Zum Inhalt springen
IGNORED

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts v.07.12.2016


newyorker

Empfohlene Beiträge

NAtürlich nicht. Da es aber auch hierzulande keine Probleme gibt, sollte das ausreichend als Grund der Ablehnung sein.

Es kann doch nicht angehen, dass man eingangs des Entwurfs keine Probleme mit der Aufbewahrung beschreibt und dann doch eine starke Erhöhung durchsetzen will.

Das soll einem auch nich als Vereinfachung untergejubelt werden.

Es ist aber einfach nur eine bodenlose Frechheit, so dreist abgezockt zu werden.

 

Wie gesagt: Wo ist denn die ablehnende Stellungnahme unserer Verbände?

Die werden das ja wohl auch herausgelesen haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb struve2005:

Gibt es diese Vorschriften auch bei unseren angrenzenden Ländern?

 

Jedes Land macht da sein Ding.

 

Gerüchteweise hat sogar das tendenziell "LWB-feindliche" Grobritannien technisch weniger hohe Aufbewahrungsanforderungen als D.

Ich meine, ein in GB lebender Forist hat das vor einiger Zeit mal berichtet. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb Gruger:

Wäre jemand mal so nett, den bewussten Entwurf zugänglich zu machen? Einfach google-Suche wirft leider nix aus.

VErsuch mal den Link in Beitrag 2 zu ntzen.

Möglicherweise etwas zu einfach, aber einen Versuch wäre es wert ;)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach unten scrollen hilft manchmal ^o^

Wobei da leider nur der Part AWaffV abgedruckt ist. Der in 36 WaffG zu formulierende Bestandsschutz fehlt.

 

 

"Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse sind" - oho oho... (Achmachtnix)

 

 

Bearbeitet von Gruger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Thrawn:

Sagt mal Leute: Les icb das Richtig? In dem Entwurf auf gunboard steht, dass Muni NICHT mehr in einfach stahlblech behältnissen gelagert werden darf ???

 

Nein, das liest Du nicht richtig. Es bleibt beim Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloß oder vergeichbar:

 

Zitat
  • mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
  • mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und in der aktuellen VwV steht schon drin, dass ein "festes Behältnis" vergleichbar ist.

 

 

 

Wie genau lautet denn jetzt der neue §36 (im Entwurf natürlich)?

vor 3 Stunden schrieb Snakecleaver:

Bestandschutz ist im neuen §36 WaffG mit drin. Und nur der.
Alles weitere regelt in Zukunft §13 AWaffV.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 

Bearbeitet von Gruger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 8.12.2016 um 23:55 schrieb schiiter:

Idiotisch ist das obendrein, weil es nur an einem Stück Papier liegt, welches die Hersteller selbst einfach in den Schredder gesteckt haben.

 

Sowas ähnliches gab es ja neulich mal mit einer Kartoffel. Kurz bevor das Patent auslief, wurde die Zulassung zurückgegeben. Hätte ein Bauer die ohne Patentzahlungen anbauen wollen, hätte er kostenpflichtig eine neue Zulassung beantragen müssen. Damals ging ein Aufrur durch die Republik wegen erkennbarem Schwachsinn. Auf dieses Beispiel könnte man sich durchaus stützen.

 

Was mich aber zu einer anderen Frage bringt: Kann man nicht einfach die alte Norm wieder irgendwie "aktivieren", so als Grasswurzel-Projekt?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kann man nicht, aber wenigstens die (sogar höherwertige) Nachfolgenorm hätte doch als ausreichend anerkannt werden müssen.

Das hätte einen zukünftig wenigstens vor den (sowohl preislich als auch sicherheitstechnisch) vollkommen überzogenen (und nicht Altbautauglichen) 0/1 Brocken bewahrt.

Aber das schien vor allem den Verbänden vollkommen egal gewesen zu sein.

 

Das ist für mich der gleiche Schiess, den man einst mit Armatix mit uns abziehen wollte-und wieder aus den eigenen Reihen (Verbände) unterstützt.

Glaubt irgendjemand das ein Kenner wie Friedrich Gepperth das nicht mitbekommen hat?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

irgend wie komisch.

 

Ihr arbeitet und bezahlt Steuern. Von euern Steuern leben Menschen die euch auf den Kopf scheißen.

Und morgen geht ihr wieder zur Arbeit um Steuern zu erwirtschaften ,damit noch mehr menschen davon leben können die euch auch noch alle auf den Kopf scheißen.

Wenn wir ehrlich sind müssten die meisten hier zur MPU und dürften nicht mal ein Fahrrad fahren.

 

Jetzt mal ganz ehrlich,was habt ihr denn gedacht wovon diese Freaks leben die euch auf den Kopf scheißen?

Glaubt ihr von denen schafft auch nur einer etwas, was von Wert ist? irgentwie ist die Welt völlig irre geworden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da hast du Recht und ich dichte ihm keineswegs alles Schlechtigkeiten an. Ganz im Gegenteil. Er hat nun wirklich vieles für uns getan-ich wüsste niemanden, der da auch nur nah dran käme.

Dennoch muss man irgendwann auch mal den Fehler anzeigen. Der ist hier nunmal gravierend, da er doch mächtig ins Portemonaise geht und obendrein -ganz offensichtlich. nicht notwendig ist.

Das andere Versagen ist man nun schon gewohnt. Wenn sich aber alle einig sind, einen auf dem Altar zu pfern, dann sollte man da auch genau drauf schauen.

