schon sechs Monate auf sich warten lässt. Na klar. :-D

Carcano

Du solltest durchaus zwischen "jaulen/jammern" und dem Mitteilen von Fakten unterscheiden können. Wobei ich durchaus verstehe das es zum basic eines Advokaten gehört Dinge zu zerreissen um sie entsprechend nutzen zu können- allerdings schade wenn es soweit ist das man dies Verhalten im Privatleben nicht mehr ablegen kann. Daneben gibt es weniger respektheischende Anwälte wie dich- aber auch die machen ihren Job sehr gut.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb carcano:

2. Uwewittenburg steuert viele richtige Beobachtungen und einige gute Empfehlugen bei; bedingt durch seine auf diese Falle nicht recht passende persönliche Perspektive der Vollzugspolizei (znächst Schutz-, dann Kriminalpolizei) liegt er hier jedoch falsch. Er kennt seine Kunden natürlich, und viele seiner Erfahrungen bzgl. Umgang von Anwälten und Polizei sind durchaus nicht falsch, aber eben verzerrt; ich unterrichte selbst bei der Polizei u nd für die Polizei, kenne und respektiere daher beide Perspektiven.

Ich will ja auch nicht Recht haben, liegt aber auch daran dass ich aus der noch gültigen Amtsverschwiegenheitspflicht nicht immer deutlicher werde.

Es gibt eben schon allein von BL zu BL sehr unterschiedliche Vorgehensweisen.

Dass Sympathien oder Antipathien in der Kommunikation auch eine entscheidende Rolle spielen ist auch nichts Neues, da kann der Klang des Namens im Telefonhörer schon Anfälle auslösen. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Dass Sympathien oder Antipathien in der Kommunikation auch eine entscheidende Rolle spielen ist auch nichts Neues, da kann der Klang des Namens im Telefonhörer schon Anfälle auslösen-

oder das lesen des user namens auf wo.......

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chapmen:

oder das lesen des user namens auf wo.......

Ja, das Leben ist manchmal hart, aber wenn eben Antragsteller und Sb in dieser Weise aneinander geraten läßt sich manchmal auch die Dauer der Bearbeitung erklären.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wie oft kannst du sie beanspruchen?

Es sollte schon durchdacht sein wann ich eine RSV einsetze.

Du mußt nur immer gewinnen, wenn der Versicherer alle Schäden ohne Aufwand schließt dann sieht er keine Not den Vertrag zu sanieren (Hört sich doch besser an als rauswerfen?) Ansonsten hast Du Recht, ob man eine Geschäftsbeziehung verbraten will sollte man sich vorher überlegen.

Geschrieben (bearbeitet)

Auf WO wird nur gewonnen.........zumindest wird dies von usern und Anwälten so dargestellt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb chapmen:

Auf WO wird nur gewonnen.........zumindest wird dies von usern und Anwälten so dargestellt.

 

In manchen Teilbereichen des Rechts ist das wohl wirklich so. In Amerika werden ja viele staatliche Funktionen über die je nach Ort recht happige Grundsteuer finanziert, die auf einer Schätzung basiert. Viele Leute, ich auch, lassen grundsätzlich, egal wie die Schätzung ausfällt, einen Anwalt erst Widerspruch einreichen und dann gegebenenfalls klagen. Der Anwalt wird auf Erfolgsbasis bezahlt und kriegt ein Drittel des für die Schätzungsperiode gesparten Geldes. Das gibt praktisch bei jedem, der das so macht, eine nennenswerte Ersparnis. Das ist zwar ein idiotisches System, führt aber dazu, daß diejenigen, die schon aus Prinzip widersprechen und klagen, effektiv einen deutlich geringeren Steuersatz haben, als diejenigen, die einfach mitspielen. Positiv gedacht könnte man sagen, daß innerhalb gewisser Grenzen die Steuerlast der Steuerwilligkeit angeglichen wird. Das deutsche Waffenrecht ist so schwammig und schon vom Organisationsprinzip her hirnverbrannt, daß es mich nicht wundern würde, wenn die Ergebnisse da ähnlich wären und was möglich ist sich auch daran orientiert, wie willig jemand ist, Zeit, Geld und Nerven in Rechtsstreitigkeiten zu versenken. Es könnte also schon sein, daß tatsächlich meistens gewonnen wird wenn man sich das antun will.

Geschrieben

Bei der Untätigkeitsklage im WaffenR ist die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens relativ hoch. Einen sachlichen Grund für die Verzögerung der Bearbeitung gibt es in der Regel nicht.

Krankheit, Unterbesetzung usw. sind alles irrelevante Gründe. 

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