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IGNORED

Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft


J.A.K

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vor 2 Stunden schrieb knight:

Und für Tresore, die zur Zeiten einer noch existierenden Marktüberwachung hergestellt wurden, braucht es keine Übergangsvorschriften, denn die wurden ja laut der Argumentation des BMI zu einer Zeit hergestellt, als noch A/B drin war, wo A/B drauf steht.

Gab es denn je eine Marktüberwachung? VdMA hat aufgeschrieben wie man das bauen muß und Ende. Jedenfalls mein Kenntnisstand aber ich lerne gerne dazu. Und der Himmel ist uns auch damals nicht auf den Kopf gefallen.

 

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vor 21 Minuten schrieb Zaphod68:

Aus der Liste dürfte sich mit ziemlicher Sicherheit nicht einmal entnehmen lassen, wieviele der aufgeführten Waffen bei Bundeswehr, Polizei oder anderen Behörden abhanden gekommen sind.. wäre ja zu hochnotpeinlich!

Im NWR dürften meines Wissens nach keine Behördenwaffen aufgelistet sein.

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vor 59 Minuten schrieb djjue1:

Und vor allem in wie vielen Fällen A- oder B-Tresore dazu aufgebrochen wurden.

 

Und in wie vielen Fällen davon ein 0-Tresor dem Aufbruch stand gehalten hätte. Nur das ist wäre der Sicherheitsgewinn.

 

vor 43 Minuten schrieb VP70Z:

Gab es denn je eine Marktüberwachung? VdMA hat aufgeschrieben wie man das bauen muß und Ende. Jedenfalls mein Kenntnisstand aber ich lerne gerne dazu. Und der Himmel ist uns auch damals nicht auf den Kopf gefallen.

 

Keine Ahnung, das BMI argumentiert halt so.

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vor 59 Minuten schrieb Zaphod68:

Aus der Liste dürfte sich mit ziemlicher Sicherheit nicht einmal entnehmen lassen, wieviele der aufgeführten Waffen bei Bundeswehr, Polizei oder anderen Behörden abhanden gekommen sind.. wäre ja zu hochnotpeinlich!

Warum auch? Dafür gibt es ja andere Listen. Es wäre auf Grundlage des NWR auch nicht möglich, da diese Waffe da ja bekanntlich nicht erfasst werden. Wozu auch?

Mit etwas mehr Hintergrund wüsste man das natürlich und müsste nicht einfach losplappern.

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vor 13 Minuten schrieb schiiter:

Warum auch? Dafür gibt es ja andere Listen. Es wäre auf Grundlage des NWR auch nicht möglich, da diese Waffe da ja bekanntlich nicht erfasst werden. Wozu auch?

Mit etwas mehr Hintergrund wüsste man das natürlich und müsste nicht einfach losplappern.

Na dann mal Butter bei die Fische. Wenn du da in der Materie so bewandert bist, kannst du uns doch sicher sagen, wo sich entsprechende Zahlen über abgängige Behördenwaffen finden lassen.

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Ja das kann ich. Sie existieren in allen Bereichen unter verschiedenen Bezeichnungen. Dafür ist die jeweilige Behörde zuständig. Das nennt sich Berichtswesen.

Jede Behörde ist nachweispflichtig.

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vor 1 Stunde schrieb VP70Z:

Gab es denn je eine Marktüberwachung? VdMA hat aufgeschrieben wie man das bauen muß und Ende. Jedenfalls mein Kenntnisstand aber ich lerne gerne dazu. Und der Himmel ist uns auch damals nicht auf den Kopf gefallen.

 

 

Nein, gab es nie. Das war eine Bauvorschrift, eine Überwachung, Auditierung, Bauartprüfung oder Zertifizierung war niemals vorgesehen.

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vor 31 Minuten schrieb schiiter:

Ja das kann ich. Sie existieren in allen Bereichen unter verschiedenen Bezeichnungen. Dafür ist die jeweilige Behörde zuständig. Das nennt sich Berichtswesen.

Jede Behörde ist nachweispflichtig.

 

Was ja unter anderem auch die Gründe waren, weswegen man für die LWBs das NWR eingeführt hat. Man wollte ja den Zustand beenden, dass alles an x verschiedenen Stellen gespeichert wird.

 

Auf einer der Folien, die ich zum NWR gesehen habe, stand in der Tat auch geschrieben, dass in einer weiteren Ausbaustufe die Behördenwaffen ebenfalls im NWR erfasst werden sollen. Ob das füs Militär auch gelten soll, stand da nicht explizit. Und bis dahin wird man sich eh was ausgedacht haben, warum genau das nicht geht...