Und dann muss man sich zwangsläufig fragen: Warum machen die das? Warum lasten die uns vollkommen unnötige, aber sehr deutliche Kosten über?

BEi der Beantwortung dieser Frage wird einem dann etwas komisch und man mag seine Beiträge gar nicht mehr so gern zahlen-besonders niht, wenn man auch ohne keine Einschränkungen hat.

Wenn man dann sicher ist, dass FG das schon mitbekommen haben wird (er kennt sich schließlich aus) und trotzdem kein Verband interveniert, dann rümpft man die Nase.

Es scheint, als machten es sich die Verbände in der Zwangsmitgliedschaft gemütlich. Das wird irgendwann nach hinten gehen.

Herr Gepperth hat selbst schon einmal festgestellt, dass die Zunahme der Jagdscheine nicht gerade verbandsförderlich ist. Man kann jedem nur zu diesem Schritt raten.

 

Bleibt also die Frage was der Deal war, für den man unsere Börse bereitwillig plündern lässt und sich nebenbei Neulinge vom Leib hält. Noch höhere Kosten sind nicht gerade den Mitgliederzahlen förderlich.

Weitsicht war aber noch nie so das Ding der Verbände.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist eine Symbiose.

Je restriktiver es wird, desto wichtiger werden die Verbände.

Diese geben vor die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, vertreten aber zuerst ihr eigenes bestehen.

 

Wenn die Verbände wirklich was für ihre Mitglieder und generell die Waffenbesitzer tun wollten, so wäre das extrem einfach. Und jeder hier weiß das auch.

Die Piloten haben es vorgemacht, sie haben alle vorgeführt.

 

Es sind die Verbände die nicht wollen.Niemand will sich die Möglichkeit nehmen lassen andere zu reglementieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Seit über einem Jahr bekannt, sowohl bei allen Beteiligten die vom BMI eingeladen worden sind wie auch u.a. auf WO bereits damals gepostet. Ursprünglich ohne Bestanddschutz.

Seinerzeit wurden entspr. postings, u.a. in Waffenlobby als Unsinn abgetan und gelöscht.

Und nu wacht man auf?

Aber Hauptsache mal ne Petition gegen ne Idee von "Grünen" die alle 2-3 Jahre auf den Tisch kommt.

Das BMI wird schneller sein......

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur weiss ich jetzt nicht so genau, was dieser Schutz bedeutet, wenn ich eine neue Waffe kaufe.

Es rückt ja hier auch keiner mit dem geplanten Wortlaut §36 WaffG raus.

 

Weiterhin kann man die Bestimmung zu den wesentlichen Teilen (Hinzuzählung bei der Anzahl der Waffen pro Behältnis) auch wunderbar missinterpretieren.

Zumindestens nicht in unserem Sinne interpretieren...

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb Gruger:

Nur weiss ich jetzt nicht so genau, was dieser Schutz bedeutet, wenn ich eine neue Waffe kaufe.

Es rückt ja hier auch keiner mit dem geplanten Wortlaut §36 WaffG raus.

 

Weiterhin kann man die Bestimmung zu den wesentlichen Teilen (Hinzuzählung bei der Anzahl der Waffen pro Behältnis) auch wunderbar missinterpretieren.

Zumindestens nicht in unserem Sinne interpretieren...

 

 

 

Noch ist es ein Entwurf, dabei sollte man die von dir erwähnten Punkte jetzt kritisch hinterfragen und nicht warten bis das Kind im Brunnen liegt. Auch wenn dies die übliche Vorgehensweise des deutschen "LWB" ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

laut Entwurf dürfen auch Waffen Neuerwerbungen in den alten Behältnissen aufbewahrt werden...

 

Zitat:

Zu Buchstabe c Absatz 4 enthält eine Besitzstandsregelung für die Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese dürfen die Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, nach Maßgabe der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften fortsetzen. Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Sicherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzer gewechselt hat. Lediglich beim zukünftigen Erwerb von Sicherheitsbehältnissen ist die Norm DIN/EN 1143-1 mit dem in § 13 AWaffV genannten Ausgabedatum vorgeschrieben. Als zukünftiger Erwerb gilt auch ein Besitzerwerb an einem Sicherheitsbehältnis infolge eines Erbfalls. Eine Weiternutzung entsprechender Sicherheitsbehältnisse zum Zweck der Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch den Erwerber infolge eines Erbfalls setzt deren Konformität mit den künftig in § 13 AWaffV vorgesehenen Anforderungen voraus.

 

Quelle aus Nachbarboard:

Gunboard

pdf Seite 41-42

BMI-Entwurf_Waffenrechtsänderungsgesetz_nach_Ressortabstimmung_GunBoard.de_20161118-2.pdf

Bearbeitet von newyorker
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube, der eigentliche Zweck der Regelung ist weiter hinten in den Begründungen versteckt. Der Altbestandsschutz gilt nämlich nur für den aktuellen Besitzer des Tresor - und schon nicht mehr für die Erben. Wollen diese die geerbten Waffen behalten, müssen sie teuer neue Tresore anschaffen. Und was glaubt ihr, was dann passiert.

 

Gleiche Sprache spricht auch, dass man in der Amnestie die Waffen nicht mehr an einen Berechtigten überlassen darf. Nur noch Polizei und Behörden, damit die dann vernichtet werden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.