 

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Es ist auch vollkommen unnötig. Es werden vollkommen unterschiedliche Zwecke verfolgt.

Wofür sollen Behördenwaffen zusätzlich im NWR gespeichert werden? Die Waffen sind bereits in anderen einheitlichen Systemen gespeichert und das Eine hat mit dem Anderen nun Garnichts zu tun.

Für den Überblick haben alle ein Meldewesen und éin Berichtswesen.

Man könnte das NWR als Nachzügler bezeichnen ;)

Die Behördenwaffen werden aus meiner Einschätzung nicht aufgenommen werden. Das macht einfach keinen Sinn. Eher werden die Händler angeschlossen werden.

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vor 20 Minuten schrieb Fyodor:

 

Nein, gab es nie. Das war eine Bauvorschrift, eine Überwachung, Auditierung, Bauartprüfung oder Zertifizierung war niemals vorgesehen.

Und das ist bei einem Tresor 0 oder 1 auch so. Auch an dieser Stelle zielt die eingangs zitierte Stellungnahme zu den Zertifizierungen in der Argumentation daneben.

Zitat

So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen.

Das ist auch in Zukunft und bei höherer Stufe nicht anders. Das einzelne Produkte nicht die Anforderungen erfüllen ist ebenfalls in allen Bereichen menschlichen Wirkens so. Man könnte das auch als Betrug auffassen und den Hersteller zur Rechenschaft ziehen.

Ob es überhaupt eine relvante Anzahl dieser Fälle gibt, wäre ebenfalls interessant.

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Aber, nochmal -  nehmen wir das BMI beim Wort. Das Ministerium argumentiert, nur die bis Ende 2003 hergestellten A/B-Behältnisse waren zertifiziert, und ab Wegfall sei die Güte der Schränke nicht mehr verifzierbar gewesen. Dann kan es folgerichtig zumindest über die davor produzierten Schränke nicht "den Stab brechen". Folgt das Ministerium also seiner eigenen Argumentation, müsste es für diese Bestandsschutz geben. 

 

Was von 2004 bis heute an A-/B-Behältnissen produziert wurde, könnte demzufolge aber problematisch werden. Wobei Hersteller und Handel ihren Reibach auch mit diesen Schränken gemacht haben.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Zitat

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

Dem BMI sollte bewusst sein, dass nicht nur das WaffG, sondern auch die AWaffV Regelung ist. Dort ist von Gleichwertigkeitfiktion keine Rede.

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vor 3 Stunden schrieb schiiter:

Es ist auch vollkommen unnötig. Es werden vollkommen unterschiedliche Zwecke verfolgt.

Wofür sollen Behördenwaffen zusätzlich im NWR gespeichert werden? Die Waffen sind bereits in anderen einheitlichen Systemen gespeichert und das Eine hat mit dem Anderen nun Garnichts zu tun.

Für den Überblick haben alle ein Meldewesen und éin Berichtswesen.

 

Die LWB-Waffen waren vorher auch gespeichert. Sinn macht das alles mehr oder weniger gleich viel. Die Argumente Pro NRW sind ja bekannt. Und wenn man die Argumente, die uns genannt werden, ernst nimmt, kann man sie locker auch für Behördenwaffen anwenden. Ich erinnere nur daran, dass der Lebenszyklus einer jeden Waffe von Anfang bis Ende in einem System dokumentiert werden sollte oder dass die Polizei wissen soll, wenn jemand Waffen zu Hause hat oder dass wenn eine Waffe aufgefunden wird man nicht in x verschiedenen Systemen danach suchen muss usw. Aber die Diskussion hatten wir hier oft genug, die führe ich nicht noch mal und hat obendrein nicht viel mit dem Topic zu tun.

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@knight
Der lebenszyklus wird auch bei der polizei beibehalten.
Meist sind die Waffen dort, bis sie schrott sind.
Verschwindet eine kommt sie ins einheitliche fahndungssystem aller waffen. Wird sie verkauft, gehts ins NWR.
Ein ordnungsamt ist nunmal auch nicht zuständig für behördenwaffen.
Es hat auch keinerlei mehrwert.

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  • 1 Monat später...

Nur in Kürze, gerade gelesen:

 

Die ARD veranstaltet am morgigen Mittwoch (erst 20.15 Uhr dt./österr. Fernsehfilm; danach Diskussionsrunde bei S. Maischberger) einen "Themabend Amok".

 

Wahrscheinlich hat man von all den Flüchtlings-/AfD- etc. Runden inzwischen so die Nase voll, dass man eben dieses Thema mal wieder "hochnudelt" bzw. wiederkäut.

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